Eine neue S3-Leitlinie zur Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie wurde veröffentlicht.

Die Leitlinie wurde federführend von der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten e.V. (DGVS) erstellt.

Auch die DGAI war an der Aktualisierung beteiligt.

Ziel der Leitlinie ist, in der internistischen, chirurgischen, gastroenterologischen, anästhesistischen, intensivmedizinischen und endoskopischen/bildgebenen Praxis einfach anwendbar zu sein. Darüber hinaus soll die Leitlinie einen Handlungskorridor für häufige Entscheidungen liefern.  Patientenzielgruppe sind Patient*innen im erwachsenen Alter, die einer Sedierung im Rahmen gastrointestinaler Endoskopien bedürfen.

Die drei wichtigsten Kernaussagen auf einen Blick:

1. Die Sedierung in der gastrointestinalen Endoskopie dient dazu, diagnostische oder therapeutische Maßnahmen bei Patienten unter geringstmöglicher Beeinträchtigung der Vitalfunktionen durchzuführen. Eine Sedierung kann geeignete Untersuchungsbedingungen für EndoskopikerInnen schaffen, während die Risiken einer zu tiefen Sedierung vermieden werden sollten.

2. Die Leitlinie weist darauf hin, dass eine Sedierung bei Gastroskopie und Koloskopie die diagnostische Aussagekraft verbessern kann. Studien zeigen eine erhöhte Detektionsrate von Polypen und eine höhere Erfolgsrate der Koloskopie bei sedierten Patienten. Die Verwendung von Propofol in Form von intermittierenden Bolusapplikationen wird als Standardmethode für die Sedierung empfohlen.

3. Die Leitlinie legt großen Wert auf die Strukturqualität, Fortbildung und Überwachung während der Sedierung. Qualifiziertes Personal sollte für die Durchführung und Überwachung der Sedierung verantwortlich sein. Es werden Teamtrainings und Fortbildungscurricula empfohlen. Bestimmte Monitoring-Verfahren wie Pulsoximetrie und kontinuierliche Blutdruckmessung werden als Standardverfahren angesehen. Die Leitlinie enthält auch Empfehlungen zur Aufklärung der Patienten, zur Verkehrstauglichkeit nach der Sedierung und zur Dokumentation von Komplikationen.

Sie finden die Leitlinie ab sofort im Register der AWMF