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Ausschreibung und Statuten des Carl-Ludwig-Schleich-Preises

Statuten
Gutachterkommission


Ausschreibung
Stand 20. Dezember 2012
Der von der Firma Grünenthal GmbH, Aachen,

gestiftete Carl-Ludwig-Schleich-Preis in Höhe von insgesamt 2.500 Euro für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der Schmerztherapie steht erneut zur Preisvergabe im Jahre 2013 zur Verfügung.
Um den Preis können sich alle Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin bewerben. Die näheren Teilnahmebedingungen ergeben sich aus der Satzung für die Vergabe des Carl-Ludwig-Schleich-Preises (Anästh. Intensivmed. 11/2001, 912). Berücksichtigt werden Arbeiten, die bis zum

31. Januar 2013

(Datum des Poststempels) an die DGAI-Geschäftsstelle, Roritzerstraße 27, 90419 Nürnberg, per Einschreiben abgegangen sind. Die Arbeiten werden in neunfacher Ausfertigung erbeten; in einem Begleitschreiben ist mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist.
Wichtiger Hinweis:
Bitte verwenden Sie für die Einreichung Ihrer Arbeit das folgende Bewerbungsformular. Es dient als Grundlage für die Präsentation der jeweiligen Preisträgerarbeit auf dem DAC und in einer Beilage zur A&I.
Bewerbungsformular (Word)
Statuten
(Beschluss des Erweiterten Präsidiums der DGAI vom 11. März 2001)

1. Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) verleiht jährlich den von der Firma Grünenthal GmbH, Aachen, gestifteten Carl-Ludwig-Schleich-Preis in Höhe der ihr dafür zur Verfügung gestellten Mittel an Mitglieder der Gesellschaft für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der Schmerztherapie. Der Preis soll die Persönlichkeit des Preisträgers ehren und seinen Einsatz für die anästhesiologische Forschung würdigen.
Bei der Bewertung sind zu berücksichtigen:
  • Originalität der Arbeit,
  • methodischer Ansatz und Realisierung,
  • Bedeutung der Arbeit für die Klinik.
2. In die Auswahl kommen nur Originalarbeiten, die in dem für wissenschaftliche Zeitschriften üblichen Format (als Manuskript oder als Sonderdruck) verfaßt sind. Übersichtsarbeiten, Buchkapitel oder Habilitationsschriften werden nicht berücksichtigt. Die Arbeiten sind zu dem in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Termin bei der Geschäftsstelle der DGAI einzureichen. Maßgeblich ist der Poststempel. In einem Begleitschreiben ist mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, daß die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist.
3. Der Preis wird - bei ausreichender Qualität der eingereichten Arbeiten - in drei Preise aufgeteilt.
4. Das Präsidium der DGAI setzt eine Kommission mit drei Mitgliedern und jeweils einem Stellvertreter ein und bestimmt den Federführenden, dem über die Geschäftsstelle der DGAI die eingereichten Arbeiten übersendet werden.
5.
Jedes der drei Mitglieder der Kommission wählt aus den eingereichten Arbeiten bis zu drei preiswürdige Arbeiten aus, bewertet diese Arbeiten und übersendet sie mit einer Begründung, aus der die für die Bewertung maßgeblichen Gesichtspunkte hervorgehen, dem Federführenden.
Jedes Mitglied kann bei der Bewertung der von ihm ausgesuchten Arbeiten bis zu 15 Punkte vergeben. Erscheint einem Mitglied der Entscheidungskommission keine Arbeit preiswürdig, so teilt es dies dem Federführenden mit.
Ist eine Arbeit zu bewerten, die von einem Mitglied der Kommission oder aus seinem unmittelbaren Arbeitsbereich stammt, so scheidet dieses Mitglied für die Bewertung aller Arbeiten aus; an seine Stelle tritt sein Stellvertreter.
6. Der Federführende übersendet dem Präsidenten die ausgewählten Arbeiten und ihre Bewertung oder teilt ihm das negative Ergebnis des Auswahlverfahrens mit.
7. Die Preise werden in der Reihenfolge der erreichten Punktzahlen verteilt. Erreichen mehrere Arbeiten die gleiche Punktzahl, so werden die anteiligen Preise zwischen Ihnen geteilt. Erreichen mehr als drei Arbeiten die höchste Punktzahl, so entscheidet der Federführende, zwischen welchen Arbeiten der Preis zu teilen ist.
8. Kommen zwei der drei Kommissionsmitglieder zu dem Ergebnis, daß keine der Arbeiten preiswürdig ist, so wird der Preis in diesem Jahr nicht verliehen. Die für dieses Jahr verfügbaren Mittel werden auf die nächsten Jahre übertragen.
9. Die Entscheidungen der DGAI über die Preisverleihung sind abschließend; der Rechtsweg wird ausgeschlossen.
10. Der Präsident der DGAI gibt jährlich in den Zeitschriften "Anästhesiologie und Intensivmedizin", "Der Anaesthesist" sowie "Anästhesiologie - Intensivmedizin - Notfallmedizin - Schmerztherapie" unter Hinweis auf diese Satzung den Bewerbungstermin und die Höhe der Preise bekannt. Zwischen Bekanntgabe und Einsendeschluß soll eine Frist von drei Monaten liegen.
Anmerkung: Der Carl-Ludwig-Schleich-Preis wurde bis 1996 von der Firma Rhône Poulenc Rorer GmbH und von 1997 bis 2011 von der Firma Janssen-CILAG GmbH, Neuss, gesponsert.
Gutachterkommission

Prof. Dr. M. Zenz, BochumFederführend
Prof. Dr. C. Nau, Erlangen
Prof. Dr. E. Pogatzki-Zahn, Münster
Stellvertreter:
Prof. Dr. M. Schaefer, Berlin
Priv.-Doz. Dr. W. Meissner, Jena