Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) besteht in der Rechtsform eines eingetragenen Vereines (e.V.). Entsprechend dem Vereinsrecht und der Satzung der DGAI sind Organe der Gesellschaft:
- Der Vorstand, bestehend aus dem Präsidenten und dem Vizepräsidenten.
- Das Engere Präsidium, bestehend aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Generalsekretär, dem Schriftführer, dem Kassenführer, dem Vertreter der Landesvorsitzenden, dem jeweiligen Präsidenten des Berufsverbandes Deutscher Anästesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) sowie den Sprecherinnen und Sprechern der Sektionen, der Vertretung der Division B und C.
- Die Mitgliederversammlung, die mindestens einmal jährlich - meist im Zusammenhang mit dem Jahreskongreß der DGAI - einberufen wird.
- Zur Wahrnehmung regionaler Aufgaben der DGAI bestehen 17 Landesverbände für die Bereiche der Landesärztekammern. Die Landesverbände führen jährlich eine Landesmitgliederversammlung durch, in der auch der/die Landesvorsitzende sowie der/die 1. und 2. Stellvertreter/in gewählt werden.