Ein Update zur S1-Leitlinie "Atemwegsmanagement" wurde veröffentlicht.

Die Leitlinie wurde federführend von der DGAI erstellt.

Mit dieser Leitlinie soll die anästhesiologische Patientenversorgung weiter verbessert werden.

Die drei wichtigsten Kernaussagen auf einen Blick:

1. Im Rahmen der prä-anästhesiologischen Evaluation soll nach anatomischen und physiologischen Hinweisen für eine erschwerte Maskenbeatmung und Intubation gesucht werden. Dazu zählt die Evaluation von Mundöffnung, Zahnstatus, Protrusion des Unterkiefers, HWS-Beweglichkeit und bestehenden Pathologien. Die Atemwegssicherung soll unter Erhalt der Spontanatmung erfolgen, sofern Prädiktoren oder anamnestische Hinweise für eine schwierige oder unmögliche Maskenbeatmung und/oder endotracheale Intubation vorliegen.

2. Besteht ein unerwartet schwieriger Atemweg, wird nach erfolgloser direkter Laryngoskopie die Verwendung eines Videolaryngoskops empfohlen, weshalb ein Videolaryngoskop an jedem anästhesiologischen Arbeitsplatz verfügbar sein soll. Bei aspirationsgefährdeten und kritisch kranken Patient:innen ist primär eine Videolaryngoskopie indiziert.

3. Die Durchführung bzw. Supervidierung von Atemwegssicherungen auf der Intensivstation obliegt im Atemwegsmanagement erfahrenem ärztlichem sowie pflegerischem Personal. Eine fundierte Ausbildung und regelmäßiges Training sind essenziell. Vor jeder Atemwegssicherung ist eine klare Kommunikation und Interaktion zwischen den Teammitgliedern obligat. Nach erfolgter Atemwegssicherung gilt es, die korrekte Lage des Endotrachealtubus mittels Kapnografie zu verifizieren.

 

Sie finden die Leitlinie ab sofort im Register der AWMF