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Facharztweiterbildung

(Muster-) Weiterbildungsordnung - Webseite Bundesärtzekammer Stand 2018 (PDF)
pdf FEWP Anaesthesiologie 2020 (194 KB)
Siehe auch: Entschließungen-Vereinbarungen - XI. Ärztliche Weiterbildung

Zur Erlangung des Rechts zum Führen einer Facharztbezeichnung oder Schwerpunktbezeichnung muss sich die Ärztin oder der Arzt nach Abschluss ihrer/seiner Berufsausbildung weiterbilden. Ziel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte Tätigkeiten. Sie erfolgt im Rahmen mehrjähriger Berufstätigkeit unter Anleitung zur Weiterbildung befugter Ärztinnen und Ärzte. Die Weiterbildung wird grundsätzlich mit einer Prüfung abgeschlossen.

Rechtliche Grundlage der Weiterbildung ist die jeweilige Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer, deren Mitglied die Ärztin oder der Arzt ist, mit Zustimmung des jeweiligen Landesministerium für die jeweiligen Bundesländer verbindlichen Weiterbildungsordnungen. Die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern basieren auf der (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer.