Nürnberg/Berlin. Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) und die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) begrüßen die Pläne der Bundesregierung, Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsqualifikationen in Heilberufen zu beschleunigen und bundesweit stärker zu vereinheitlichen. Angesichts des Fachkräftemangels im Gesundheitswesen sei eine effizientere Gestaltung der Verfahren sinnvoll und notwendig. Gleichzeitig mahnen die beiden Verbände: Maßstab jeder Reform der Anerkennungsverfahren muss die Patientensicherheit sein.
„Deutschland ist auf qualifizierte Ärztinnen und Ärzte aus dem In- und Ausland angewiesen. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich das Ziel, Anerkennungsverfahren schneller und transparenter zu gestalten. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass für alle Ärztinnen und Ärzte dieselben hohen Qualitätsmaßstäbe gelten. Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass die ärztliche Qualifikation unabhängig vom Ausbildungsort nach verlässlichen und vergleichbaren Standards geprüft wurde. Wo Zweifel an der Qualifikation von Antragstellerinnen und Antragstellern bestehen, muss Genauigkeit vor Geschwindigkeit gehen“, mahnt Prof. Dr. Gernot Marx, Präsident der DGAI.
In einer gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf für eine Verordnung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen äußern BDA und DGAI insbesondere Bedenken hinsichtlich der vorgesehenen Änderungen bei den sogenannten Kenntnisprüfungen. Die Kenntnisprüfung stellt künftig in vielen Fällen die zentrale und oftmals einzige fachliche Hürde vor der Erteilung einer Approbation dar. Umso höher seien die Anforderungen an ihre Qualität, Aussagekraft und Belastbarkeit. Nach Auffassung der Verbände stärkt der Verordnungsentwurf diese Prüfung jedoch nicht konsequent, sondern schwächt sie sogar an entscheidenden Stellen.
Kritisch bewerten BDA und DGAI insbesondere, dass weiterhin keine bundesweit einheitliche schriftliche Prüfung vorgesehen ist. Während Medizinstudierende in Deutschland vor dem Praktischen Jahr mit dem Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung einen umfangreichen theoretischen Leistungsnachweis erbringen müssen, soll die Gleichwertigkeit ausländischer Ausbildungen weiterhin allein auf Grundlage einer mündlich-praktischen Prüfung festgestellt werden.
Darüber hinaus sehen die Verbände die vorgesehene Reduzierung der Prüfungskommission von bislang drei auf nur noch zwei Prüferinnen beziehungsweise Prüfer kritisch. Die Kenntnisprüfung soll feststellen, ob eine Person zur eigenverantwortlichen und selbstständigen Ausübung des Arztberufs befähigt ist. Sie umfasst ein breites Spektrum von Prüfungsinhalten, darunter Innere Medizin, Chirurgie, Notfallmedizin, Pharmakotherapie, bildgebende Verfahren, Strahlenschutz, rechtliche Grundlagen ärztlichen Handelns sowie kommunikative Kompetenzen.
„Eine derart weitreichende Entscheidung über die spätere Berufsausübung darf nicht auf die Bewertung durch lediglich zwei Personen gestützt werden. Hinzu kommt, dass im Anerkennungsverfahren häufig eine zusätzliche qualitätssichernde Instanz fehlt, wie sie etwa durch die kontinuierliche Begleitung und Beurteilung im Rahmen einer Facharztweiterbildung gewährleistet wird. Umso wichtiger sind belastbare und mehrstufige Prüfungsverfahren“, betont Prof. Dr. Grietje Beck, Präsidentin des Berufsverbandes Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA).
Um die Qualität und Aussagekraft der Kenntnisprüfung dauerhaft zu sichern, fordern BDA und DGAI eine bundesweit einheitliche schriftliche Prüfung, mindestens drei Prüferinnen und Prüfer pro Prüfungskommission sowie hohe Anforderungen an deren Qualifikation. Diese sollten sich an den Standards des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung orientieren. Wer über die Erteilung einer Approbation entscheidet, sollte nach Auffassung der Verbände zudem über nachgewiesene Erfahrung in der universitären Lehre und in staatlichen Prüfungsverfahren verfügen.
„Die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen ist ein wichtiger Baustein zur Sicherung der medizinischen Versorgung in Deutschland. Beschleunigte Verfahren und hohe Qualitätsstandards schließen sich nicht aus. Aber gerade im Bereich der Heilberufe muss uneingeschränkt gelten: Geschwindigkeit darf niemals Vorrang vor Sorgfalt haben“, so Marx und Beck abschließend.
