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Forschungspreis Charlotte Lehmann-Stiftung

 

 

 Ausschreibung

 

Stand: September 2023

Der von der Charlotte-Lehmann-Stiftung ausgelobte Forschungspreis in Höhe von 10.000 Euro an WissenschaftlerInnen für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der Anästhesiologie, speziellen anästhesiologischen Intensivmedizin, Schmerztherapie und Notfallmedizin steht auch 2024 zur Preisvergabe zur Verfügung. 
Die Charlotte-Lehmann-Stiftung verfolgt das Ziel, begabte ÄrztInnen in ihrem beruflichen Werdegang auf dem Gebiet der Anästhesiologie, speziellen anästhesiologischen Intensivmedizin, Schmerztherapie und Notfallmedizin sowohl in der klinischen Praxis als auch in Forschung und Lehre durch individuelle Förderungsmaßnahmen zu unterstützen. 
Um den Preis können sich alle wissenschaftlich tätige ÄrztInnen bewerben, die in der Regel jünger als 40 Jahre sind. Die näheren Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den Statuen des Forschungspreises der Charlotte-Lehmann-Stiftung.

Berücksichtigt werden Arbeiten, die bis zum 01. Mai 2024 auf elektronischem Wege (s.u.) eingegangen sind. Dabei ist in einem Begleitschreiben mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist.

 

 Statuten

Die Charlotte Lehmann-Stiftung verleiht jährlich den Forschungspreis der Charlotte Lehmann-Stiftung in Höhe von 10.000 € an wissenschaftlich tätige ÄrztInnen, die in der Regel jünger als 40 Jahre sind, für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der Anästhesiologie, Intensivmedizin, Schmerztherapie und Notfallmedizin. Der Bedeutung des Preises entsprechend soll die Persönlichkeit der PreisträgerIn geehrt und ihr Einsatz für die anästhesiologische Forschung gewürdigt werden. Für den Forschungspreis können vorzugsweise Arbeiten, die auf mehrjähriger Beschäftigung mit einem umschriebenen Forschungsgebiet beruhen und in hochrangigen internationalen Fachzeitschriften veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen wurden, sowie kumulative Habilitationsschriften eingereicht werden.

Bei der Bewertung sind zu berücksichtigen:

  • -Originalität der Arbeit
  • -methodischer Ansatz und Realisierung
  • -Bedeutung der Arbeit für die Klinik oder die Grundlagenforschung
  1.  Berücksichtigt werden Arbeiten, die bis zum 31.03.2021 auf elektronischem Wege eingegangen sind. Dabei ist in einem Begleitschreiben mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit keinen anderen Preis erhalten hat. Weiterhin ist ein Motivationsschreiben mit aussagekräftigem Lebenslauf unter Angabe bisheriger Publikationen beizufügen.
  2.  Der Preis soll in der Regel höchstens auf zwei Arbeiten aufgeteilt werden.
  3.  Das Kuratorium der Stiftung setzt eine Entscheidungskommission mit drei Mitgliedern ein und bestimmt unter ihnen den Vorsitz, dem die eingereichten Arbeiten von der Geschäftsstelle der Charlotte Lehmann-Stiftung übersendet werden. Von den drei Mitgliedern der Entscheidungskommission Kuratorium angehören. Die Kommission wird für drei Jahre gewählt, eine Wiederwahl ist möglich.
  4.  Jedes der drei Mitglieder der Entscheidungskommission bewertet die eingereichten Arbeiten und übersendet sie mit einer Begründung, aus der die für die Beurteilung maßgeblichen Gesichtspunkte hervorgehen, dem Vorsitz.
  5. Jedes Mitglied kann bei der Bewertung der von ihm ausgesuchten Arbeiten bis zu 15 Punkte vergeben. Es können alle Punkte auf eine Arbeit konzentriert oder auf die zwei ausgewählte Arbeiten verteilt werden.
  6. Erscheint einem Mitglied der Entscheidungskommission keine er Arbeiten als preiswürdig,teilt es dies dem Vorsitz mit.
  7. Ist eine Arbeit zu bewerten, die von einem Mitglied der Entscheidungskommission oder aus seinem unmittelbaren Arbeitsbereich stammt, scheidet dieses Mitglied für die Bewertung aller Arbeiten aus. An seine Stelle tritt ein vom Kuratorium benanntes neues Mitglied der Entscheidungskommission.
  8. Der Vorsitz übersendet dem Kuratorium und dem Vorstand die ausgewählten Arbeiten und ihre Bewertung oder teilt ihm ein negatives Ergebnis des Auswahlverfahrens mit. Der Vorstand wird in einer Diskussion in die Entscheidungsfindung einbezogen.
  9. Den Preis erhält die Arbeit mit der höchsten Punktzahl. Erreichen zwei Arbeiten die gleiche Punktzahl, wird der Preis zwischen diesen Arbeiten geteilt. Erreichen mehr als zwei Arbeiten die gleiche Punktzahl, entscheidet der Vorsitz im Einvernehmen mit dem Vorstand, zwischen welchen zwei Arbeiten der Preis zu teilen ist.
  10. Kommen zwei der drei Kommissionsmitglieder zu dem Ergebnis, dass keine der Arbeiten preiswürdig ist, wird der Preis in diesem Jahr nicht verliehen.
  11. Die Entscheidungen der Stiftung über die Preisverleihung sind endgültig; der Rechtsweg wird ausgeschlossen.
  12. Die Ausschreibung des Preises erfolgt jeweils im Oktoberheft der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" unter Hinweis auf diese Statuten, den Bewerbungstermin und die Höhe des Preises.
  13. Die Verleihung findet auf einem der Jahreskongresse (Deutscher Anästhesie Congress, Hauptstadtkongress der DGAI für Anästhesiologie und Intensivtherapie) statt und wird von einem Mitglied des Vorstandes überreicht.
 

 Gutachterkommission


Dr. Karin Becke-Jakob, Nürnberg
Prof. Dr. Wiebke Gogarten, Münster
Prof. Dr. Thea Koch (Vorsitz), Dresden

Prof. Dr. Carla Nau (Vertretung), Lübeck

 

 PreisträgerInnen

Aktuelle Preisträgerin

PD Dr. med. Diana Bitzinger
Universitätsklinikum Regensburg
Titel der Arbeit:
„Cholinerge Immunmodulation bei Sepsis/Inflammation"

Übersicht aller PreisträgerInnen

2023 PD Dr. med. Diana Bitzinger, Regensburg
2022 Dr. med. Maria Heinrich, B.Sc., Berlin
2021 Dr. med. Beatrice Oehler, Heidelberg
2020 Dr. med. Miriam Eberhardt, Hannover
2019 Dr. med. Sina Coldewey, Ph.D., Jena
2018 Dr. med. Dania Patricia Fischer, Frankfurt/Main
2018 Dr. med. Agnes Meidert, München
2017 Priv.-Doz. Dr. med. Andrea Steinbicker, Münster
2016 Priv.-Doz. Dr. med. Nana-Maria Wagner, Monterey/ USA