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DGAI SEPA-Lastschriftsmandat
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DGAI Mitgliedsantrag
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Anlage zu DGAI Aufnahmeantrag
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ESAIC Antrag
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Satzung der DGAI
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Die DGAI gliedert sich in vier Divisionen:
A. In die Division A der ärztlichen Mitglieder („DGAI-Ärztinnen und Ärzte“) können als Mitglieder Fachärztinnen und Fachärzte für Anästhesiologie und Ärztinnen und Ärzte, die sich in der Weiterbildung für das Gebiet der Anästhesiologie befinden, aufgenommen werden.
B. In die Division B („DGAI-Gesundheitsfachberufe“) können als Mitglieder nichtärztliche Personen aufgenommen werden, die in Gesundheitsfachberufen in der Anästhesiologie, Intensiv-, Notfall-, Schmerz- oder Palliativmedizin tätig sind.
C. In die Division C („DGAI-nicht-anästhesiologische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“) können als Mitglieder Personen aufgenommen werden, die wissenschaftlich auf dem Gebiet der Anästhesiologie, Intensiv-, Notfall-, Schmerz- oder Palliativmedizin tätig sind und die nicht der Division A oder B zugehörig sind. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine äquivalente Ausbildung.
D. Mitglieder der Division D sind Ehrenmitglieder, korrespondierende und fördernde Mitglieder ab dem Zeitpunkt ihrer Ernennung. Ehrenmitglieder und korrespondierende Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Ernennung Mitglieder der Divisionen A, B oder C sind, behalten ihre Stimmrechte.
FachärztInnen: | 12.557 |
Mitglieder in Weiterbildung: | 2.138 |
Fachfremde Mitglieder/Ehrenmitglieder | 140 |
Insgesamt: | 14.835 |
Stand: Dez. 2022
Die Mitglieder der DGAI unterstützen die wissenschaftliche und klinische Weiterentwicklung des Fachgebietes und tragen damit zur Sicherung und zum Ausbau der anästhesiologischen, intensivmedizinischen, notfallmedizinischen und schmerztherapeutischen Versorgung der Bevölkerung bei.
Durch die Mitgliedschaft erhalten Sie Zugang zu den wissenschaftlichen Arbeitskreisen der DGAI und den von der DGAI durchgeführten speziellen Fort- und Weiterbildungsangeboten. Sie haben Zugang zum zertifizierten Fortbildungsprogramm der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" sowie zum geschlossenen Mitgliederbereich der DGAI im Internet.
Mitglieder der DGAI erhalten die Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" und ermäßigten Eintritt zu den Kongressen der DGAI.
Als Mitglied der DGAI haben Sie die Möglichkeit, kostenfrei assoziiertes Mitglied der ESAIC zu werden. (Siehe auch https://www.esaic.org). Dieses erhöht das politische Gewicht und den Einfluss der ESAIC auf europäischer Ebene und bietet u.a. den Vorteile rabattierter Gebühren für den jährlichen Euroanaesthesia Congress sowie freien online Zugang zu den Zeitschriften: European Journal of Anaesthsiology (EJA), Current Opinion in Critical Care und Current Opinion in Anaesthesiologiy. Bei Interesse laden Sie bitte die Einverständniserklärung herunter und reichen diese unterschrieben (mit) ein.
Flyer "Ihre Vorteile einer Mitgliedschaft auf einen Blick"
Infoflyer (PDF):
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Ihre Vorteile einer Mitgliedschaft auf einen Blick
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DGAI-Mitgliedsbeiträge
Stand: 01.01.2021 | Jahresbeiträge in EUR | |
1. | ÄrztInnen in Weiterbildung | 60,- |
2. | Nachgeordnete FachärztInnen | 140,- |
3. | FachärztInnen in leitender Stellung | 220,- |
4. | Niedergelassene AnästhesistInnen, BelegärztInnen, sowie in anderen Fachgebieten frei praktizierende ÄrztInnen |
220,- |
5. | Außerordentliche Mitglieder* | 70,- |
6. | Nicht berufstätige Mitglieder | 60,- |
*außerordentliche Mitglieder werden ab 2024 in die Beitragskategorien Division B/C eingruppiert.
Erwerb der Mitgliedschaft
Der Antrag auf Aufnahme als Mitglied bedarf der persönlichen Unterschrift.
DGAI-Mitgliedsantrag
Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. c/o MCN Medizinische Congressorganisation Nürnberg GmbH Mitgliederverwaltung DGAI |
Neuwieder Str. 9 |
90411 Nürnberg |
Telefon: | 0911 39316-23; -10 |
Telefax: | 0911 39316-58 |
E-Mail: | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
SEPA-Basis-Lastschriftverfahren
Europa wächst immer mehr auch finanzpolitisch zusammen. Für einen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum - kurz SEPA (Single Euro Payments Area) - hat der Gesetzgeber beschlossen, auch einheitlich rechtliche Rahmenbedingungen für alle Banken in Europa zu schaffen. Aus diesem Grund wird die Mitgliederverwaltung zum 01.02.2014 anstelle des bisher angewandten Einzugsermächtigungsverfahrens zum Einzug der jährlichen Mitgliedsbeiträge auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren umstellen. Die Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2014 werden vor dem 31.01.2014 noch mit dem „alten“ Lastschriftverfahren eingezogen.
Änderungen durch das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum 01.02.2014:
- Aus Kontonummer und Bankleitzahl werden IBAN und BIC
- Der Einzug muss durch eine eindeutige Mandatsreferenz sowie eine Gläubiger-Identifikationsnummer gekennzeichnet sein
- Spätestens 7 Tage vor Fälligkeit der SEPA-Lastschrift erfolgt eine schriftliche Vorabinformation an das Mitglied über Betrag und Fälligkeit des Einzuges Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates
Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates
- ist nur mit Originalunterschrift und postalischer Zusendung gültig
- Änderungen der Bankverbindung sind nur noch schriftlich mit Originalunterschrift (nicht per Fax oder Email) gültig.