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Ausschreibung und Statuten des August-Bier-Preises

Statuten
Gutachterkommission


Ausschreibung
Stand 20. Dezember 2012
Der von der Firma PAJUNK® Medical Produkte GmbH, Geisingen,

gestiftete August-Bier- Preis in Höhe von 2.500 Euro für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der klinischen Regionalanästhesie steht auch zur Preisvergabe im Jahre 2013 zur Verfügung.
Um den Preis können sich alle Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin bewerben. Die näheren Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den Statuten des August-Bier-Preises (Anästh. Intensivmed. 11/1997, 588 f.). Berücksichtigt werden Arbeiten, die bis zum

31. Januar 2013

(Datum des Poststempels) an die DGAI-Geschäftsstelle, Roritzerstraße 27, 90419 Nürnberg, per Einschreiben abgegangen sind. Die Arbeiten werden in dreifacher Ausfertigung erbeten; in einem Begleitschreiben ist mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist.
Wichtiger Hinweis:
Bitte verwenden Sie für die Einreichung Ihrer Arbeit das folgende Bewerbungsformular. Es dient als Grundlage für die Präsentation der jeweiligen Preisträgerarbeit auf dem DAC und in einer Beilage zur A&I.
Bewerbungsformular (Word)
Statuten
(Beschluss des Erweiterten Präsidiums der DGAI vom 12. Oktober 1997)

1. Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) verleiht jährlich den von der Firma PAJUNK® Medical Produkte GmbH, Geisingen, gestifteten August-Bier-Preis in Höhe der ihr dafür zur Verfügung gestellten Mittel an Mitglieder der Gesellschaft für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der klinischen Regionalanästhesie.
Der Bedeutung des Preises entsprechend, der die Persönlichkeit des Preisträgers ehren und seinen Einsatz für die anästhesiologische Forschung würdigen soll, verdienen Arbeiten den Vorzug, die auf mehrjähriger Beschäftigung mit einem umschriebenen Forschungsgebiet beruhen.
Bei der Bewertung sind zu berücksichtigen:
a. Originalität der Arbeit
b. methodischer Ansatz und Realisierung
c. Bedeutung der Arbeit für die Klinik.
2. An der Auswahl nehmen nicht veröffentlichte sowie in dem der Preisverleihung vorhergehenden Jahr veröffentlichte Arbeiten sowie kumulative Habilitationsschriften teil, die bis zu dem in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Termin bei der Geschäftsstelle der DGAI eingereicht werden. Maßgeblich ist der Poststempel. In einem Begleitschreiben ist mitzuteilen, ob und ggf. wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung, daß die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist und ein im Internet herunterladbarer Bewerbungsbogen abzugeben.
3. Der Preis soll in der Regel auf höchstens zwei Arbeiten aufgeteilt werden.
Stammt eine Arbeit von mehreren Autoren, so wird der ihr zuerkannte Preis in gleichen Beträgen auf sie verteilt, falls die Autoren sich nicht auf einen anderen Aufteilungsschlüssel einigen.
4. Das Präsidium der DGAI setzt eine Kommission mit drei Mitgliedern und jeweils einem Stellvertreter ein und bestimmt den Federführenden, dem über die Geschäftsstelle der DGAI die eingereichten Arbeiten übersendet werden.
5. Jedes der drei Mitglieder der Kommission wählt aus den eingereichten Arbeiten bis zu zwei preiswürdige Arbeiten aus, bewertet diese Arbeiten und übersendet sie mit einer Begutachtung, aus der die für die Bewertung maßgeblichen Gesichtspunkte hervorgehen, dem Federführenden.
Jedes Mitglied kann bei der Bewertung der von ihm ausgesuchten Arbeiten bis zu 15 Punkte vergeben, wobei alle Punkte auf eine Arbeit konzentriert oder auf die zwei ausgewählten Arbeiten verteilt werden können.
Erscheint einem Mitglied der Entscheidungskommission keine Arbeit preiswürdig, so teilt es dies dem Federführenden mit. Ist eine Arbeit zu bewerten, die von einem Mitglied der Kommission oder aus seinem unmittelbaren Arbeitsbereich stammt, so scheidet dieses Mitglied für die Bewertung aller Arbeiten aus; an seine Stelle tritt sein Stellvertreter.
6. Der Federführende übersendet dem Präsidenten die ausgewählten Arbeiten und ihre Bewertung oder teilt ihm das negative Ergebnis des Auswahlverfahrens mit.
7. Den Preis erhält die Arbeit mit der höchsten Punktzahl. Erreichen zwei Arbeiten die gleiche Punktzahl, so wird der Preis zwischen diesen Arbeiten hälftig geteilt. Erreichen mehr als zwei Arbeiten die gleiche höchste Punktzahl, so entscheidet der Federführende, zwischen welchen zwei Arbeiten der Preis zu teilen ist.
8. Kommen zwei der drei Kommissionsmitglieder zu dem Ergebnis, daß keine der Arbeiten preiswürdig ist, so wird der Preis in diesem Jahr nicht verliehen. Die für dieses Jahr verfügbaren Mittel werden auf die nächsten Jahre übertragen.
9. Die Entscheidungen der DGAI über die Preisverleihung sind abschließend; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
10. Der Präsident der DGAI gibt jährlich in den Zeitschriften "Anästhesiologie und Intensivmedizin", "Der Anaesthesist" sowie "Anästhesiologie - Intensivmedizin - Notfallmedizin - Schmerztherapie" unter Hinweis auf diese Statuten den Bewerbungstermin und die Höhe des Preises bekannt. Zwischen Bekanntgabe und Einsendeschluß soll eine Frist von drei Monaten liegen.
Anmerkung: Der August-Bier-Preis wurde bis 2011 von der Firma AstraZeneca GmbH, Wedel, gesponsert.
Gutachterkommission

Prof. Dr. B.M. Graf, RegensburgFederführend
Prof. Dr. H. Bürkle, Freiburg
Prof. Dr. H. Wulf, Marburg
Stellvertreter:
Dr. J. Büttner, Murnau
Prof. Dr. P. Kessler, Frankfurt/M.

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