Eine neue S2k-Leitlinie „Transthorakale Echokardiographie“ wurde veröffentlicht.

Die Leitlinie wurde federführend von der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V. (DEGUM) und der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V. (DGK) erstellt.

Auch die DGAI war an der Erstellung beteiligt.

Die Ultraschalluntersuchung des Herzens (Echokardiographie) ist eine weit verbreitete diagnostische Methode zur Evaluation der kardialen Funktion, die von Ärztinnen und Ärzten verschiedener Fachrichtungen eingesetzt wird. Echokardiographien gehören zu den Routineuntersuchungen in der Kardiologie und Inneren Medizin, darüber hinaus sind sie unverzichtbar in der präoperativen Diagnostik sowie der Notfalluntersuchung prä-hospital, in der Notaufnahme und auf der Intensivstation. Die transthorakale Echokardiographie ist im deutschsprachigen Raum die mit Abstand am häufigsten durchgeführte nichtinvasive bildgebende Untersuchung des Herzens in Kliniken und Praxen.  
Allerdings sind der Ablauf der Untersuchung, die Geräteeinstellungen und die erforderlichen Video- und Bildaufnahmen derzeit kaum standardisiert. Auch hinsichtlich eines Mindeststandards von Aufnahmen und Messungen für einen Normalbefund in der Routine besteht weiterhin Unklarheit. 
Das Ziel dieser Leitlinie ist es, in Abstimmung mit den betroffenen Fachgesellschaften eine einheitliche Empfehlung für Deutschland zu entwickeln. Diese soll klar definieren, wie eine Ultraschalluntersuchung des Herzens durchgeführt werden sollte und welche Aufnahmen und Messungen erforderlich sind. Diese Standardisierung soll die Vergleichbarkeit von Messwerten und Befunden erleichtern, die Verlaufsbeurteilung verbessern und eine bessere Nutzbarkeit der erhobenen Daten für zukünftige wissenschaftliche Untersuchungen ermöglichen. 
Die Indikationsstellung zur Echokardiographie ist in den Kapiteln der einzelnen Leitlinien der AWMF detailliert beschrieben (u.a. AWMF Reg. Nr. 053-011, AWMF Reg. Nr. 030-046, AWMF Reg. Nr. 065-022, AWMF Reg. Nr. 001-016, AWMF Reg. Nr. nvl-006). 
Indikationen und alternative Untersuchungsverfahren sollten daher den jeweiligen Leitlinien entnommen werden und sind nicht Bestandteil dieser Arbeit. Es existieren zahlreiche Publikationen und internationale Empfehlungen, die die Vielzahl der bei der Echokardiographie möglichen Aufnahmen (Bilder und Videos) sowie Messungen auflisten und beschreiben [4, 6, 7, 24, 28–31, 41, 44]. 
Diese Leitlinie hat nicht das Ziel, die bestehende Literatur zusammenzufassen oder zu bewerten. Vielmehr fokussiert sie sich auf den Mindeststandard einer validen echokardiographischen Untersuchung eines kardialen Normalbefundes. Die gemäß Leitlinie erhobenen Befunde müssen dann um die Bewertung der jeweiligen Pathologie ergänzt werden. Hierfür wird auf die oben genannte Literatur verwiesen. 
Um den Rahmen des vorliegenden Dokuments nicht ausufern zu lassen, wurden die Stressechokardiographie, die transösophageale Echokardiographie sowie die Echokardiographie mit Kontrastmittel bewusst nicht in diese Leitlinie aufgenommen. Diese Verfahren werden in separaten Publikationen diskutiert. 
Die moderne transthorakale Echokardiographie bietet zudem die Möglichkeit der Analyse der myokardialen Deformation im Rahmen der Strain-Echokardiographie sowie die Rekonstruktion und Darstellung dreidimensionaler Strukturen (3D-Echokardiographie). Die Strain-Analyse findet dabei zunehmend auch in der 2D-Routineuntersuchung Anwendung. Daher hat die Leitlinienkommission entschieden, die 2D-Strain-Echokardiographie in das aktuelle Dokument aufzunehmen, jedoch auf eine differenzierte Darstellung der 3D-Echokardiographie zu verzichten. 

 

Version 1.0

Veröffentlicht am: 18.09.2025
Stand: 01.09.2025
gültig bis: 31.08.2030

 

Sie finden die Leitlinie ab sofort im Register der AWMF