Präambel

Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) hat die ‚German Society of Anaesthesiology and Intensive Care (GSAIC) Trials Group‘ ins Leben gerufen, um die nationale und internationale Sichtbarkeit sowie Vernetzung klinischer Forschung im Bereich des fachlichen Spektrums der Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin langfristig zu fördern. 
Die Studiengruppe stellt ein Studiennetzwerk dar, das den wissenschaftlichen Austausch, die interprofessionelle Zusammenarbeit und die Durchführung hochwertiger klinischer Studien fördert. Sie begleitet Forschende von der Entwicklung einer Studienidee über die Erstellung eines Studienprotokolls, die Umsetzung bis hin zur Publikation und schafft damit einen essenziellen Mehrwert für die klinische Forschung. 
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung und Implementierung einheitlicher Standards, um die Effizienz, Sichtbarkeit und Aussagekraft klinischer Studien zu erhöhen. Gleichzeitig setzt die Studiengruppe Impulse für Innovationen, indem sie neue Entwicklungen, Fördermöglichkeiten und internationale Netzwerke gezielt identifiziert, miteinander vernetzt und unterstützt. Nachwuchsförderung und Weiterbildung gehören ebenfalls zu den zentralen Anliegen. Mit regelmäßigen Fortbildungen, wissenschaftlichen Austauschmöglichkeiten und Workshops schafft die Studiengruppe ein unterstützendes Umfeld für junge Forschende und fördert die Entwicklung neuer wissenschaftlicher Kompetenzen. 
Dieses Statut regelt die Struktur und Organisation der Studiengruppe und bietet einen Rahmen für die Planung, Durchführung und Qualitätssicherung klinischer Studien.

Rechtsstellung

Die Studiengruppe wird als unselbstständige Einrichtung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) gegründet. Sie besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und agiert innerhalb der Satzung der DGAI. Das Engere Präsidium der DGAI besitzt das Recht, Beschlüsse der Studiengruppe zu überprüfen, zu beanstanden und erforderlichenfalls deren Änderung einzufordern. Dieses Recht wird insbesondere dann ausgeübt, wenn den Grundsätzen eines geordneten und wirtschaftlichen Betriebsablaufs, den Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis widersprochen wird oder Beschlüsse von den Zielen und Vorgaben der DGAI abweichen. Alle Entscheidungen und Maßnahmen der Studiengruppe sind mit der übergeordneten Struktur und den Regularien der DGAI in Einklang zu bringen. 

Aufgaben

Die Studiengruppe fördert multizentrische klinisch-translationale Forschung mit folgenden Schwerpunkten:
Plattform für multizentrische Forschungsprojekte: Stärkung klinischer Studien, die mehrere Standorte einbinden und zu einer gemeinsamen vernetzten Beantwortung wissenschaftlicher Fragestellungen beitragen.
Standards: Unterstützung einheitlicher Standards für die Planung, Durchführung und Auswertung von klinischen Studien sowie Standards für die Datenerhebung und -auswertung. Die Erstellung von Standard Operating Procedures und die Nutzung von international empfohlenen studienübergreifenden, fachspezifischen sogenannten Core Outcome-Sets (u.a. STEP-Initiative) soll die Qualität der klinischen Forschung verbessern.
Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses: Ergänzende Angebote und Tutorien in Zusammenarbeit mit dem Wissenschaftlichen Arbeitskreis Wissenschaftlicher Nachwuchs (WAKWiN), um Nachwuchsforschende bei der Entwicklung von Studienideen und Studienprotokollen zu unterstützen.
Interdisziplinärer und interprofessioneller Wissenstransfer: Organisation von Workshops, Fortbildungen und Veranstaltungen, um den Austausch untereinander und die Translation von Forschungsergebnissen in die klinische Praxis zu fördern. Einbindung verschiedener Berufsgruppen wie klinisch tätigen ÄrztInnen, Pflegefachpersonen, PsychologInnen, Sport-, Physio- und ErgotherapeutInnen und MedizintechnikerInnen und aller innerhalb der Anästhesiologie tätigen WissenschaftlerInnen in die Forschungsaktivitäten.
Unterstützung beim Einwerben öffentlicher Fördermittel: Beratung und Förderung bei der Beantragung von Fördermitteln, um den Erfolg und die Finanzierung wissenschaftlicher Studien zu steigern.
Internationale Zusammenarbeit: Aufbau von Kooperationen mit internationalen Partnern und Netzwerken zur Förderung globaler Projekte, Innovationen, Förderinitiativen und Synergien.
Wissenstransfer: Förderung der Dissemination, wissenschaftlichen Kommunikation und Wissenstransfer innerhalb der Fachgemeinschaft und für Gesellschaft, Wirtschaft und Politik.

Mitwirkung

Alle DGAI-Mitglieder können projektbezogen oder themenspezifisch in der Studiengruppe mitwirken, ohne dass ein separates Beitrittsverfahren zur Studiengruppe notwendig ist. Automatisch verpflichtend ist damit die Einhaltung der Geschäftsordnung und die aktive Unterstützung der Ziele der Studiengruppe. Übergeordnete Rechte und Pflichten der DGAI-Mitglieder bleiben durch die Satzung der DGAI geregelt.

Governance

Die Governance der Studiengruppe basiert auf einer klaren und transparenten Struktur, die eine effiziente Organisation und Zusammenarbeit gewährleistet.
Die Lenkungsgruppe besteht aus:
- einem wissenschaftlichen Subkomitee der Sektion Anästhesie
- einem wissenschaftlichen Subkomitee der Sektion Intensivmedizin
- einem wissenschaftlichen Subkomitee der Sektion Notfallmedizin
- einem wissenschaftlichen Subkomitee der Sektion Schmerzmedizin
- einem wissenschaftlichen Subkomitee der Sektion Palliativmedizin
- einer/einem externen Patientenrat
- einer/einem 1. und 2. SprecherIn.


Die SprecherInnen übernehmen die operative Führung und repräsentieren die Studiengruppe nach außen. Sie koordinieren die Aktivitäten und organisieren regelmäßige Treffen, um einen geordneten und effektiven Arbeitsablauf sicherzustellen.
Die 5 Sektionen der DGAI können je ein wissenschaftliches Subkomitee benennen, das die Sektion innerhalb der Studiengruppe vertritt. Jedes Subkomitees kann aus bis zu 3 Mitgliedern bestehen (Voraussetzung ist die jeweilige Mitgliedschaft innerhalb der zu vertretenden Sektion) und ist für den jeweiligen Bereich das zentrale beratende Gremium innerhalb der Lenkungsgruppe. Mitglieder der Subkomitees können jeweils nur eine Sektion vertreten.
Zu den Aufgaben der Lenkungsgruppe zählen insbesondere:
• Sicherstellung der Einhaltung der Geschäftsordnung der Studiengruppe
• Verantwortung für die inhaltliche Ausrichtung, wissenschaftliche Qualitätssicherung der Studien und Sicherstellung der Good Clinical Practice und ethischen Grundsätzen
• Strategische Ausrichtung der Studiengruppe
• Sektionsübergreifende vertrauliche Prüfung und Beratung von Anträgen und Projektskizzen zur Stärkung von Synergien bzgl. wissenschaftlicher Fragestellungen und zur Optimierung des Ressourcenaufwandes
• Organisation von Arbeitstreffen (vorzugsweise während des DGAI-Jahreskongresses)
• Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichts über die Aktivitäten und Ergebnisse der Studiengruppe sowie wissenschaftliche Beiträge und Publikationen
• Systematische Bewertung und Auswahl von Studien (Anlage 1)
• Überwachung der Einhaltung der Publikationsordnung (Anlage 2), einschließlich der Entscheidung, wann und wo die Studiengruppe als Gruppenautor verwendet wird.

Zur strategischen Weiterentwicklung der Trials Group kann das SprecherInnenduo ausgewiesene klinisch tätige ExpertInnen mit besonderer Erfahrung in der Planung und Durchführung randomisierter kontrollierter Studien (RCTs) in ein Advisory Board berufen. Ziel ist es, die Netzwerkbildung auf nationaler und internationaler Ebene zu stärken, die klinische Forschung im Bereich der Anästhesiologie und Intensivmedizin nachhaltig zu fördern und Impulse für die zukünftige Durchführung hochwertiger RCTs zu setzen. Die Mitglieder des Advisory Boards stehen der Trials Group beratend zur Seite, insbesondere im Hinblick auf Studienkonzeption, Standortvernetzung und strategische Schwerpunktsetzungen.

Die Studiengruppe trifft sich mindestens jährlich, um die Koordination und Qualität ihrer Forschungsprojekte sicherzustellen und die strategische Ausrichtung der Gruppe zu fördern. Weitere Treffen stehen den jeweiligen wissenschaftlichen Subkomitees frei. 
An den Treffen können alle ordentlichen Mitglieder der DGAI teilnehmen.

Die Benennung der Mitglieder der wissenschaftlichen Subkomitees und die Wahl der beiden SprecherInnen erfolgt für zwei Jahre in Anlehnung an alle anderen Wahlämter der DGAI, vorzugsweise während des DGAI-Jahreskongresses. Die Mitglieder der Subkomitees wählen aus ihren Reihen die SprecherInnen. Diese Wahl muss vom engeren Präsidium bestätigt werden. Wiederwahl ist zulässig. Die Subkomitees, aus denen die gewählten SprecherInnen stammen, können die durch die Wahl frei gewordenen Plätze entsprechend nachbesetzen.

Schlussbestimmung

Diese Geschäftsordnung wurde vom engeren Präsidium der DGAI am 11.03.2025 beschlossen und tritt zu diesem Datum in Kraft.