Nürnberg. Nach dem heutigen Urteil im Prozess gegen einen Anästhesisten, nach dessen Behandlung ein vierjähriges Mädchen gestorben und drei weitere Kinder schwer erkrankt waren, betonen die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e. V. (DGAI) und der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e. V. (BDA) einmal mehr die Bedeutung verbindlicher Sicherheitsstandards bei jeder Narkose. Der Fall zeigt auf erschütternde Weise, welche Folgen es haben kann, wenn grundlegende Regeln der Patientensicherheit missachtet werden.

„Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Sicherheit bei einer Narkose an erster Stelle steht“, sagt Prof. Dr. Bernhard Zwißler, Generalsekretär der DGAI. „Der jetzt erneut verhandelte Fall ist gerade deshalb so erschütternd, weil dieses Vertrauen in schwerwiegendster Weise enttäuscht wurde – mit den schlimmsten Folgen. Die Standards unseres Fachs sind nicht optional. Sie sind die Grundlage dafür, dass Patientinnen und Patienten während einer Narkose sicher versorgt werden und auch bei unerwarteten Entwicklungen zuverlässig Hilfe erhalten.“

Was an einem anästhesiologischen Arbeitsplatz für die Sicherheit der Patientinnen und Patienten gewährleistet sein muss, ist seit Langem in fachlichen Standards geregelt. DGAI und BDA haben ihre Empfehlungen zu den „Mindestanforderungen zur apparativen Ausstattung des anästhesiologischen Arbeitsplatzes“ zuletzt 2025 aktualisiert und an den aktuellen Stand von Medizin und Medizintechnik angepasst.

„Für die Patientensicherheit darf es keinen Unterschied machen, ob eine Narkose im Krankenhaus oder außerhalb eines Krankenhauses durchgeführt wird“, sagt BDA-Vizepräsident Dr. Frank Vescia. „Die Voraussetzungen für eine sichere Versorgung müssen überall gewährleistet sein. Narkosen sind heute sehr sicher. Voraussetzung dafür ist, dass die geltenden Standards konsequent eingehalten werden.“

DGAI und BDA fordern zudem, dass die Mindeststandards nicht allein fachliche Empfehlungen bleiben. Bereits 2025 haben sie sich an das Bundesgesundheitsministerium, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und den GKV-Spitzenverband gewandt und eine rechtliche Verankerung der Standards gefordert. Zudem sollen die Anforderungen in bestehende Qualitäts- und Sicherheitsvorgaben auf Bundesebene integriert und die notwendigen Rahmenbedingungen für ihre Umsetzung und Finanzierung geschaffen werden.

Was in diesem Fall geschehen ist, darf sich nicht wiederholen.