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Die Mitgliedschaft

pdf DGAI SEPA-Lastschriftsmandat (111 KB)
pdf DGAI Mitgliedsantrag (143 KB)
pdf Anlage zu DGAI Aufnahmeantrag (197 KB)
pdf ESAIC Antrag (245 KB)
pdf Satzung der DGAI (1.73 MB)

Die DGAI gliedert sich in vier Divisionen:

A.    In die Division A der ärztlichen Mitglieder („DGAI-Ärztinnen und Ärzte“) können als Mitglieder Fachärztinnen und Fachärzte für Anästhesiologie und Ärztinnen und Ärzte, die sich in der Weiterbildung für das Gebiet der Anästhesiologie befinden, aufgenommen werden.

B.    In die Division B („DGAI-Gesundheitsfachberufe“) können als Mitglieder nichtärztliche Personen aufgenommen werden, die in Gesundheitsfachberufen in der Anästhesiologie, Intensiv-, Notfall-, Schmerz- oder Palliativmedizin tätig sind.

C.    In die Division C („DGAI-nicht-anästhesiologische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler“) können als Mitglieder Personen aufgenommen werden, die wissenschaftlich auf dem Gebiet der Anästhesiologie, Intensiv-, Notfall-, Schmerz- oder Palliativmedizin tätig sind und die nicht der Division A oder B zugehörig sind. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine äquivalente Ausbildung.

D.    Mitglieder der Division D sind Ehrenmitglieder, korrespondierende und fördernde Mitglieder ab dem Zeitpunkt ihrer Ernennung. Ehrenmitglieder und korrespondierende Mitglieder, die zum Zeitpunkt der Ernennung Mitglieder der Divisionen A, B oder C sind, behalten ihre Stimmrechte.

FachärztInnen: 12.557
Mitglieder in Weiterbildung: 2.138
Fachfremde Mitglieder/Ehrenmitglieder 140
Insgesamt: 14.835


  Stand: Dez. 2022

Die Mitglieder der DGAI unterstützen die wissenschaftliche und klinische Weiterentwicklung des Fachgebietes und tragen damit zur Sicherung und zum Ausbau der anästhesiologischen, intensivmedizinischen, notfallmedizinischen und schmerztherapeutischen Versorgung der Bevölkerung bei.

Durch die Mitgliedschaft erhalten Sie Zugang zu den wissenschaftlichen Arbeitskreisen der DGAI und den von der DGAI durchgeführten speziellen Fort- und Weiterbildungsangeboten. Sie haben Zugang zum zertifizierten Fortbildungsprogramm der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" sowie zum geschlossenen Mitgliederbereich der DGAI im Internet.

Mitglieder der DGAI erhalten die Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" und ermäßigten Eintritt zu den Kongressen der DGAI.

Als Mitglied der DGAI haben Sie die Möglichkeit, kostenfrei assoziiertes Mitglied der ESAIC zu werden. (Siehe auch https://www.esaic.org). Dieses erhöht das politische Gewicht und den Einfluss der ESAIC auf europäischer Ebene und bietet u.a. den Vorteile rabattierter Gebühren für den jährlichen Euroanaesthesia Congress sowie freien online Zugang zu den Zeitschriften: European Journal of Anaesthsiology (EJA), Current Opinion in Critical Care und Current Opinion in Anaesthesiologiy. Bei Interesse laden Sie bitte die Einverständniserklärung herunter und reichen diese unterschrieben (mit) ein.

 

Flyer "Ihre Vorteile einer Mitgliedschaft auf einen Blick"


Infoflyer (PDF):  pdf Ihre Vorteile einer Mitgliedschaft auf einen Blick (514 KB)

 

 

DGAI-Mitgliedsbeiträge

Stand: 01.01.2021 Jahresbeiträge in EUR
1. ÄrztInnen in Weiterbildung  60,-
2. Nachgeordnete FachärztInnen 140,-
3. FachärztInnen in leitender Stellung 220,-
4. Niedergelassene AnästhesistInnen, 
BelegärztInnen, sowie in anderen Fachgebieten 
frei praktizierende ÄrztInnen
220,-
5. Außerordentliche Mitglieder* 70,-
6. Nicht berufstätige Mitglieder 60,-

*außerordentliche Mitglieder werden ab 2024 in die Beitragskategorien Division B/C eingruppiert.


 


Erwerb der Mitgliedschaft

Der Antrag auf Aufnahme als Mitglied bedarf der persönlichen Unterschrift.

 

DGAI-Mitgliedsantrag

Ihren Mitgliedsantrag können Sie auf dem downloadbaren Formular stellen, welches Sie ausgedruckt und ausgefüllt an die DGAI-Geschäftsstelle (Mitgliederverwaltung) senden.
Bei Rückfragen zur Mitgliedschaft wenden Sie sich bitte an

Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V.
c/o MCN Medizinische Congressorganisation Nürnberg GmbH
Mitgliederverwaltung DGAI
Neuwieder Str. 9
90411 Nürnberg

 

Telefon: 0911 39316-23; -10
Telefax: 0911 39316-58
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

 


SEPA-Basis-Lastschriftverfahren 

Europa wächst immer mehr auch finanzpolitisch zusammen. Für einen einheitlichen Zahlungsverkehrsraum - kurz SEPA (Single Euro Payments Area) - hat der Gesetzgeber beschlossen, auch einheitlich rechtliche Rahmenbedingungen für alle Banken in Europa zu schaffen. Aus diesem Grund wird die Mitgliederverwaltung zum 01.02.2014 anstelle des bisher angewandten Einzugsermächtigungsverfahrens zum Einzug der jährlichen Mitgliedsbeiträge auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren umstellen. Die Mitgliedsbeiträge für das Jahr 2014 werden vor dem 31.01.2014 noch mit dem „alten“ Lastschriftverfahren eingezogen.

Änderungen durch das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren zum 01.02.2014:

  • Aus Kontonummer und Bankleitzahl werden IBAN und BIC
  • Der Einzug muss durch eine eindeutige Mandatsreferenz sowie eine Gläubiger-Identifikationsnummer gekennzeichnet sein
  • Spätestens 7 Tage vor Fälligkeit der SEPA-Lastschrift erfolgt eine schriftliche Vorabinformation an das Mitglied über Betrag und Fälligkeit des Einzuges Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates
     

Die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates

  • ist nur mit Originalunterschrift und postalischer Zusendung gültig
  • Änderungen der Bankverbindung sind nur noch schriftlich mit Originalunterschrift (nicht per Fax oder Email) gültig.