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Mitgliedschaft

Mitgliedsbeiträge
Beitritt
Aufnahmeantrag Formular (MS Word DOC)
Aufnahmeantrag (PDF)
Die Satzung der DGAI sieht ordentliche und außerordentliche, sowie korrespondierende, fördernde und Ehrenmitglieder vor.
Ordentliche Mitglieder sind Fachärzte/-innen für Anästhesiologie sowie Ärzte/-innen in Weiterbildung. Interessierte Ärzte/-innen anderer Fachrichtungen, Wissenschaftler/-innen und andere in der Anästhesie tätige Personen, können außerordentliche Mitglieder werden.

Fachärzte/-innenMitglieder in Weiterbildung
11.0243.218
Insgesamt:
14.242
Stand: 30. Januar 2013

Die Mitglieder der DGAI unterstützen die wissenschaftliche und klinische Weiterentwicklung des Fachgebietes und tragen damit zur Sicherung und zum Ausbau der anästhesiologischen, intensivmedizinischen, notfallmedizinischen und schmerztherapeutischen Versorgung der Bevölkerung bei.
Durch die Mitgliedschaft erhalten Sie Zugang zu den wissenschaftlichen Arbeitskreisen der DGAI und den von der DGAI durchgeführten speziellen Fort- und Weiterbildungsangeboten. Sie haben Zugang zum zertifizierten Fortbildungsprogramm der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" sowie zum geschlossenen Mitgliederbereich der DGAI im Internet.
Mitglieder der DGAI erhalten die Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" und ermäßigten Eintritt zu den Kongressen der DGAI sowie zum ermäßigten Preis die Zeitschriften "Der Anaesthesist" und "Anästhesiologie - Intensivmedizin - Notfallmedizin - Schmerztherapie (AINS)".

DGAI-Mitgliedsbeiträge
Stand 21. November 2011

Jahresbeiträge
2011 2012
1. Ärzte/-innen in Weiterbildung EUR 30,- EUR 35,-
2.Nachgeordnete Fachärzte/-innenEUR 65,-EUR 75,-
3. Fachärzte/-innen in leitender StellungEUR 130,-EUR 150,-
4. Niedergelassene Anästhesisten/-innen,
Belegärzte/-innen, sowie in anderen Fachgebieten
frei praktizierende Ärzte/-innen
EUR 130,-EUR 150,-
5.Außerordentliche MitgliederEUR 50,-EUR 50,-
6.Nicht berufstätige MitgliederEUR 25,-EUR 30,-

Erwerb der Mitgliedschaft
Die Aufnahme in die DGAI muss unter Benennung eines ordentlichen Mitglieds der DGAI als Bürgen beantragt werden (BDA-Mitglieder benötigen keinen Bürgen).
DGAI-Aufnahmeantrag
Ihren Aufnahmeantrag können Sie auf einem der downloadbaren Formulare stellen, welches Sie ausgedruckt und ausgefüllt an die DGAI-Geschäftsstelle (Mitgliederverwaltung) senden.
Bei Rückfragen zur Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an
Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V.
c/o MCN Medizinische Congressorganisation Nürnberg AG
Mitgliederverwaltung DGAI
Martina Malat und Tanja Ludwig
Neuwieder Str. 9
90411 Nürnberg

Telefon: 0911 - 39316 - 23; - 26
Telefax: 0911 - 39316 - 58
E-Mail: dgai@dgai-mitglieder.de


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