Nürnberg. Nur bei gut jeder zweiten Reanimation in Deutschland beginnen Ersthelferinnen und Ersthelfer bereits vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes mit der Wiederbelebung. Noch seltener kommen Defibrillatoren zum Einsatz: Bei lediglich rund zwei Prozent der Reanimationsfälle wurde 2025 ein automatisierter externer Defibrillator (AED) durch Ersthelfende eingesetzt. Diese Zahlen des von der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) betriebenen Deutschen Reanimationsregisters zeigen, wie viel Potenzial bei der frühen Hilfe nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand noch ungenutzt bleibt. DGAI und der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e. V. (BDA) begrüßen deshalb die im Rahmen der Notfallreform vom Bundestag beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung der Wiederbelebung. Die bundesweite Verankerung der Telefonreanimation, die Einbindung smartphonebasierter Ersthelfersysteme und die Einrichtung eines bundesweiten AED-Katasters setzen aus Sicht der Verbände an entscheidenden Schwachstellen der bisherigen Versorgung an.

„Unsere Daten zeigen sehr deutlich, wo wir bei der Reanimationsversorgung besser werden müssen“, erklärt Prof. Dr. Jan-Thorsten Gräsner, Direktor des Instituts für Rettungs- und Notfallmedizin des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) und Sprecher des Deutschen Reanimationsregisters. „Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Politik diese Bereiche jetzt gezielt stärkt. Denn wir brauchen Strukturen, die dafür sorgen, dass möglichst unmittelbar nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand mit der Wiederbelebung begonnen wird und vorhandene Möglichkeiten zur frühen Defibrillation besser genutzt werden.“

Registerdaten zeigen, wo die Reform ansetzen kann

Nach dem außerklinischen Jahresbericht 2025 des Deutschen Reanimationsregisters lag die Ersthelfendenquote bei 53,5 Prozent und damit auf dem Niveau des Vorjahres. In 38,4 Prozent der Fälle wurde die Wiederbelebung durch Mitarbeitende der Rettungsleitstellen telefonisch unterstützt. Die vom Bundestag beschlossene gesetzliche Verankerung der Telefonreanimation soll dafür sorgen, dass Menschen bei einem vermuteten Herz-Kreislauf-Stillstand künftig bundesweit durch die Rettungsleitstellen zur Wiederbelebung angeleitet werden.

Auch der Beitrag zusätzlich alarmierter Ersthelfender wird bereits in den Registerdaten sichtbar. First Responder und über Smartphone-Apps aktivierte Ersthelfende waren 2025 an mehr als zwölf Prozent der Reanimationen beteiligt. In knapp zehn Prozent der Fälle begannen sie noch vor Eintreffen des Rettungsdienstes mit der Wiederbelebung. Da die gesonderte Dokumentation aktivierter Ersthelfender erst Mitte 2025 eingeführt wurde, dürfte deren tatsächlicher Beitrag höher liegen. Die im Gesetz vorgesehene Vernetzung der Rettungsleitstellen mit smartphonebasierten Ersthelfersystemen kann dazu beitragen, dieses Potenzial künftig besser zu nutzen.

Deutlich wird der Verbesserungsbedarf auch bei der frühen Defibrillation. Trotz vorhandener automatisierter externer Defibrillatoren blieb deren Einsatz durch Ersthelfende mit rund zwei Prozent der Reanimationsfälle auf sehr niedrigem Niveau. Das Deutsche Reanimationsregister hatte deshalb bereits in seinem aktuellen Jahresbericht gefordert, die Möglichkeiten zur frühen Defibrillation stärker auszuschöpfen. 

Entscheidend ist, ob die Maßnahmen die Überlebenschancen verbessern

Bereits im September hatten DGAI und BDA die grundlegende Ausrichtung der Notfallreform begrüßt und sich unter anderem für eine stärkere Berücksichtigung medizinischer Expertise und bestehender Strukturen zur Qualitätssicherung ausgesprochen. Mit dem Bundestagsbeschluss sehen sie nun wichtige Voraussetzungen geschaffen, um die Notfallversorgung weiterzuentwickeln. Entscheidend wird sein, dass die neuen Regelungen bundesweit zuverlässig umgesetzt werden und zu messbaren Verbesserungen in der Patientenversorgung führen. Gerade bei der Wiederbelebung lässt sich anhand konkreter Daten nachvollziehen, ob die Maßnahmen ihre angestrebte Wirkung entfalten.

„Wir müssen überprüfen, ob die Wiederbelebung tatsächlich früher beginnt, Defibrillatoren häufiger rechtzeitig eingesetzt werden und sich dadurch die Überlebenschancen verbessern“, sagt Prof. Gräsner. „Die Daten des Deutschen Reanimationsregisters können dabei helfen, diese Entwicklungen sichtbar zu machen und weiteren Verbesserungsbedarf zu erkennen.“

Das von der DGAI betriebene Deutsche Reanimationsregister erfasst und analysiert seit 2007 Daten zur Reanimationsversorgung in Deutschland. Inzwischen umfasst die Datenbank mehr als 670.000 Datensätze und bildet wichtige Abschnitte der Versorgungskette ab – von der Wiederbelebung durch den Rettungsdienst bis zur Weiterbehandlung im Krankenhaus.

Wie groß der Handlungsbedarf weiterhin ist, verdeutlichen auch die aktuellen Hochrechnungen des Deutschen Reanimationsregisters: Demnach erlitten 2025 in Deutschland rund 130.000 Menschen einen Herz-Kreislauf-Stillstand außerhalb eines Krankenhauses. Bei etwa der Hälfte von ihnen – rund 65.000 Patientinnen und Patienten – konnte der Rettungsdienst Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten. Von den durch den Rettungsdienst reanimierten Patientinnen und Patienten überlebten zuletzt knapp elf Prozent. Umso wichtiger ist es aus Sicht der Verbände, die gesamte Rettungskette weiter zu stärken – insbesondere die frühe Hilfe, bevor der Rettungsdienst eintrifft.