Breadcrumbs

 

Geschäftsordnung GRC und Deutsche Schmerzgesellschaft

pdf Satzung der DGAI (PDF) (55 KB)

Das Engere Präsidium der DGAI beschließt die nachfolgenden Neufassungen der Geschäftsordnungen:(Stand 12.12.2022)

Delegierte Person GRC:

  • Das Engere Präsidium der DGAI bestellt die Sprecherin bzw. den Sprecher oder die erste stellvertretende bzw. den erste stellvertretenden Sprecher der Sektion Notfallmedizin oder die Sprecherin bzw. den Sprecher als die nach §6 Abs. 1 a Satz 2 der Satzung des GRC zu benennenden Vertretung der DGAI in der Mitgliederversammlung des GRC.
  • Die Amtszeit dieser Vertretung beträgt 2 Jahre. Sie endet automatisch nach zwei Jahren. Eine Wiederbestellung ist zulässig.
     

Delegierte Person Deutsche Schmerzgesellschaft:

  • Das Engere Präsidium der DGAI bestellt die Sprecherin bzw. den Sprecher oder die erste stellvertretende Sprecherin bzw. den ersten stellvertretenden Sprecher der Sektion Schmerzmedizin als Vertretung der DGAI in der Deutschen Schmerzgesellschaft.
  • Die Amtszeit dieser Vertretung beträgt 2 Jahre. Sie endet automatisch nach zwei Jahren. Eine Wiederbestellung ist zulässig.