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Ausschreibung und Statuten des DGAI-Forschungsstipendiums der
Fresenius-Stiftung

Statuten zur Vergabe des DGAI-Forschungsstipendiums der Fresenius-Stiftung
Gutachterkommission


Ausschreibung
Stand 27. September 2011
Die 26. Wissenschaftlichen Arbeitstage der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) werden vom 10. - 12.02.2012 in Würzburg, Festung Marienberg, Hofstuben, mit freundlicher Unterstützung der Else Kröner-Fresenius-Stiftung, Bad Homburg, veranstaltet.
Nach Maßgabe der Statuten* der Wissenschaftlichen Arbeitstage werden hiermit Interessenten, die Mitglieder der DGAI sind, eingeladen, ihre Teilnahme durch elektronische Einsendung eines Abstracts an die u. a. Anschrift anzumelden. Die angenommenen Arbeiten nehmen an dem Auswahlverfahren für das DGAI-Forschungsstipendium der Fresenius- Stiftung teil. Bewerbungen um das Forschungsstipendium bitten wir, entsprechend den Vorgaben auf der u.g. Internetseite nach Annahme des Abstracts einzureichen.
2012 wird das DGAI-Forschungsstipendium der Fresenius-Stiftung für eine hervorragende Forschungsarbeit mit 15.000 Euro dotiert. Grundlagenforschung und klinische Forschung sollen gleichermaßen gefördert werden.
Wichtiger Hinweis:
Bitte verwenden Sie für die Einreichung Ihrer Arbeit das folgende Bewerbungsformular. Es dient als Grundlage für die Präsentation der jeweiligen Preisträgerarbeit auf dem DAC und in einer Beilage zur A&I.
Bewerbungsformular (Word)

Einsendeschluss ist der 8. Januar 2012
Nähere Informationen:
http://anaesthesie.uk-wuerzburg.de/wat-wissenschaftliche-arbeitstage.html
E-Mail: wat_wuerzburg@klinik.uni-wuerzburg.de
Anschrift:
Direktor:
Prof. Dr. med.
Norbert Roewer
Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie
Universitätsklinikum Würzburg (Sekretariat Frau K. Geier)
Oberdürrbacher Straße 6
97080 Würzburg
Tel.:  0931/20 13 00 15   Fax.:  0931/20 13 00 19
Das Forschungsstipendium wird gestiftet von der Fresenius-Stiftung, Bad Homburg.
Statuten der Wissenschaftlichen Arbeitstage der DGAI
(Beschluss des Erweiterten Präsidiums der DGAI vom 20.11.1991, ergänzt und z.T. geändert am 06.11.1998 und am 09.03.2001.)


Präambel
Die Wissenschaftlichen Arbeitstage der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) dienen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Anästhesiologie und Intensivmedizin. Sie verstehen sich als Forum, auf dem junge Wissenschaftler über ihre Forschungsergebnisse referieren und diskutieren. Ausgewählte Referenten sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Forschungsergebnisse einem sachkundigen Kollegenkreis darzustellen.
Das Erweiterte Präsidium der DGAI gibt den Wissenschaftlichen Arbeitstagen folgende Statuten:
§ 1 Vorbereitung der Wissenschaftlichen Arbeitstage
1. Die Wissenschaftlichen Arbeitstage werden einmal jährlich durchgeführt. Sie werden vom Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Komitees vorbereitet und organisiert.
2. Zur Teilnahme an den Wissenschaftlichen Arbeitstagen wird in der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" eingeladen, verbunden mit der Aufforderung, einen Abstract des vorgesehenen Referates an den Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Komitees einzusenden.
§ 2 Wissenschaftliches Komitee
1. Das Wissenschaftliche Komitee besteht aus einem Vorsitzenden und vier weiteren Universitätsprofessoren, die von der Deutschen Lehrstuhlinhaberkonferenz "Anästhesiologie" bestimmt werden. Ein Mitglied wird zum Stellvertreter des Vorsitzenden benannt.
2. Die Amtsdauer beträgt 5 Jahre. Die Wiederwahl ist möglich.
§ 3 Auswahl der Referenten
1.
Als Referenten nehmen an den Wissenschaftlichen Arbeitstagen nur Mitglieder der DGAI teil, deren Abstracts vom Wissenschaftlichen Komitee zum Vortrag ausgewählt wurden.
Die Abstracts sind bis zu einem vom Vorsitzenden der Wissenschaftlichen Arbeitstage zu bestimmenden Zeitpunkt bei dessen Sekretariat einzureichen, das diese anonym an die Mitglieder des Komitees weiterleitet. Das Wissenschaftliche Komitee entscheidet mit einfacher Mehrheit, welche Abstracts zum Vortrag zugelassen werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
2. Die ausgewählten Referenten sollen dem Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Komitees zusätzlich drei ihrer wichtigsten Veröffentlichungen in einfacher Ausfertigung einreichen.
§ 4 Plenum der Wissenschaftlichen Arbeitstage
1. Das Plenum besteht aus den Referenten, dem Wissenschaftlichen Komitee, dem von diesem ausgewählten Sitzungsvorsitzenden und eingeladenen Gästen. Das Plenum steht darüber hinaus allen habilitierten Mitgliedern der deutschen universitären anästhesiologischen Einrichtungen offen, die Mitglieder der DGAI sind. Der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Komitees führt den Vorsitz im Plenum.
2. Das Plenum entscheidet in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit nach Referat und Diskussion, ob der eingereichte Abstract evtl. mit den vom Plenum vorgeschlagenen Änderungen in der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" veröffentlicht wird. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.
§ 5 Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Protokollnotiz
Die drei wichtigsten Veröffentlichungen des jeweiligen Referenten werden im Zusammenhang mit der Auswahl des Stipendiaten für das Forschungs-Stipendium der Fresenius Stiftung erbeten. Dem Wissenschaftlichen Komitee steht es frei, auch solche Referenten zu den Wissenschaftlichen Arbeitstagen einzuladen, die keine weiteren Veröffentlichungen vorlegen. Solche Referenten können bei der Auswahl der Stipendiaten allerdings nicht berücksichtigt werden.
Statuten zur Vergabe des DGAI-Forschungsstipendiums der Fresenius-Stiftung
(Beschluss des Erweiterten Präsidiums der DGAI vom 20.11.1991, ergänzt und z. T. geändert am 06.11.1998 und am 09.03.2001.)
Die Fresenius-Stiftung wendet in jedem Kalenderjahr einem bei den Wissenschaftlichen Arbeitstagen der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) ausgewählten Referenten ein Stipendium von Euro 15.000,-- zu. Mit diesem Stipendium soll die langfristige wissenschaftliche Forschung des Stipendiaten unterstützt werden. Es dient als Beitrag für Sachmittel und/oder persönliche Aufwendungen, durch die seine wissenschaftliche Forschung gefördert wird.
Das Erweiterte Präsidium der DGAI beschließt mit Zustimmung der Fresenius-Stiftung folgende Statuten für die Vergabe des Stipendiums:
§ 1 Auswahl der Stipendiaten
1. Das Wissenschaftliche Komitee der Wissenschaftlichen Arbeitstage der DGAI wählt den Empfänger des Fresenius-Stipendiums unmittelbar im Anschluß an die Wissenschaftlichen Arbeitstage aus dem Kreis der Referenten, deren Abstracts vom Plenum der Wissenschaftlichen Arbeitstage zur Veröffentlichung angenommen wurden. Bei der Auswahl wird neben dem vorgetragenen Referat auch die bisherige wissenschaftliche Leistung des Referenten mitbewertet. Zu diesem Zweck werden die von dem Kandidaten vorgelegten drei Veröffentlichungen, die bis dahin durch den Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Komitees unter Verschluß gehalten wurden, herangezogen.
2. Das Wissenschaftliche Komitee wird für diese Entscheidung erweitert durch zwei Vertreter eines experimentellen und/oder eines theoretischen Faches, die das Wissenschaftliche Komitee kooptiert.
3. Das Erweiterte Wissenschaftliche Komitee entscheidet in geheimer Abstimmung mit einfacher Mehrheit über die Vergabe des Stipendiums. Über die Kandidaten wird einzeln abgestimmt. Steht ein Kandidat aus der universitären Einrichtung eines Komiteemitgliedes zur Wahl, so enthält sich dieser der Stimme. Gewählt ist wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden; enthält sich dieser der Stimme, entscheidet die seines Stellvertreters.
§ 2 Vorstellung des Stipendiaten
1. Der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Komitees der Wissenschaftlichen Arbeitstage der DGAI und ein Repräsentant der Fresenius-Stiftung übergeben bei der nächsten Jahrestagung der DGAI das Stipendium.
2. Der Abstract des Stipendiaten wird bei der Veröffentlichung in der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" herausgehoben.
§ 3 Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Protokollnotiz
1. Das Stipendium wird erstmals 1992 zur Verfügung gestellt. Ein Vertreter der Fresenius-Stiftung wird regelmäßig zu den Wissenschaftlichen Arbeitstagen eingeladen.
2. Bei der Übergabe des Stipendiums stellt der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Komitees den Stipendiaten vor, der Repräsentant der Fresenius-Stiftung übergibt die Urkunde und die finanzielle Zuwendung an den Stipendiaten.
3. Die hier wiedergegebenen Statuten werden in der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" veröffentlicht.
Gutachterkommission
Prof. Dr. N. Roewer, Würzburg - Vorsitzender
Prof. Dr. Dr. T. Hachenberg, Magdeburg
Prof. Dr. A. Hoeft, Bonn
Prof. Dr. Th. Koch, Dresden
Prof. Dr. G. Marx, Aachen
Prof. Dr. B. Pannen, Düsseldorf
Prof. Dr. C. Werner, Mainz
Prof. Dr. Dr. K. Zacharowski, Frankfurt/M.
Prof. Dr. B. Zwißler, München