Nürnberg. Die Bundesärztekammer (BÄK) hat im April 2025 ein Papier mit dem Titel „Physician Assistance (PA) – ein etabliertes Berufsbild im deutschen Gesundheitswesen“ veröffentlicht. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) und die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) kritisieren darin enthaltene Aussagen als fachlich problematisch und fordern eine zügige Anpassung.

Kritikpunkte betreffen insbesondere:

•    Aufklärung zur Narkose:
Nach Auffassung von BDA und DGAI stellt die präoperative Aufklärung eine nicht delegierbare ärztliche Kernaufgabe dar. Eine Übertragung dieser Verantwortung auf PAs widerspricht der geltenden Rechtsprechung.

•    Intubation und Einleitung der Allgemeinanästhesie:
Die Einleitung einer Narkose, einschließlich der Intubation, ist eine ärztliche Kernleistung, die nicht substituiert werden darf. Einzelne Tätigkeiten können zwar im Einzelfall unter direkter ärztlicher Supervision delegiert werden – die Entscheidung darüber liegt jedoch ausschließlich bei der Ärztin oder dem Arzt.

Bereits im Mai und Juli haben Vertreter von BDA und DGAI gegenüber der BÄK ihre Position deutlich gemacht und nachdrücklich eine Anpassung der kritischen Passagen gefordert. Nach Auskunft der BÄK wird eine Entscheidung hierzu jedoch frühestens im November erwartet.

„Die Zeit drängt jedoch“, betont Prof. Dr. Grietje Beck, Präsidentin des BDA. „Gerade vor dem Hintergrund des aktuell beratenen Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege braucht es jetzt eine klare Positionierung. Ärztliche Kernaufgaben dürfen nicht aufgeweicht werden, im Sinne der Patientensicherheit, aber auch im Sinne der Rechtssicherheit für alle Beteiligten.“

Das neue Pflegegesetz sieht eine Ausweitung heilkundlicher Tätigkeiten für Pflegekräfte vor, ohne bislang eine formale Einbindung der verfassten Ärzteschaft sicherzustellen. „BDA und DGAI sehen darin eine zusätzliche Dringlichkeit für eine klare Abgrenzung ärztlicher und pflegerischer Verantwortlichkeiten und befürworten gleichzeitig die intensive Einbindung der pflegerischen Kompetenz in den Behandlungsprozess im Rahmen der qualifizierten Delegation“, so Prof. Dr. Gernot Marx, Präsident der DGAI.

BDA und DGAI rufen ihre Mitglieder dazu auf, das Thema auch auf Ebene der Landesärztekammern aktiv anzusprechen.