Weiterbildung
Zur Erlangung des Rechts zum Führen einer Facharztbezeichnung oder Schwerpunktbezeichnung muß sich die Ärztin oder der Arzt nach Abschluß ihrer/seiner Berufsausbildung weiterbilden. Ziel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte Tätigkeiten. Sie erfolgt im Rahmen mehrjähriger Berufstätigkeit unter Anleitung zur Weiterbildung befugter Ärztinnen und Ärzte. Die Weiterbildung wird grundsätzlich mit einer Prüfung abgeschlossen. Rechtliche Grundlage der Weiterbildung ist die jeweilige Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer, deren Mitglied die Ärztin oder der Arzt ist. Die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern lehnen sich eng an die (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer an.
Fortbildung
Die Ärztin oder der Arzt, die/der ihren/seinen Beruf ausübt, ist verpflichtet, sich in dem Umfang beruflich fortzubilden, wie es zur Erhaltung und Entwicklung der zu ihrer/seiner Berufsausübung erforderlichen Fachkenntnisse notwendig ist. Dabei muß die Ärztin oder der Arzt ihre/seine Fortbildung gegenüber der Ärztekammer in geeigneter Form nachweisen können. Hierzu hat der 102. Deutsche Ärztetag 1999 in Cottbus die Einführung eines freiwilligen Fortbildungs-nachweises der Ärztekammern beschlossen. Ab dem 1. Januar 2004 ist die Verpflichtung zur Fortbildung auch gesetzlich geregelt ( §§ 95d und 137 SGBV). Als Fortbildungsmaßnahmen können gelten: Vortrag und Diskussion, mehrtägige Kongresse im In- und Ausland, interaktive Fortbildungen in Gruppen sowie strukturierte interaktive Fortbildungen via Internet, CD-ROM als auch durch Fachzeitschriften.
DGAI interne Fortbildungsmaßnahmen
Für spezielle Bereiche, in denen die Landesärztekammern (noch) keine entsprechende Weiterbildungsbezeichnungen wie z.B. Fachkunden eingeführt haben, bietet die DGAI ihren Mitgliedern interne Fortbildungsmaßnahmen zum Nachweis der entsprechenden Qualifikation an. Derzeit besteht die Möglichkeit der Erlangung eines Fortbildungszertifikates in
- Transösophagealer Echokardiographie in Anästhesiologie und Intensivmedizin (TEE)
- Anästhesie Fokussierte Sonographie (AFS)
- Neuromonitoring in der Anästhesiologie und Intensivmedizin
DGAI-Weiterbildungsnachweis
Zur Strukturierung und zum Nachweis absolvierter Weiterbildungsinhalte hat die DGAI einen Weiterbildungsnachweis auf der Grundlage der (Muster-)Weiterbildungsordnung und den (Muster-)Richtlinien zum Inhalt der Weiterbildung unter Berücksichtigung der europäischen Richtlinien zur Weiterbildung aufgelegt. Dieser Weiterbildungsnachweis soll einerseits den Weiterbildungsbefugten eine übersichtliche Darstellung der chronologisch absolvierten Weiterbildungsinhalte geben, andererseits dem Anspruch der Ärztin oder des Arztes in Weiterbildung auf eine standardisierte und vergleichbare Weiterbildung gerecht werden.