Für spezielle Bereiche, in denen die Landesärztekammern (noch) keine entsprechende Weiterbildungsbezeichnungen wie z.B. Fachkunden eingeführt haben, bietet die DGAI ihren Mitgliedern interne Fortbildungsmaßnahmen zum Nachweis der entsprechenden Qualifikation an.
Derzeit besteht die Möglichkeit der Erlangung eines Fortbildungszertifikates im Neuromonitoring in Anästhesie und Intensivmedizin, in der Transösophagealen Echokardiographie in der Anästhesiologie und Intensivmedizin und in der Speziellen Kinderanästhesie.
| - Empfehlungen für eine berufsbegleitende modulare Fortbildung und Zertifizierung - |
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| Verabschiedet auf der Präsidiumssitzung der DGAI am 18.11.2006 in Weimar |
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Die verschiedenen Methoden des klinischen und apparativen Neuromonitorings bieten die Möglichkeit, den Narkose- und Sedierungszustand zu objektivieren, bestimmte zentral- bzw. periphernervöse Funktionseinbußen frühzeitig zu erkennen und gegebenenfalls zu vermeiden sowie eine weitestgehend verlässliche Prognose vorhandener Funktionsstörungen zu treffen.
Um das große Potenzial des Neuromonitorings in Anästhesie und Intensivmedizin nutzen und Fehlinterpretationen der erhobenen Daten vermeiden zu können, sind eingehende Kenntnisse der anatomischen, physiologischen und technischen Grundlagen erforderlich.
Unter Federführung des Wissenschaftlichen Arbeitskreises Neuroanästhesie (WAKNA) der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin und der Österreichischen Gesellschaft für Anaesthesiologie, Reanimation und Intensivmedizin (ÖGARI) und im Benehmen mit der Deutschen Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie (DGKN) wurde deshalb von einer Ad-hoc-Kommission ein Curriculum erarbeitet, das Grundlagenwissen, methodenspezifische Kenntnisse, anwendungstechnische Besonderheiten und mögliche Indikationen beinhaltet.
Der zeitliche Umfang der theoretischen Fortbildung sowie die Anzahl praktischer Einsätze unter entsprechender Supervision werden definiert.
Aufgrund des breiten Spektrums des Neuromonitorings geschieht dies in verschiedenen Modulen. Dies erlaubt eine nach den individuellen Bedürfnissen ausgerichtete standardisierte Fortbildung und Zertifizierung.
Die konsequente Umsetzung dieser Empfehlungen erleichtert eine zielgerichtete Diagnose und Therapie, schafft in bestimmten Situationen die Voraussetzung für eine Outcomeverbesserung und ermöglicht einen gezielten Ressourceneinsatz. Weiterführende Informationen finden Sie im folgenden Dokument:Neuromonitoring in Anästhesiologie und Intensivmedizin (PDF)
| (Überarbeitete Empfehlungen für die Zertifizierung der berufsbegleitenden Fortbildung) |
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DGAInfo [Jan 2008]TEE-Zertifizierung nach den Richtlinien der DGAI (PDF)Aktueller Stand und zukünftige Regelung
Die Zertifizierung bei der Fortbildung setzt die Facharztanerkennung und die DGAI-Mitgliedschaft voraus.
Die Lehrinhalte der theoretischen und praktischen Ausbildung in der Transösophagealen Echokardiographie (TEE) sind in ihren Grundzügen in den "Richtlinien zur Weiterbildung in der transösophagealen Echokardiographie" der DGAI niedergelegt und regeln die Grundlagen, die Indikationsstellung, die Ausführung, die Befunde und die Bewertung der TEE (1) und werden vom Ständigen Ausschuß der DGAI für die TEE-Fortbildung überwacht und laufend aktualisiert. Die Weiterbildung in der TEE dient dem Erlangen von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten zum sach- und fachkundigen Einsatz der TEE am Patienten.
Der Erwerb des TEE-Zertifikates als nachweisbare Qualifikation ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
Die von der DGAI zertifizierten "Fortbildungsstätten für die berufsbegleitende qualifizierte Fortbildung in der Transösophagealen Echokardiographie in der Anästhesiologie und Intensivmedizin" (zertifizierte Zentren) (2, 3) sind autorisiert, die für das Zertifikat geforderten Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen der Weiterbildung zu vermitteln und deren Nachweis zu bescheinigen. Die Lehrinhalte sollen in Kurs- oder Seminarform über einen Zeitraum von 40 Unterrichtsstunden auf mindestens vier Tage verteilt dargeboten werden. Die Unterrichtseinheiten sollen in der Mehrzahl von Anästhesisten abgehalten werden; eine Kooperation mit Kardiologen und Kardiochirurgen ist wünschenswert. Die für den Erwerb des TEE-Zertifikats geforderten Unterrichtsstunden können grundsätzlich unter bestimmten Voraussetzungen auch an nicht-zertifizierten Weiterbildungsstätten der DGAI und außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der DGAI absolviert werden (s.u.).
Die praktische Ausbildung orientiert sich an den in den Richtlinien der DGAI festgelegten Indikationen, Untersuchungszahlen sowie der Kontinuität im Umgang mit der TEE und bezieht sich gleichermaßen auf den Einsatz der TEE in den operativen Bereichen, in der operativen Intensivmedizin und in der Notfallmedizin. Die für das Zertifikat geforderten 200 Untersuchungen sollen nicht ausschließlich bei kardiochirurgischen Operationen durchgeführt werden. Die Untersuchungen müssen grundsätzlich durch einen zertifizierten Anästhesisten oder einen Untersucher mit vergleichbarer Qualifikation beaufsichtigt und patienten- und untersucherbezogen schriftlich dokumentiert werden.
Gemäß den Richtlinien müssen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Durchführung der TEE erlangt werden, die neben den zahlreichen Optionen für die Diagnostik und die Überwachung des Herz-Kreislauf-Systems auch die physikalischen und verfahrenstechnischen Grundlagen und die anatomischen Vorgaben für den Einsatz der TEE sowie die Gerätekunde der Sonden und der Echokardiographiegeräte einschließlich der Pflege und Desinfektion einschließen.
Die Inhalte der Ausbildung sind in den Richtlinien der DGAI (1) festgelegt und orientieren sich an den gemeinsam von den Arbeitskreisen der American Society of Anesthesiologists (ASA), American Society of Echocardiography (ASE) und der American Society of Cardiovascular Anesthesiologists (SCA) erarbeiteten Leitlinien (5,6) Für den TEE-Untersuchungsgang werden die in den ASE/SCA Leitlinien vorgeschlagenen kardialen Schnittebenen und Einstellungen empfohlen (5).
Die Ausbildungsinhalte gliedern sich in Anlehnung an die Richtlinien der DGAI (1) wie folgt:
| 1. |
Technische Grundlagen
| 1.1. |
Physikalische Prinzipien |
| 1.2. |
Sonographische Verfahren |
| 1.3. |
Apparative Voraussetzungen |
| 1.4. |
Pflege und Wartung |
| 1.5. |
Dokumentation und Archivierung |
|
| 2. |
Anatomische Grundlagen
| 2.1. |
Herzkammern |
| 2.2. |
Mitralklappe |
| 2.3. |
Trikuspidalklappe |
| 2.4. |
Pulmonalklappe |
| 2.5. |
Aortenklappe |
| 2.6. |
Koronarien |
| 2.7. |
Sinus coronarius |
| 2.8. |
Aorta |
| 2.9. |
Pulmonalarterien |
| 2.10. |
Pulmonalvenen |
|
| 3. |
Physiologische Grundlagen
| 3.1. |
Linksventrikuläre Funktion |
| 3.2. |
Klappenfunktion |
| 3.3. |
Intrakardiale Flußprofile |
|
| 4. |
Grundlagen der transthorakalen Echokardiographie |
| 5. |
Transösophageale echokardiographische Schnittebenen |
| 6. |
Untersuchungsgang |
| 7. |
Artefakte |
| 8. |
Risiken und Komplikationen |
| 9. |
Indikationen und Kontraindikationen |
| 10. |
Funktionelle Diagnostik mit der TEE
| 10.1. |
Ventrikelfüllung |
| 10.2. |
Klappeninsuffizienzen und -Stenosen, auch
Kunstklappen |
| 10.3. |
Linksventrikuläre Wandbewegungsanalyse |
| 10.4. |
Systolische Funktion des linken Ventrikels |
| 10.5. |
Diastolische Funktion des linken Ventrikels |
| 10.6. |
Rechtsherzfunktion |
| 10.7. |
Vorhof- und Ventrikelseptum |
|
| 11. |
Strukturelle Diagnostik mit der TEE
| 11.1. |
Kammergröße |
| 11.2. |
Wanddicke |
| 11.3. |
Vorhof- und Ventrikelseptum |
| 11.4. |
Klappenmorphologie |
| 11.5. |
Intrakavitäre Raumforderungen |
| 11.6. |
Pulmonalarterielle Thromben |
| 11.7. |
Perikarderguß |
| 11.8. |
Aorta |
|
| 12. |
Grundlagen der Stress-Echokardiographie
(optional) |
| 13. |
Meßmethoden
| 13.1. |
Planimetrie |
| 13.2. |
Herzzeitvolumen |
| 13.3. |
Druckgradienten |
|
| 14. |
Spezielle Methoden (optional)
| 14.1. |
Automatische Endokarddetektion |
| 14.2. |
Myokardialer Gewebe-Doppler |
| 14.3. |
Sonstige |
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Grundsätzlich können die Voraussetzungen zum Erwerb des TEE-Zertifikats überall dort erworben werden, wo die TEE nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft durchgeführt wird. Hier bei ist zu unterscheiden zwischen 1. durch die DGAI zertifizierten Fortbildungsstätten und 2. nicht-zertifizierten Fortbildungsstätten.
An zertifizierten Fortbildungszentren der DGAI können die Voraussetzungen in vollem Umfang entsprechend den vorliegenden Empfehlungen ohne zusätzliche weitere Überprüfung im Einzelfall erworben werden.
Nicht-zertifizierte Zentren, an denen die TEE regelmäßig in der Anästhesie und Intensivmedizin eingesetzt wird, sollen ihr Ausbildungsangebot inhaltlich und formal an den vorliegenden Empfehlungen ausrichten; bei Erwerb der Voraussetzungen in nicht-zertifizierten Zentren wird individuell die inhaltliche und zeitliche Validität der Ausbildung durch den Ständigen Ausschuß der DGAI für die TEE-Fortbildung überprüft..
Auf die für das Zertifikat geforderte Zahl an Unterrichtsstunden können bis zu zwanzig außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der DGAI absolvierte Unterrichtsstunden angerechnet werden, sofern in diesen den Qualitätsleitlinien der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (7) und den bundeseinheitlichen Ultraschallvereinbarungen entsprochen wurde (z.B. Echokardiographiekurse nach den Richtlinien der Kassenärztlichen Vereinigung). Ab dem 01.01.2003 müssen die einzelnen TEE-Untersuchungen in schriftlich dokumentierter patienten- und untersucherbezogener Form auf Anforderung nachweisbar sein. Über die Anerkennung ausländischer TEE-Zertifikate und die Ausstellung des DGAI-Zertifikates entscheidet im Einzelfall der Ständige Ausschuß der DGAI.
Die Prüfungen für die Zuerkennung des Zertifikats "TEE in der Anästhesiologie und Intensivmedizin" werden von Kommissionen an den zertifizierten TEE-Weiterbildungszentren durchgeführt. Die Kommissionen bestehen jeweils aus zwei zertifizierten Prüfern zweier verschiedener Weiterbildungszentren, von denen eines zertifiziert sein muß. Die Prüfer werden vom Ständigen Ausschuß der DGAI für die TEE-Fortbildung bestellt. Die Kandidaten dürfen nicht an den Weiterbildungsstätten geprüft werden, an denen sie ausgebildet worden sind.
Die Prüfung wird als mündliche Prüfung durchgeführt und kann durch eine Untersuchung am Patienten ergänzt werden. Die technischen und praktischen Unterschiede im Umgang mit Echokardiographie-Systemen verschiedener Hersteller sind vom Prüfer zu berücksichtigen. Alternativ kann das Wissen des Prüflings anhand von Videodemonstrationen abgefragt werden. Die Prüfdauer soll grundsätzlich eine Stunde nicht überschreiten. Prüfinhalte, -verlauf und -ergebnisse werden schriftlich dokumentiert. Gruppenprüfungen sind nicht zulässig.
Der Antrag auf Prüfung wird bei der Geschäftsstelle der DGAI, Roritzer Straße 27, D-90419 Nürnberg, eingereicht und von dort an den Ständigen Ausschuß weitergeleitet. Nach Zulassung zur Prüfung erfolgt die Benachrichtigung über Ort und Termin der Prüfung durch die Geschäftsstelle der DGAI.
Für spezielle Bereiche, in denen die
Landesärztekammern keine entsprechenden
Weiterbildungsbezeichnungen
wie z.B. Fachkunden eingeführt haben,
bietet die Deutsche Gesellschaft für
Anästhesiologie und Intensivmedizin
(DGAI) ihren Mitgliedern interne Fortbildungsmaßnahmen
zum Nachweis der
entsprechenden Qualifikation an.
Zu den bestehenden Fortbildungszertifikaten
"Neuromonitoring in Anästhesie
und Intensivmedizin" und "Transösophageale
Echokardiographie in der Anästhesiologie
und Intensivmedizin" kommt
die "Spezielle Kinderanästhesie" hinzu.
| 1. |
Loick HM, Greim CA, Roewer N, Van Aken H.: Richtlinien zur Weiterbildung in der transösophagealen Echokardiographie. Anästh Intensivmed 1999; 40:67-71 |
| 2. |
Verbandsmitteilungen der DGAI. Anästh Intensivmed 1999; 40:217 |
| 3. |
Verbandsmitteilungen der DGAI. Anästh Intensivmed 1999; 40:517 |
| 4. |
The American Society of Anesthesiologists and the Society of Cardiovascular Anesthesiologists Task Force on Transesophageal Echocardiography. Practice guidelines for perioperative transesophageal echocardiography. Anesthesiology 1996; 84:986-1006 |
| 5. |
The American Society of Echocardiography Council for Intraoperative Echocardiography and the Society of Cardiovascular Anesthesiologists Task Force for Certification in Perioperative Transesophageal Echocardiography. Recommendet ASE/SCA guidelines for performing a comprehensive intraoperative multiplane transesophageal echocardiography examination. Anesth Analg 1999; 89:870-84. |
| 6. |
American Society of Echocardiography Committee for Physician Training in Echocardiography.,'Recommended guidelines for physician training in transesophageal echocardiography. J Am Soc Echocardiogr 1992; 5:187-94 |
| 7. |
Arbeitsgruppe Qualitätssicherung in der Kardiologie für die Klinische Kommission der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie. Qualitätsleitlinien in der Echokardiographie. Z Kardiol 1997; 86:387-403. |
Die Empfehlungen wurden erarbeitet von:
| Priv.-Doz. Dr. C.-A. Greim, Universitätsklinikum Würzburg |
| Priv.-Doz. Dr. N. Rolf, Universitätsklinikum Münster |
| Priv.-Doz. Dr. N. Rolf, Universitätsklinikum Münster |
| Priv.-Doz. Dr. A. Goetz, Klinikum der LMU München |
| Dr. J. Cornelssen, Universitätsklinikum Bonn |
| Priv.-Doz. Dr. P. Tonner, Universitätsklinikum Kiel |
| Priv.-Doz. Dr. F. Wappler, Universitätsklinikum Eppendorf, Hamburg |
| Prof. Dr. N. Roewer, Universitätsklinikum Würzburg |
| Prof. Dr. H. Van Aken, Universitätsklinikum Münster. |
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