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Forschungsstipendium Dierichs der DGAI

 

 Ausschreibung

Stand: September 2022

Die DGAI fördert mit dem von der Förderstiftung Dierichs, Mettmann gestifteten Forschungsstipendium in Höhe von bis zu 50.000 Euro wissenschaftliche Projekte im Bereich der Weiterentwicklung von Anästhesieverfahren und Anästhetika zur Verbesserung der Patientensicherheit in der Anästhesie.
Gefördert werden Projekte in den Bereichen Grundlagenforschung und klinische Forschung.

Die antragsstellende Person muss über eine Mitgliedschaft in der DGAI und über erste wissenschaftliche Erfahrungen verfügen. Falls diese weniger als 5 Jahre betragen, muss ein*e erfahrene*r Mentor*in an der eigenen Einrichtung involviert werden. Die Qualifikation und Aufgaben sind im Appendix anzugeben. Die einzureichenden Anträge haben sich strikt an das im Appendix vorgegebene Format zu halten und müssen alle geforderten Informationen beinhalten. Unvollständige Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Den Anträgen müssen, falls zutreffend, ein positives Votum der Ethikkommission sowie der exakte Wortlaut der Patienteneinwilligung beiliegen. Der unterschriebene Antrag muss via E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) unter dem Stichwort: „Forschungsstipendium Dierichs der DGAI“ in der Geschäftsstelle der DGAI bis zum 30.03.2023 eingegangen sein.

Die Auswahl erfolgt in zwei Schritten: Zunächst beurteilt das wissenschaftliche Komitee alle eingegangenen Anträge. Danach werden die Autor*innen der am besten bewerteten Anträge eingeladen, das jeweilige Projekt in einem kompetitiven Vortragswettbewerb im Rahmen des Hauptstadtkongresses der DGAI zu präsentieren. Auf der Grundlage der Qualität des Antrags und dessen Präsentation wird dann der / die Empfänger*in des Stipendiums ausgewählt.

Ändert sich der Status der antragstellenden Person, so ist dies der DGAI umgehend in schriftlicher Form mitzuteilen. Änderungen im Status können zu einer Überprüfung der Projektförderung führen. In einem Ausschreibungsjahr kann sich mit dem gleichen Projekt nur für einen Preis / Stipendium der DGAI beworben werden. Es ist die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist.

pdf Förderstiftung Dierichs Appendix 09 05 2022 (105 KB)

 

 Statuten 

(Beschluss des Engeren Präsidiums der DGAI vom 15.11.2021)

1. Forschungsstipendium Dierichs der DGAI gestiftet von der Förderstiftung Dierichs

  • Die DGAI fördert mit dem von der Förderstiftung Dierichs, Mettmann gestifteten Forschungsstipendium in Höhe von bis zu 50.000 € wissenschaftliche Projekte im Bereich der Weiterentwicklung von Anästhesieverfahren und Anästhetika zur Verbesserung der Patientensicherheit in der Anästhesie.
  • Gefördert werden Projekte im Bereich Grundlagenforschung und klinische Forschung.
  • Das geplante Forschungsprojekt wird mit bis zu 50.000 € unterstützt. Das Stipendium wird in einem Betrag ausgezahlt, eine Aufteilung in mehrere Raten bleibt vorbehalten.
     

2. Antragstellung

  • Die antragsstellende Person muss über eine Mitgliedschaft in der DGAI und über erste wissenschaftliche Erfahrungen verfügen.
  • Falls diese weniger als 5 Jahre betragen muss ein*e erfahrene*r Mentor*in an der eigenen Einrichtung involviert werden. Die Qualifikation und Aufgaben sind im Appendix anzugeben.
  • Die einzureichenden Anträge haben sich strikt an das im Appendix vorgegebene Format zu halten und müssen alle geforderten Informationen beinhalten. Unvollständige Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
  • Den Anträgen müssen, falls erforderlich, ein positives Votum der Ethikkommission sowie der exakte Wortlaut der Patienteneinwilligung beiliegen.
  • Der unterschriebene Antrag muss via E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) unter dem Stichwort: „Forschungsstipendium Dierichs der DGAI“ in der Geschäftsstelle der DGAI bis zum 30.03. eingegangen sein.
  • Ändert sich der Status der antragsstellenden Person, so ist dies der DGAI umgehend in schriftlicher Form mitzuteilen. Änderungen im Status können zu einer Überprüfung der Projektförderung führen.
  • In einem Ausschreibungsjahr kann sich mit dem gleichen Projekt nur für einen Preis / Stipendium der DGAI beworben werden.
     

3. Auswahlverfahren

3.1 Für die Bewertung der eingereichten Anträge benennt das Engere Präsidium der DGAI im Einvernehmen mit dem Vorstand der Förderstiftung Dierichs für die Laufzeit von 3 Jahren ein Wissenschaftliches Komitee sowie seine*n Vorsitzende*n. Es besteht aus mind. 5 Personen sowie jeweils einer vertretenden Person.

3.2 Das wissenschaftliche Komitee wählt aus den eingegangenen Anträgen bis zu 6 aus, die durch die jeweiligen Antragsteller*innen im Rahmen eines Kurzvortrages bei einer der Tagungen der DGAI präsentiert werden pdf (Begutachtungskriterien Stufe 1 PDF) (7 KB) . Das Wissenschaftliche Komitee stellt in dieser Sitzung den Vorsitz. Es soll dabei darauf geachtet werden, dass das Wissenschaftliche Komitee und die antragsstellenden Personen nicht aus der gleichen Klinik stammen. Steht eine antragstellende Person aus der Einrichtung eines Komiteemitgliedes zur Wahl, erklärt das betroffene Komiteemitglied bei der Bewertung seine Befangenheit, scheidet für die Bewertung aller Arbeiten aus und wird durch die Stellvertretung ersetzt.

3.3 Der/ die Empfänger*in des Forschungsstipendiums Dierichs der DGAI wird unmittelbar im Anschluss an die Sitzung aus dem Kreis der Vortragenden durch das Wissenschaftliche Komitee bestimmt. Bei der Auswahl wird neben der vorgetragenen Präsentation und dem Projektantrag auch die bisherige wissenschaftliche Leistung mitbewertet. Es sollten – sofern vorhanden – drei ausgewählte Publikationen mit eingereicht werden.

3.4 Das Wissenschaftliche Komitee entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Vergabe des Stipendiums. Über die Projekte wird einzeln abgestimmt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/ der Vorsitzenden.

4. Preisvergabe

Der/ die Präsident*in der DGAI und ein*e Repräsentant*in der Förderstiftung Dierichs übergeben auf der Jahrestagung der DGAI (DAC oder HAI) das Stipendium.

5. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

 Wissenschaftliches Komitee:

Vorsitzender:

Prof. Dr. B. Pannen, Düsseldorf

Mitglieder:

Prof. Dr. M. Coburn, Bonn

PD Dr. Th. Iber, Baden-Baden

Prof. Dr. B. Jungwirth, Ulm

Prof. Dr. S. Kreth, München

Prof. Dr. M. Weigand, Heidelberg

Stellvertreter:innen:

Prof. Dr. Torsten Brenner, Essen

Prof. Dr. K. Engelhard, Mainz

Prof. Dr. R. Francis, Berlin

Dr. rer. nat. M. Kiefmann, Hamburg

Prof. Dr. S. Stehr, Leipzig

 

 Aktuelle Preisträger/innen und Übersicht aller Preisträger/innen

Aktuelle Preisträgerin

PD Dr. med. Agnes Meidert
Klinikum Großhadern/Innenstadt, Ludwig-Maximilians-Universität München, Standort Großhadern

Titel der Arbeit:
Photoakustisches Monitoringsystem zur Überwachung der Propofol Konzentration in der Ausatemluft

Übersicht aller Preisträger/innen