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Komplexe Akutschmerztherapie - OPS 8-919


Codierung
Kostenkalkulation und Datenzusammenführung
Antrag InEK
Hintergrund
Seit 2004 kann die OPS-Ziffer 8-919 bei Durchführung einer "komplexen Akutschmerztherapie" (Durchführung von rückenmarknahen, peripheren oder patientenkontrollierten Schmerztherapieverfahren mindestens bis zum 1. postoperativen Tag nach Operationen oder Verletzungen) codiert werden.

Derzeit führt die Codierung dieser Ziffer allerdings noch nicht zu einer Erlössteigerung - d.h. die Finanzierung jeder Form von anästhesiologischer Schmerztherapie, die über den Aufwachraum hinausgeht, ist im derzeitigen DRG-System nicht abgebildet!

Eine solche Schmerztherapie verursacht jedoch hohe Sach- und insbesondere Personalkosten. Publizierte und unpublizierte Analysen schätzen z.B. die Gesamtkosten einer postoperativen epiduralen Schmerztherapie auf 200 bis mehr als 400 Euro pro Patient mit einem Personalkostenanteil von 50-60%. Welche erheblichen Summen dies für eine Anästhesieabteilung bedeutet, kann jede Abteilung leicht nachvollziehen.
Was ist "komplexe Akutschmerztherapie"?
Dieser Kode umfaßt die Einleitung, Durchführung und Überwachung einer speziellen Schmerztherapie oder Symptomkontrolle bei Patienten mit schweren akuten Schmerzzuständen nach Operationen oder Unfällen (ab 2006 auch bei akuten Tumorschmerzen)

mit einem der unter 8-910 bis 8-911 genannten Verfahren (epiduraler bzw. spinaler Katheter)
mit sonstigen kontinuierlichen Regionalanästhesieverfahren (z. B. Plexuskatheter)
mit parenteraler Patienten-Kontrollierter Analgesie (PCA) 1  

durch spezielle Einrichtungen (z.B. Akutschmerzdienst) mit mindestens zweimaliger Visite pro Tag.

Die Anwendung dieses Kodes erfordert die Dokumentation von mindestens drei Aspekten der Effektivität der Therapie (Analgesie, Symptomintensität, Symptomkontrolle, Ermöglichung aktiver Therapie). Der Kode ist nicht anwendbar bei Schmerztherapie nur am Operationstag.

Der Wortlaut kann unter
http://www.dimdi.de/static/de/klassi/prozeduren/ops301/opshtml2005/fr-ops.htm eingesehen werden.

Die Codierung der 8-919 ist jedoch - aus Unkenntnis oder wegen der derzeit fehlenden Kostenrelevanz - bisher weitgehend unterblieben. Diese Codierung und die gleichzeitige Kalkulation der Mehrkosten in den sog. "Kalkulationshäusern" ist jedoch die unbedingte Voraussetzung dafür, dass jemals eine Vergütung im DRG-System erfolgt.

Auf Grund der positiven Erfahrungen mit der Ziffer 8-918 (multimodale Schmerztherapie) - hier konnte durch eine konsequente Codierung und entsprechendes Engagement vor allem der Ad-hoc-Kommission "DRG" eine Vergütung erreicht werden - halten wir es für dringend erforderlich, ein solches Projekt auch für die Prozedur "komplexe Akutschmerztherapie" durchzuführen.
Andernfalls ist eine adäquate Finanzierung der Akutschmerztherapie und entsprechende Versorgung der Patienten ernstlich gefährdet.

Daher haben die DGSS (Adhoc-Kommission DRG und AK Akutschmerz), die DGAI und der BDA (Forum Qualitätsmanagement und Ökonomie und AK Schmerz) im Juni 2005 gemeinsam eine Aktion "OPS 8-919" gestartet, die auch von der DIVS unterstützt wird.

Da für eine Kostenkalkulation durch das InEK ausschließlich die Daten der sog. Kalkulationshäuser maßgeblich sind, haben wir am 24.6. alle Anästhesieabteilungen der DRG-"Kostenkalkulationshäuser" angeschrieben und sie dringend gebeten, sich an den unten beschriebenen Erfassungsmaßnahmen zu beteiligen.
Codierung
In den Kalkulationshäusern ist es unbedingt erforderlich, allen Patienten des Jahres 2005, bei denen eine komplexe Akutschmerztherapie entsprechend obiger Kriterien durchgeführt wurde und wird, die zugehörige OPS 8-919 zuzuordnen.
Was heißt das konkret? Die OPS muss ggf. auch rückwirkend für das 1. HJ 2005 codiert werden, z.B. indem eine Liste der Patienten, die in diesem Jahr die entsprechende Prozedur (PDK, PCA etc.) erhielten, an das Med. Controlling weiter geleitet wird.
Die Tatsache, dass ein Patient eine komplexe Akutschmerztherapie analog zu 8-919 erhielt, ist in der Regel nur dem Anästhesisten bekannt.
Ferner sollte - falls noch nicht geschehen - dafür gesorgt werden, dass in Zukunft die 8-919 in Ihrem Krankenhausinformationssystem verschlüsselt werden kann.
Auch die Nicht-Kalkulationshäuser sollten angesichts der späteren eventuellen Kostenrelevanz unbedingt dafür sorgen, dass die entsprechende OPS codiert werden kann.
Kostenkalkulation und Datenzusammenführung
OPS-8-919 Erfassungsmaske (Excel):
Kostenberechnung - Gebrauchsanweisung - Beispiel
Bei einer repräsentativen Stichprobe von Patienten sollten die Kosten für die OPS 8-919 berechnet werden.
Diese kann auf Wunsch gerne zugeschickt bzw. herunter geladen werden. (siehe Link "OPS-8-919 Erfassungsmaske (Excel)"
Es empfiehlt sich, die Kosten bereits jetzt für die drei Gruppen rückenmarknahe Katheterverfahren (8-919.1), periphere Katheterverfahren (8-919.2) und PCA (8-919.3) getrennt zu errechnen, da es nicht ausgeschlossen ist, dass das InEK dieser Unterteilung in Zukunft zustimmt.
Zusätzlich empfehlen wir, auch die Kosten für die geburtshilfliche Epiduralanalgesie (schmerzarme Geburt) bereits jetzt zu errechnen. In der derzeitigen InEK-Logik muss jedoch ein (gemittelter und nach Anteil der jeweiligen Verfahren gewichteter) Kostenwert (ohne geburtshilfliche Verfahren) am Ende der Kalkulation stehen. Entsprechende Formeln wurden von uns in der Erfassungsmaske bereits vorgegeben.
Antrag InEK
Newsletter 1 -17.07.2005 (PDF)
Newsletter 2 -17.11.2005 (PDF)
FAQ (PDF)
Damit das InEK überhaupt eine "Probekalkulation" der Daten vornimmt, muss ein möglichst plausibler und auf realistischen Daten bestehender Antrag an das InEK gestellt werden
Dieser soll voraussichtlich im Herbst 2005 von der Adhoc-Kommission DRG der DGSS formuliert werden.

Zur Vorbereitung des Antrags benötigen wir ebenfalls die Daten des Med. Controllings aus einem Teil der Kalkulationshäuser, aber auch aus anderen Häusern, die bereits "freiwillig" codieren, dass heißt, eine Aufstellung der Häufigkeit der Codierung der 8-919 und die dazu gehörigen DRG-Daten (Standarddatensatz nach §21 KHEntgeltGesetz).
Bitte verfolgen Sie Neuigkeiten und Hinweise über die Probekalkulation der Daten über diese Webseite. Regelmäßig werden Newsletter an die kooperierenden Kliniken verschickt, die Sie ebenfalls hier herunter laden können. Ebenso können Sie FAQ einsehen.
Bitte schicken Sie uns eventuelle Fragen als e-mail ebenfalls an die unten angegebene Adresse, telefonische Rückfragen nur in dringenden Fällen. Somit können wir den wahrscheinlich enormen Aufwand einigermaßen bewältigen.
Für die Kommissionen der DGSS und DGAI

PD Dr. Winfried Meißner



Kontaktadresse:
Klinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie der FSU Jena
07740 Jena
Anfragen über e-mail: akutschmerz@med.uni-jena.de
Tel. 03641 9323353 (bitte nur in dringenden Fällen)
1Von der DGSS wurde beantragt, den OPS 8.919 entsprechend dieser Aufteilung in die Unterpunkte 8.919.1-3 zu unterteilen. Derzeit ist diese Änderung jedoch noch nicht akzeptiert. Es kann als nur für alle Prozeduren die Ziffer 8.919 verschlüsselt werden.
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