Nürnberg. Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) und der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) unterstützen ausdrücklich die im aktuellen Referentenentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes vorgesehenen Maßnahmen zur strengeren Regulierung der Verschreibung und Abgabe von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken. „Eine klare und sichere Regelung ist entscheidend, um Missbrauch zu verhindern und gleichzeitig den betroffenen Patientinnen und Patienten den Zugang zu einer wirkungsvollen Therapie zu gewährleisten“, erklärt DGAI-Präsident Prof. Dr. Gernot Marx.

Insbesondere in der Schmerz- und Palliativmedizin sei ein verantwortungsvoller, individuell abgestimmter Einsatz von Cannabis notwendig. „Die geplanten strengeren Anforderungen sind deshalb ein wichtiger Schritt hin zu mehr Patientensicherheit“, ergänzt Prof. Dr. Joachim Erlenwein, Sprecher der Sektion Schmerzmedizin in der DGAI.  

Die beiden Fachverbände begrüßen insbesondere die geplante Verpflichtung zu einem persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt bei Erst- und Folgeverordnungen sowie das Verbot der ausschließlichen Fernverschreibung. „Eine seriöse und qualitativ hochwertige Schmerztherapie braucht den direkten Austausch zwischen Arzt und Patient. Nur so kann individuell entschieden werden, ob und wie Cannabis tatsächlich sinnvoll eingesetzt wird“, unterstreicht Dr. Daniela Bögelein, Vertreterin der Schmerzmedizin im BDA.

Auch das vorgesehene Verbot des Versandhandels sehen DGAI und BDA als dringend notwendig an, um eine sachgerechte pharmazeutische Beratung sicherzustellen und Missbrauch zu verhindern.

Seit der Teillegalisierung von Cannabis zum Freizeitgebrauch im vergangenen Jahr haben Onlineportale den Handel mit Medizinalcannabis massiv ausgeweitet – häufig reicht bereits ein ausgefüllter Fragebogen für eine Verordnung auf Privatrezept, die Ware wird per Post zugestellt. Dies spiegelt sich in den Zahlen wider: Während die Importe von Medizinalcannabisblüten im zweiten Halbjahr 2024 um 170 Prozent gestiegen sind, nahm die Zahl der Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung im gleichen Zeitraum nur um neun Prozent zu.

„Cannabisblüten haben keine arzneimittelrechtliche Zulassung für ein bestimmtes Anwendungsgebiet – sie dürfen nur im Rahmen individueller Heilversuche eingesetzt werden. Umso wichtiger ist eine sorgfältige ärztliche Begleitung und eine umfassende Aufklärung der Patientinnen und Patienten“, so Schmerz-Experte Prof. Erlenwein.

BDA und DGAI fordern deshalb eine konsequente Umsetzung der geplanten Neuregelungen und eine wirksame Sanktionierung von Verstößen, um Missbrauch einzudämmen und die Patientensicherheit zu gewährleisten. „Eine verantwortungsvolle Regulierung von Medizinalcannabis erfordert eine enge Zusammenarbeit von Politik, Medizin und Apotheken. Nur so kann sichergestellt werden, dass Patientinnen und Patienten tatsächlich Zugang zu wirksamen Therapien erhalten und gleichzeitig Missbrauch wirksam eingedämmt wird“, erklärt BDA-Präsidentin Prof. Dr. Grietje Beck.