Mitgliedsbeiträge Beitritt Aufnahmeantrag Formular (MS Word DOC) Aufnahmeantrag (PDF)
Die Satzung der DGAI sieht ordentliche und außerordentliche, sowie korrespondierende, fördernde und Ehrenmitglieder vor.
Ordentliche Mitglieder sind Fachärzte/-innen für Anästhesiologie sowie Ärzte/-innen in Weiterbildung. Interessierte Ärzte/-innen anderer Fachrichtungen, Wissenschaftler/-innen und andere in der Anästhesie tätige Personen, können außerordentliche Mitglieder werden.
| Fachärzte/-innen | Mitglieder in Weiterbildung |
| 11.024 | 3.218 |
Insgesamt: 14.242 |
| Stand: 30. Januar 2013 |
Die Mitglieder der DGAI unterstützen die wissenschaftliche und klinische Weiterentwicklung des Fachgebietes und tragen damit zur Sicherung und zum Ausbau der anästhesiologischen, intensivmedizinischen, notfallmedizinischen und schmerztherapeutischen Versorgung der Bevölkerung bei.
Durch die Mitgliedschaft erhalten Sie Zugang zu den wissenschaftlichen Arbeitskreisen der DGAI und den von der DGAI durchgeführten speziellen Fort- und Weiterbildungsangeboten. Sie haben Zugang zum zertifizierten Fortbildungsprogramm der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" sowie zum geschlossenen Mitgliederbereich der DGAI im Internet.
Mitglieder der DGAI erhalten die Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" und ermäßigten Eintritt zu den Kongressen der DGAI sowie zum ermäßigten Preis die Zeitschriften "Der Anaesthesist" und "Anästhesiologie - Intensivmedizin - Notfallmedizin - Schmerztherapie (AINS)".
| | Jahresbeiträge |
| | 2011 | 2012 |
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| 1. | Ärzte/-innen in Weiterbildung | EUR 30,- | EUR 35,- |
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| 2. | Nachgeordnete Fachärzte/-innen | EUR 65,- | EUR 75,- |
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| 3. | Fachärzte/-innen in leitender Stellung | EUR 130,- | EUR 150,- |
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| 4. | Niedergelassene Anästhesisten/-innen,
Belegärzte/-innen, sowie in anderen Fachgebieten
frei praktizierende Ärzte/-innen | EUR 130,- | EUR 150,- |
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| 5. | Außerordentliche Mitglieder | EUR 50,- | EUR 50,- |
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| 6. | Nicht berufstätige Mitglieder | EUR 25,- | EUR 30,- |
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Die Aufnahme in die DGAI muss unter Benennung eines ordentlichen Mitglieds der DGAI als Bürgen beantragt werden (BDA-Mitglieder benötigen keinen Bürgen).
Ihren Aufnahmeantrag können Sie auf einem der downloadbaren Formulare stellen, welches Sie ausgedruckt und ausgefüllt an die DGAI-Geschäftsstelle (Mitgliederverwaltung) senden.
Bei Rückfragen zur Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an
Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. c/o MCN Medizinische Congressorganisation Nürnberg AG
Mitgliederverwaltung DGAI |
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Martina Malat und Tanja Ludwig
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| Neuwieder Str. 9 |
| 90411 Nürnberg |
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