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Ausschreibung und Verleihungsbestimmungen des
Rudolf-Frey-Preises für Notfallmedizin

Verleihungsbestimmungen
Gutachterkommission
Aktuelle Preisträger/innen und Übersicht aller Preisträger/innen


Ausschreibung
Stand 27. September 2011
Der von der Firma Zoll Medical Deutschland, Köln,

gestiftete Rudolf-Frey-Preis für Notfallmedizin in Höhe von insgesamt 2.500 Euro für herausragende Arbeiten auf dem Gebiet der Notfallmedizin steht im Einvernehmen mit der Rudolf-Frey-Gesellschaft, Han nover, auch zur Preisvergabe im Jahre 2012 zur Verfügung.
Um den Preis können sich sowohl Einzelpersonen als auch Arbeitsgruppen bewerben, mit in deutscher Sprache verfassten Beiträgen. Die näheren Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den Verleihungsbestimmungen des Rudolf-Frey-Preises (Anästh. Intensivmed. 12/2004. 749). Berücksichtigt werden Arbeiten, die bis zum
31. Januar 2012
(Datum des Poststempels) per Einschreiben an Herrn Prof. Dr. Jan-Peter Jantzen, Rudolf- Frey-Gesellschaft, Klinikum Hannover Nordstadt, Haltenhoffstraße 41, 30167 Hannover, Deutschland, in sechsfacher Ausfertigung eingegangen sind.
Wichtiger Hinweis:
Bitte verwenden Sie für die Einreichung Ihrer Arbeit das folgende Bewerbungsformular. Es dient als Grundlage für die Präsentation der jeweiligen Preisträgerarbeit auf dem DAC und in einer Beilage zur A&I.
Bewerbungsformular (Word)
Verleihungsbestimmungen
Die Vergabe dieser Auszeichnung unterliegt folgenden Bestimmungen:
1. Der Preis ist mit 2.500,- Euro (in Worten: Euro zweitausendfünfhundert) dotiert und wird im Jahr nach der Veröffentlichung der ausgezeichneten Arbeit verliehen.
2. Über die Preisvergabe entscheidet in geheimer Wahl ein Verleihungskomitee. Liegt nach Auffassung des Komitees in einem Jahr keine preiswürdige Arbeit vor, so wird von der Verleihung des Preises abgesehen.
3. Das Komitee besteht - einschließlich des Vorsitzenden und eines Repräsentanten der DGAI - aus fünf Personen. Bei Ausscheiden eines Komiteemitgliedes wird vom Komitee ein neues Mitglied gewählt. Wird nur ein Kandidat vorgeschlagen, so ist zunächst Einstimmigkeit erforderlich.Wird diese nicht erreicht, ist ein zweiter Wahlgang erforderlich. Dabei ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der Anwesenden erhalten hat. Erhält ein Kandidat diese Stimmenzahl nicht, muss ein anderer Kandidat zur Wahl aufgestellt werden. Werden zwei oder mehr Kandidaten vorgeschlagen, so ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der Anwesenden erhalten hat. Erreicht kein Kandidat die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen, so findet zwischen den beiden Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl eine Stichwahl statt. In diesem Fall gilt derjenige als gewählt, der die meisten Stimmen auf sich vereint.
Das Komitee ist beschlussfähig, wenn wenigstens drei der Mitglieder - darunter der Vorsitzende und der Repräsentant der DGAI - erschienen sind und die Einladung ordnungsgemäß erfolgt ist, d.h. schriftlich mit einer Frist von vier Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
Der Stifter hat das Recht, einen Vertreter zu den Sitzungen des Komitees zu entsenden. Das Komitee tagt mindestens einmal jährlich. Das Komitee ist in seinen Entscheidungen frei und unabhängig. Seine Entscheidungen sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
4. Es können sowohl Arbeiten von Einzelpersonen als auch von Arbeitsgruppen ausgewählt werden. Stammt eine Arbeit von mehreren Autoren, so ist der ihr zuerkannte Preis in gleichen Beträgen auf die Autoren aufzuteilen, sofern diese nicht bei Einreichung der Arbeit einen anderen Verteilungsschlüssel festgelegt haben. Auf Beschluss der Jury kann der Preis zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. Zur Gültigkeit eines Beschlusses des Komitees genügt Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.
5. Die Arbeiten sollen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Einsender von Arbeiten haben keinen Anspruch auf Ersatz von Auslagen, Kosten, Zeitaufwand u.ä..
6. Die Preisverleihung nimmt der Präsident der DGAI / des DAC während der Jahrestagung der DGAI vor.
7. Der Stifter des Preises behält sich das Recht vor, diese Bestimmungen im Einvernehmen mit dem Komitee und dem Präsidium der DGAI zu ändern oder zu ergänzen.
8. Mit Einreichung der Arbeit erkennt der Bewerber diese Bestimmungen als verbindlich an.
9. Einsendungen von Manuskripten (sechs Exemplare, Postweg) werden bis zum (Datum wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben) erbeten:
Rudolf-Frey-Gesellschaft
z. H. Prof. Dr.med. Jan-Peter Jantzen
Klinikum Hannover Nordstadt
Haltenhoffstrasse 41
D-30167 Hannover.
Gutachterkommission
Prof. Dr. T. Jantzen, CambsFederführend
Dr. Dr. B. Dirks, Ulm
Prof. Dr. F. Mertzlufft, Bielefeld
Prof. Dr. B.W. Böttiger, Köln
Prof. Dr. G. Sehhati-Chafai, Bremen
Stellvertreter:
Prof. Dr. J. Scholz, Kiel
Dr. A. Stanek, Delmenhorst


Aktuelle Preisträger/innen
Dr. med. Martin Messelken, Göppingen

Mit der Arbeit:

Notärztliche Versorgungsqualität in Baden-Württemberg
(Dtsch. Ärztebl. Int 2010; 107(30); 523-30)
Übersicht aller Preisträger/innen
2005Dr. med. T. Palmaers, Erlangen
2006Dr. med. B. Bein, Kiel
2007Dr. med. P. Meybohm, Kiel
2008Dr. Markus Zimmermann, Regensburg
2009Dr. med. Daniel Ross, Westerstede
2011Dr. med. Martin Messelken, Göppingen



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