Statuten

(Beschluss des Engeren Präsidiums der DGAI vom 10.09.2025)

1. Wilfried und Mira Philipp Forschungspreis der DGAI gestiftet von der Wilfried und Mira Philipp-Stiftung im Deutschen StiftungsWerk

Die Wilfried und Mira Philipp Stiftung stellt alle zwei Jahre, erstmalig für das Jahr 2026 einen Forschungspreis in Höhe von 50.000,- € bereit. Die DGAI fördert damit wissenschaftliche Projekte im Bereich der Schmerz- und Palliativmedizin.

Gefördert werden Projekte im Bereich Grundlagenforschung und klinische Forschung.

Das geplante Forschungsprojekt wird mit jeweils 50.000,- € unterstützt. Der Preis wird in einem Betrag ausgezahlt, eine Aufteilung in mehrere Raten bleibt vorbehalten.

2. Antragstellung

Die antragsstellende Person muss über eine Mitgliedschaft in der DGAI und über erste wissenschaftliche Erfahrungen verfügen.

Falls diese weniger als 5 Jahre betragen muss eine erfahrene MentorIn an der eigenen Einrichtung involviert werden. Die Qualifikation und Aufgaben sind im Appendix anzugeben.

Die einzureichenden Anträge haben sich strikt an das im Appendix vorgegebene Format zu halten und müssen alle geforderten Informationen beinhalten. Unvollständige Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.

Den Anträgen müssen, falls erforderlich, ein positives Votum der Ethikkommission sowie der exakte Wortlaut der Patienteneinwilligung beiliegen.

Der unterschriebene Antrag muss via E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) unter dem Stichwort: „Wilfried und Mira Philipp Forschungspreis der DGAI“ in der Geschäftsstelle der DGAI bis zum 31.03. des Ausschreibungsjahres eingegangen sein.

Ändert sich der Status der antragsstellenden Person, so ist dies der DGAI umgehend in schriftlicher Form mitzuteilen. Änderungen im Status können zu einer Überprüfung der Projektförderung führen.

In einem Ausschreibungsjahr kann sich mit dem gleichen Projekt nur für einen Preis/Stipendium der DGAI beworben werden. Es ist die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit für keinen anderen Preis / Stipendium eingereicht worden ist.

3. Auswahlverfahren

3.1 Für die Bewertung der eingereichten Anträge benennt das Engere Präsidium der DGAI im Einvernehmen mit dem Vorstand der Wilfried und Mira Philipp-Stiftung jeweils für die Laufzeit von 3 Jahren ein Wissenschaftliches Komitee sowie die / den Vorsitzende(n). Es besteht aus 3 Personen sowie jeweils einer benannten vertretenden Person. Derzeit sind dies:

  • Prof. Dr. Kehl (Vorsitzender)    Stellvertretung: Prof. Dr. Carla Nau
  • Prof. Dr. Joachim Erlenwein   Stellvertretung: Prof. Dr. Hans Jürgen Gerbershagen
  • Dr. Vera Peuckmann-Post   Stellvertretung: Prof. Dr. Christoph Wiese

Steht ein Antrag einer antragstellenden Person aus der Einrichtung eines Komiteemitgliedes zur Wahl, erklärt das betroffene Komiteemitglied bei der Bewertung seine Befangenheit, scheidet für die Bewertung aller Arbeiten aus und wird durch die Stellvertretung ersetzt.

3.2 Das Wissenschaftliche Komitee bewertet die eingegangenen Anträge. Bei der Bewertung sind zu berücksichtigen:

  • Originalität des Projekts,
  • methodischer Ansatz und Realisierungsaussichten,
  • Bedeutung des Projekts für die schmerz- bzw. palliativmedizinische Versorgung.

Jedes der drei Mitglieder der Kommission bewertet die Anträge und übersendet sie mit einer Begutachtung, aus der die für die Bewertung maßgeblichen Gesichtspunkte hervorgehen, dem Vorsitz. Jedes Mitglied kann bei der Bewertung bis zu 15 Punkte vergeben, wobei alle Punkte auf eine Arbeit konzentriert oder auf zwei ausgewählte Arbeiten verteilt werden können.

Erscheint einem Mitglied der Entscheidungskommission keine Arbeit preiswürdig, so teilt es dies dem Vorsitz mit. Der Vorsitz übersendet der Geschäftsstelle die ausgewählten Arbeiten und ihre Bewertung oder teilt das negative Ergebnis des Auswahlverfahrens mit.

Erreichen zwei Arbeiten die gleiche Punktzahl, wird der Preis geteilt. Erreichen mehr als zwei Arbeiten die gleiche höchste Punktzahl, so entscheidet der Vorsitz, zwischen welchen zwei Arbeiten der Preis zu teilen ist. Kommen zwei der drei Kommissionsmitglieder zu dem Ergebnis, dass keine der Arbeiten preiswürdig ist, so wird der Preis in diesem Jahr nicht verliehen und die verfügbaren Mittel verfallen.

Die Entscheidungen der DGAI über die Preisverleihung sind abschließend; der Rechtsweg wird ausgeschlossen. PreisträgerInnen sind grundsätzlich von einer weiteren Bewerbung für diesen Preis ausgeschlossen.

4. Preisvergabe

Die/der PräsidentIn der DGAI und ein Vorstandsmitglied der Wilfried und Mira Philipp Stiftung übergeben auf dem Jahreskongress der DGAI das Stipendium.

5. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.