Ausschreibung
Der von der Firma Pajunk Medical Produkte GmbH, Geisingen, gestiftete August-Bier-Preis zeichnet bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der klinischen Regionalanästhesie aus. Der Preis ist mit 2.500,- Euro dotiert.
Wer kann sich bewerben?
Um den Preis können sich alle Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie e.V. und Intensivmedizin bewerben.
Was kann eingreicht werden?
Zur Bewertung zugelassen sind nicht veröffentlichte Arbeiten, kumulative Habilitationsschriften sowie Arbeiten, deren Erstveröffentlichung nicht mehr als 18 Monate vor dem Einsendeschluss liegt. Maßgeblich ist die Erstveröffentlichung im Sinne des frühesten öffentlichen Erscheinens (in der Regel Online-First, andernfalls die Druckfassung).
Die Arbeiten müssen bis zum in der jeweiligen Ausschreibung genannten Termin elektronisch über das Online-Bewerbungsformular eingereicht werden.
Mit der Bewerbung ist anzugeben,
- ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde,
- dass die Arbeit keinen anderen Preis erhalten hat,
- dass die/der Einreichende den Preis noch nicht erhalten hat.
Arbeiten und Projekte, die auf einer mehrjährigen Beschäftigung mit einem umschriebenen Forschungsgebiet beruhen, verdienen nach den Statuten besondere Berücksichtigung.
Bewerbung
- Anschreiben
- Projektbeschreibung
- Hochauflösendes Foto
Bewerbungsschluss: tbd
Erklärungen
Mit der Bewerbung ist zu bestätigen,
- ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde
- dass die eingereichte Arbeit bislang nicht für einen anderen Preis eingereicht wurde
Bewertung:
Die eingereichten Arbeiten werden von einer unabhängigen Gutachterkommission anhand der folgenden Kriterien bewertet:
- Originalität der Arbeit
- methodischer Ansatz und Realisierung
- Bedeutung der Arbeit für die Klinik.
Statuten
(Beschluss des Erweiterten Präsidiums der DGAI vom 12. Oktober 1997)
- Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) verleiht jährlich den von der Firma PAJUNK® Medical Produkte GmbH, Geisingen, gestifteten August-Bier-Preis in Höhe der ihr dafür zur Verfügung gestellten Mittel an Mitglieder der Gesellschaft für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der klinischen Regionalanästhesie.
Der Bedeutung des Preises entsprechend, der die Persönlichkeit der PreisträgerInnen ehren und ihren Einsatz für die anästhesiologische Forschung würdigen soll, verdienen Arbeiten den Vorzug, die auf mehrjähriger Beschäftigung mit einem umschriebenen Forschungsgebiet beruhen.
Bei der Bewertung sind zu berücksichtigen:- Originalität der Arbeit
- methodischer Ansatz und Realisierung
- Bedeutung der Arbeit für die Klinik.
- An der Auswahl nehmen nicht veröffentlichte sowie in dem der Preisverleihung vorhergehenden Jahr veröffentlichte Arbeiten sowie kumulative Habilitationsschriften teil, die bis zu dem in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Termin bei der Geschäftsstelle der DGAI elektronisch eingereicht werden. Dabei ist mitzuteilen, ob und ggf. wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit keinen anderen Preis erhalten hat.
- Der Preis soll in der Regel auf höchstens zwei Arbeiten aufgeteilt werden.
- Das Präsidium der DGAI setzt eine Kommission mit drei Mitgliedern und jeweils einer Stellvertretung ein und bestimmt den Vorsitz, dem über die Geschäftsstelle der DGAI die eingereichten Arbeiten übersendet werden.
- Jedes der drei Mitglieder der Kommission bewertet diese Arbeiten und übersendet sie mit einer Begutachtung, aus der die für die Bewertung maßgeblichen Gesichtspunkte hervorgehen, dem Vorsitz.
Jedes Mitglied kann bei der Bewertung bis zu 15 Punkte vergeben, wobei alle Punkte auf eine Arbeit konzentriert oder auf zwei ausgewählte Arbeiten verteilt werden können.
Erscheint einem Mitglied der Entscheidungskommission keine Arbeit preiswürdig, so teilt es dies dem Vorsitz mit. Ist eine Arbeit zu bewerten, die von einem Mitglied der Kommission oder aus seinem unmittelbaren Arbeitsbereich stammt, so scheidet dieses Mitglied für die Bewertung aller Arbeiten aus; an seine Stelle tritt eine Stellvertretung. - Der Vorsitz übersendet der Geschäftsstelle die ausgewählten Arbeiten und ihre Bewertung oder teilt das negative Ergebnis des Auswahlverfahrens mit.
- Den Preis erhält die Arbeit mit der höchsten Punktzahl. Erreichen zwei Arbeiten die gleiche Punktzahl, so wird der Preis zwischen diesen Arbeiten hälftig geteilt. Erreichen mehr als zwei Arbeiten die gleiche höchste Punktzahl, so entscheidet der Vorsitz, zwischen welchen zwei Arbeiten der Preis zu teilen ist.
- Kommen zwei der drei Kommissionsmitglieder zu dem Ergebnis, daß keine der Arbeiten preiswürdig ist, so wird der Preis in diesem Jahr nicht verliehen. Die für dieses Jahr verfügbaren Mittel werden auf die nächsten Jahre übertragen.
- Die Entscheidungen der DGAI über die Preisverleihung sind abschließend; der Rechtsweg ist ausgeschlossen. PreisträgerInnen sind grundsätzlich von einer weiteren Bewerbung für diesen Preis ausgeschlossen
- Die/der PräsidentIn der DGAI gibt jährlich in den Zeitschriften "Anästhesiologie und Intensivmedizin", "Die Anaesthesiologie" sowie "Anästhesiologie - Intensivmedizin - Notfallmedizin - Schmerztherapie" unter Hinweis auf diese Statuten den Bewerbungstermin und die Höhe des Preises bekannt. Zwischen Bekanntgabe und Einsendeschluß soll eine Frist von mindestens drei Monaten liegen.
Anmerkung: Der August-Bier-Preis wurde bis 2011 von der Firma AstraZeneca GmbH, Wedel, gesponsert.
