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DGAI Mitgliedsantrag ESA Antrag 2019 (PDF)
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DGAI SEPA Lastschriftmandat (PDF)
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ESA Antrag 2019 Homepage (PDF)
(114 KB)
Die Satzung der DGAI sieht ordentliche und außerordentliche sowie korrespondierende, fördernde und Ehrenmitglieder vor. Ordentliche Mitglieder sind Fachärzte/-innen für Anästhesiologie sowie Ärzte/-innen in Weiterbildung. Interessierte Ärzte/-innen anderer Fachrichtungen, Wissenschaftler/-innen und andere in der Anästhesie tätige Personen können außerordentliche Mitglieder werden.
Fachärzte/-innen: | 12.596 |
Mitglieder in Weiterbildung: | 2.265 |
Fachfremde Mitglieder/Ehrenmitglieder | 197 |
Insgesamt: | 15.058 |
Stand: Dez. 2018
Die Mitglieder der DGAI unterstützen die wissenschaftliche und klinische Weiterentwicklung des Fachgebietes und tragen damit zur Sicherung und zum Ausbau der anästhesiologischen, intensivmedizinischen, notfallmedizinischen und schmerztherapeutischen Versorgung der Bevölkerung bei.
Durch die Mitgliedschaft erhalten Sie Zugang zu den wissenschaftlichen Arbeitskreisen der DGAI und den von der DGAI durchgeführten speziellen Fort- und Weiterbildungsangeboten. Sie haben Zugang zum zertifizierten Fortbildungsprogramm der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" sowie zum geschlossenen Mitgliederbereich der DGAI im Internet.
Mitglieder der DGAI erhalten die Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" und ermäßigten Eintritt zu den Kongressen der DGAI sowie zum ermäßigten Preis die Zeitschriften "Der Anaesthesist" und "Anästhesiologie - Intensivmedizin - Notfallmedizin - Schmerztherapie (AINS)".
Als Mitglied der DGAI haben Sie die Möglichkeit, kostenfrei assoziiertes Mitglied der ESA zu werden. (Siehe auch http://www.esahq.org). Dieses erhöht das politische Gewicht und den Einfluss der ESA auf europäischer Ebene und bietet u.a. den Vorteile rabattierter Gebühren für den jährlichen Euroanaesthesia Congress sowie freien online Zugang zu den Zeitschriften: European Journal of Anaesthsiology (EJA), Current Opinion in Critical Care und Current Opinion in Anaesthesiologiy. Bei Interesse laden Sie bitte die Einverständniserklärung herunter und reichen diese unterschrieben (mit) ein.
Flyer "Ihre Vorteile einer Mitgliedschaft auf einen Blick"
Infoflyer (PDF):
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Ihre Vorteile einer Mitgliedschaft auf einen Blick
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Infoflyer (Print-Variante):
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Ihre Vorteile einer Mitgliedschaft auf einen Blick
(198 KB)
Poster A3-Format (PDF):
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Ihre Vorteile einer Mitgliedschaft auf einen Blick
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Poster A3-Format (Print-Variante):
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Ihre Vorteile einer Mitgliedschaft auf einen Blick
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DGAI-Mitgliedsbeiträge
Stand: 01.01.2017 | Jahresbeiträge in EUR | |
1. | Ärzte/-innen in Weiterbildung | 50,- |
2. | Nachgeordnete Fachärzte/-innen | 120,- |
3. | Fachärzte/-innen in leitender Stellung | 200,- |
4. | Niedergelassene Anästhesisten/-innen, Belegärzte/-innen, sowie in anderen Fachgebieten frei praktizierende Ärzte/-innen |
200,- |
5. | Außerordentliche Mitglieder | 70,- |
6. | Nicht berufstätige Mitglieder | 50,- |
Erwerb der Mitgliedschaft
Die Aufnahme in die DGAI können Anästhesisten/-innen und in anästhesiologischer Weiterbildung stehende Kollegen/-innen unter Benennung eines ordentlichen Mitglieds der DGAI als Bürgen beantragen (BDA-Mitglieder benötigen keinen Bürgen).
DGAI-Mitgliedsantrag
Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. c/o MCN Medizinische Congressorganisation Nürnberg AG Mitgliederverwaltung DGAI |
Sandra Ritzer und Jasmin Zieringer |
Neuwieder Str. 9 |
90411 Nürnberg |
Telefon: | 0911 39316-23; -10 |
Telefax: | 0911 39316-58 |
E-Mail: | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
Europa wächst immer mehr auch finanzpolitisch zusammen. Für einen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum - kurz SEPA (Single Euro Payments Area) - hat der Gesetzgeber beschlossen, auch einheitlich rechtliche Rahmenbedingungen für alle Banken in Europa zu schaffen. Aus diesem Grund wird die Mitgliederverwaltung zum 01.02.2014 anstelle des bisher angewandten Einzugsermächtigungsverfahrens zum Einzug der jährlichen Mitgliedsbeiträge auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren umstellen. Die Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2014 werden vor dem 31.01.2014 noch mit dem „alten“ Lastschriftverfahren eingezogen.
Änderungen durch das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum 01.02.2014:
- Aus Kontonummer und Bankleitzahl werden IBAN und BIC
- Der Einzug muss durch eine eindeutige Mandatsreferenz sowie eine Gläubiger-Identifikationsnummer gekennzeichnet sein
- Spätestens 7 Tage vor Fälligkeit der SEPA-Lastschrift erfolgt eine schriftliche Vorabinformation an das Mitglied über Betrag und Fälligkeit des Einzuges Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates
Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates
- ist nur mit Originalunterschrift und postalischer Zusendung gültig
- Änderungen der Bankverbindung sind nur noch schriftlich mit Originalunterschrift (nicht per Fax oder Email) gültig.