Der von der Firma Zoll Medical Deutschland, Köln,
gestiftete Rudolf-Frey-Preis für Notfallmedizin wird für herausragende
Arbeiten auf dem Gebiet der Notfallmedizin steht im Einvernehmen mit der Rudolf-Frey-Gesellschaft, Hannover, vergeben.
Um den Preis können sich sowohl Einzelpersonen als auch Arbeitsgruppen bewerben, mit in deutscher Sprache verfassten Beiträgen.
Die näheren Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den Verleihungsbestimmungen des Rudolf-Frey-Preises (Anästh.Intensivmed. 12/2004. 749).
Der nächste Ausschreibungstermin des Preises für das Jahr 2013 wird noch bekannt gegeben.
| 1. |
Der Preis ist mit 2.500,- Euro (in Worten: Euro zweitausendfünfhundert)
dotiert und wird im Jahr nach der Veröffentlichung der ausgezeichneten
Arbeit verliehen. |
| 2. |
Über die Preisvergabe entscheidet in geheimer Wahl ein
Verleihungskomitee. Liegt nach Auffassung des Komitees in
einem Jahr keine preiswürdige Arbeit vor, so wird von der
Verleihung des Preises abgesehen. |
| 3. |
Das Komitee besteht - einschließlich des Vorsitzenden und
eines Repräsentanten der DGAI - aus fünf Personen. Bei
Ausscheiden eines Komiteemitgliedes wird vom Komitee ein
neues Mitglied gewählt. Wird nur ein Kandidat vorgeschlagen,
so ist zunächst Einstimmigkeit erforderlich.Wird diese
nicht erreicht, ist ein zweiter Wahlgang erforderlich. Dabei ist
gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der Anwesenden
erhalten hat. Erhält ein Kandidat diese Stimmenzahl
nicht, muss ein anderer Kandidat zur Wahl aufgestellt werden.
Werden zwei oder mehr Kandidaten vorgeschlagen, so
ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der
Anwesenden erhalten hat. Erreicht kein Kandidat die absolute
Mehrheit der abgegebenen Stimmen, so findet zwischen
den beiden Bewerbern mit der höchsten Stimmenzahl eine
Stichwahl statt. In diesem Fall gilt derjenige als gewählt, der
die meisten Stimmen auf sich vereint.
Das Komitee ist beschlussfähig, wenn wenigstens drei der
Mitglieder - darunter der Vorsitzende und der Repräsentant
der DGAI - erschienen sind und die Einladung ordnungsgemäß
erfolgt ist, d.h. schriftlich mit einer Frist von vier
Wochen unter Bekanntgabe der Tagesordnung.
Der Stifter hat das Recht, einen Vertreter zu den Sitzungen
des Komitees zu entsenden. Das Komitee tagt mindestens
einmal jährlich. Das Komitee ist in seinen Entscheidungen
frei und unabhängig. Seine Entscheidungen sind nicht
anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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| 4. |
Es können sowohl Arbeiten von Einzelpersonen als auch von
Arbeitsgruppen ausgewählt werden. Stammt eine Arbeit von
mehreren Autoren, so ist der ihr zuerkannte Preis in gleichen
Beträgen auf die Autoren aufzuteilen, sofern diese nicht bei
Einreichung der Arbeit einen anderen Verteilungsschlüssel
festgelegt haben. Auf Beschluss der Jury kann der Preis zu
gleichen Teilen aufgeteilt werden. Zur Gültigkeit eines Beschlusses
des Komitees genügt Stimmenmehrheit. Bei
Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den
Ausschlag. |
| 5. |
Die Arbeiten sollen in deutscher Sprache verfasst sein. Die
Einsender von Arbeiten haben keinen Anspruch auf Ersatz
von Auslagen, Kosten, Zeitaufwand u.ä.. |
| 6. |
Die Preisverleihung nimmt der Präsident der DGAI / des
DAC während der Jahrestagung der DGAI vor. |
| 7. |
Der Stifter des Preises behält sich das Recht vor, diese
Bestimmungen im Einvernehmen mit dem Komitee und dem
Präsidium der DGAI zu ändern oder zu ergänzen. |
| 8. |
Mit Einreichung der Arbeit erkennt der Bewerber diese
Bestimmungen als verbindlich an. |
| 9. |
Einsendungen von Manuskripten (sechs Exemplare, Postweg)
werden bis zum (Datum wird zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben) erbeten: Rudolf-Frey-Gesellschaft z. H. Prof. Dr.med. Jan-Peter Jantzen Klinikum Hannover Nordstadt Haltenhoffstrasse 41 D-30167 Hannover. |