Am 26. Februar 2013 trat das Patientenrechtegesetz in Kraft. Dieses Gesetz hat auch Auswirkungen auf klinische Risikomanagement- und Fehlermeldesysteme, da zum einen Anforderungen an einrichtungsinterne Fehlermeldesysteme gestellt werden, zum anderen aber auch der Schutz der Melder geregelt wird
(T. Rhaiem, Nürnberg)