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Klinisch-wissenschaftlicher Forschungspreis der DGAI
gesponsert durch GE Healthcare

Stand 2. August 2010
Zweck des Preises
Antragstellung
Preisverleihung
Gutachterkommission
Aktuelle Preisträger/innen und Übersicht aller Preisträger/innen


Ausschreibung
Der von GE Healthcare Technologies,
Freiburg,


gesponserte Preis wird zur Förderung des Verständnisses der klinischen Praxis von Anästhesiologie, Intensivmedizin sowie angrenzenden Feldern durch klinische Forschung ausgeschrieben.

Der maximale Betrag, der für jedes Forschungsprojekt vergeben wird, beträgt 20.000,- Euro.

Um den Preis können sich alle Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. bewerben.

Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen erhalten Sie in den untenstehenden Abschnitten dieser Seite " Zweck des Preises - Antragstellung - Preisverleihung".

Der nächste Ausschreibungstermin des Preises für das Jahr 2011 wird noch bekannt gegeben.
Zweck des Preises - Antragstellung - Preisverleihung
Downloadversion:
"Zweck des Preises-Antragstellung-Preisverleihung" und Appendix (PDF)

Zweck des Preises
1. Die DGAI fördert mit dem von der Firma GE Healthcare gestifteten Forschungspreis Projekte, die dem Verständnis der klinischen Praxis von Anästhesiologie, Intensivmedizin sowie verwandter Fachgebieten dienen.
2. Gefördert werden nur patientenbezogene Forschungsprojekte, Tierversuche werden nicht unterstützt. Das geplante Forschungsprojekt muss direkte Relevanz für die Anästhesiologie und Intensivmedizin haben. Es muss an Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden.
3. Das geplante Forschungsprojekt wird mit maximal 20.000 Euro unterstützt. Das Preisgeld wird in der Regel in zwei gleichen Beträgen ausgezahlt, eine Aufteilung in mehrere Raten bleibt vorbehalten.

Voraussetzung für die Auszahlung ist ein plausibler Finanz- und Fortschrittsbericht über die Entwicklung des Forschungsprojektes.

Die Zuteilung der zweiten Rate ist davon abhängig, dass innerhalb von sechs Monaten nach Auszahlung der ersten Rate der Finanz- und Fortschrittsbericht des Preisträgers der Geschäftsstelle der DGAI vorliegt.

Innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Projektes ist der DGAI über die Geschäftsstelle ein Abschlussbericht vorzulegen.


Antragstellung
4.Der Antragsteller muss Mitglied der DGAI sein und über wissenschaftliche Erfahrung verfügen.
Ausgeschlossen ist, wer bereits Fördermittel in größerem Umfang (z. B. DFG-, Heisenberg-Stipendium) eingeworben hat.

Das Datum der Facharztprüfung darf nicht länger als zehn Jahre zurückliegen.
5.Der Antragsteller muss einen erfahrenen Mentor an seiner Einrichtung involvieren, dessen Qualifikation und Aufgaben im Appendix 1.D angegeben sind.
6.Die einzureichenden Anträge haben sich strikt an das im Appendix vorgegebene Format zu halten und müssen alle geforderten Informationen beinhalten. Unvollständige Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
7.Den Anträgen müssen, falls erforderlich, ein positives Votum der Ethikkommission sowie der exakte Wortlaut der Patienteneinwilligung beiliegen.

Erforderlich sind zudem das schriftliche Einverständnis des kaufmännischen Direktors der Forschungsstätte sowie des Forschungsdekans.
8.Der unterschriebene Antrag muss via E-Mail (dgai@dgai-ev.de) unter dem Stichwort: 'Klinisch-wissenschaftlicher Forschungspreis der DGAI ' in der Geschäftsstelle der DGAI bis zum 31. Januar des Jahres der Preisvergabe eingegangen sein.
9.Ändert sich der Status des Antragstellers, so ist dies der DGAI umgehend in schriftlicher Form mitzuteilen.
Änderungen im Status können zu einer Überprüfung der Projektförderung führen.
10.Alle Anträge müssen in englischer Sprache gestellt werden, denn die Beurteilung der Anträge erfolgt in einem internationalen Peer-Review-Verfahren, d. h. der Forschungspreis wird von einer Jury vergeben, der anerkannte ausländische Experten aus dem Bereich der Anästhesiologie und Intensivmedizin angehören.
Die Jury wird von der DGAI bestimmt.
11.Bevorzugt werden Projekte, die keine sonstige finanzielle Unterstützung erhalten.
Der Stifter nimmt auf die Auswahl der Forschungsprojekte keinen Einfluss.
Alle sonstigen Forschungsförderungen des Antragstellers, der Mituntersucher sowie des Mentors müssen im Antrag aufgeführt werden.

Projekttitel sowie mögliche Überschneidungen mit bestehenden Forschungsprojekten müssen nach Appendix 4.G mitgeteilt werden.


Preisverleihung
12.Der Preisträger wird auf der Eröffnungsveranstaltung des jeweiligen Deutschen Anästhesiecongresses (DAC) und der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" bekannt gegeben; die Zuteilung der ersten Rate des Preisgeldes ist für Juni des Jahres der Preisvergabe vorgesehen.

Jede Publikation, die Forschungsergebnisse (auch in Teilen) beinhaltet, die durch den klinisch-wissenschaftlichen Preis der DGAI gefördert wurden, hat folgenden Hinweis zu enthalten:
"Unterstützt durch die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V."
13.In Abstimmung mit dem Stifter wird dieser Forschungspreis zunächst in den Jahren 2007, 2008 und 2009 vergeben.


Gutachterkommission
Prof. Dr. S. Lindahl, Stockholm/Schweden
Prof. Dr. P. Coriat, Paris/Frankreich
Prof. Dr. P.M. Suter, Genève/Schweiz
Stellvertreter:
Prof. Dr. M. Lamy, Liège/Belgien
Dr. P. Simpson, FRCA, FRCP, Bristol/Großbritannien


Aktuelle Preisträger/innen
PD. Dr. med. Michael Fries, Aachen

Mit der Arbeit:

Feasibility and safety of xenon administration in combination with mild therapeutic hypothermia after cardiac arrest in humans
Übersicht aller Preisträger/innen
2007 Prof. Dr. Esther Pogatzki-Zahn, Münster
2008Dr. Klaus Ulrich Klein, Mainz
Dr. Steffen Weber-Carstens, Berlin
2009Dr. Patrick Meybohm, Kiel
2010PD. Dr. med. Michael Fries, Aachen

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