Der vom Georg Thieme Verlag KG, Stuttgart,
gestiftete Thieme Teaching Award wird für herausragende Projekte auf dem Gebiet der Aus, Fort- und Weiterbildung oder veröffentlichte CME-zertifizierte Übersichtsartikel im Fachgebiet der Anästhesiologie vergeben .
Um den Preis können sich alle Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin bewerben.
Die näheren Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den Statuten für die Vergabe des Thieme Teaching Award. (Siehe untenstehende aktualisierte Fassung vom 14.08.2009)
Der nächste Ausschreibungstermin des Preises für das Jahr 2011 wird noch bekannt gegeben.
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Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) verleiht jährlich den von der Thieme-Verlagsgruppe Stuttgart gestifteten "Thieme-Teaching-Award" in Höhe der ihr dafür zur Verfügung gestellten Mittel für herausragende Projekte auf dem Gebiet der Aus,- Fort- und Weiterbildung oder veröffentlichte CME-zertifizierte Übersichtsartikel in Anästhesiologie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie. Um den Preis bewerben können sich einzelne Personen oder Arbeitsgruppen.
Die Bewerbung erfolgt auf Vorschlag oder durch Eigeninitiative. Zur Bewerbung eingereicht werden können Vortragsmanuskripte, Vorlesungsunterlagen und/oder sonstige Konzepte für Aus-, Fort- und Weiterbildungsprojekte (Workshops, Seminare, Kurse u.ä.) sowie veröffentlichte CME-Artikel.
Der Bedeutung des Preises entsprechend, der die Persönlichkeit des Preisträgers oder der Preisträgergruppe ehren und seinen/ihren Einsatz für die anästhesiologische Aus,- Fort- und Weiterbildung würdigen soll, verdienen Arbeiten oder Projekte den Vorzug, die auf mehrjähriger Beschäftigung mit einem Fort- und Weiterbildungsthema beruhen.
Besonders berücksichtigt werden sollen Arbeiten bzw. Projekte, die von Nachwuchswissenschaftlern eingereicht werden.
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| 2. |
An der Auswahl nehmen Artikel oder Projekte teil, die bis zu dem in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Termin dem Präsidenten der DGAI eingereicht werden.
Maßgebend ist der Poststempel. Außerdem ist die Erklärung abzugeben, dass der Artikel bzw. das Projekt für keinen anderen Preis der DGAI eingereicht worden ist.
Eingereichte Projekte müssen ausführlich in Bezug auf das zugrunde liegende Konzept, die Durchführung und eine evtl. Evaluierung der Aus- Fort- und Weiterbildungsmaßnahme beschrieben werden.
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| 3. |
Der Preis soll in der Regel an einen Preisträger vergeben werden, kann aber auch auf höchstens zwei Arbeiten bzw. Projekte aufgeteilt werden.
Stammt ein Artikel bzw. ein Projekt von mehreren Autoren, so wird der zuerkannte Preis in gleichen Beträgen auf sie verteilt, falls die Preisträger sich nicht auf einen anderen Aufteilungsschlüssel einigen.
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Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wählt eine Kommission den Preisträger aus.
Die Kommission setzt sich zusammen aus dem Präsidenten der DGAI (federführend), dem Präsidenten der Deutschen Akademie für anästhesiologische Fortbildung e.V. (DAAF), deren Vizepräsidenten und Schriftführer, je einem Mitglied aus den Kommissionen für Fort- und Weiterbildung sowie studentische Lehre und Simulator-Training und dem Vertreter der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung im Engeren Präsidium der DGAI.
Der Präsident der DGAI kann die Federführung auf ein anderes Mitglied der Kommission übertragen.
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| 5. |
Jedes Kommissionsmitglied wählt aus den eingereichten Artikeln bzw. Projekten bis zu zwei preiswürdige Arbeiten/Projekte aus, bewertet sie und übersendet sie mit einer Begründung, aus der die für die Bewertung maßgeblichen Gesichtspunkte hervorgehen, dem Federführenden.
Jedes Mitglied kann bei der Bewertung bis zu 15 Punkte vergeben, wobei alle Punkte auf eine Arbeit/Projekt konzentriert oder auf zwei ausgewählte Arbeiten/Projekte verteilt werden können.
Erscheint einem Mitglied der Kommission kein Artikel/kein Projekt preiswürdig, so teilt es dies dem Federführenden mit.
Ist ein Artikel/ein Projekt zu bewerten, die bzw. das von einem Mitglied der Kommission oder aus seinem unmittelbaren Arbeitsbereich stammt, so scheidet dieses Mitglied für die Bewertung aller Arbeiten/ Projekte aus; an seine Stelle tritt ein von der Kommission zu benennender Stellvertreter aus den Präsidien der DGAI oder DAAF.
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Bei der Bewertung der Artikel und Projekte sind zu berücksichtigen:
- Originalität und Innovationsgrad
- Methodischer Ansatz und Realisierung
- Bei CME-Artikeln: Vollständigkeit, Verständlichkeit und didaktischer Wert
- Bedeutung und Nachhaltigkeit für Aus-/Fort- und/oder Weiterbildung.
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| 7. |
Den Preis erhält die Arbeit/das Projekt mit der höchsten Punktzahl.
Erreichen zwei Bewerber die gleiche Punktzahl, so wird der Preis zwischen diesen Arbeiten/Projekten hälftig geteilt.
Erreichen mehr als zwei Arbeiten/Projekte die gleiche höchste Punktzahl, so entscheidet der Federführende, zwischen welchen zwei Arbeiten/Projekten der Preis zu teilen ist.
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| 8. |
Kommen fünf der sieben Kommissionsmitglieder zu dem Ergebnis, dass keine der Arbeiten/Projekte preiswürdig ist, so wird der Preis in diesem Jahr nicht verliehen. |
| 9. |
Die Entscheidung der DGAI über die Preisverleihung ist abschließend; der Rechtsweg ist ausgeschlossen. |
| 10. |
Der Präsident der DGAI gibt jährlich in den Zeitschriften "Anästhesiologie & Intensivmedizin", "Der Anaesthesist" sowie "AINS Anästhesiologe - Intensivmedizin - Notfallmedizin - Schmerztherapie" unter Hinweis auf diese Statuten den Bewerbungstermin und die Höhe des Preises bekannt.
Zwischen Bekanntgabe und Einsendeschluss soll eine Frist von drei Monaten liegen.
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