Eine neue S3-Leitlinie „Palliativversorgung für Kinder und Jugendliche mit einer Krebserkrankung (PädOnkoPall)“ wurde veröffentlicht.
Die Leitlinie wurde federführend von der Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (GPOH) erstellt.
Auch die DGAI war an der Erstellung beteiligt.
Die Erfolge der Kinderonkologie sind beeindruckend. Dennoch stirbt immer noch ein Fünftel der betroffenen Kinder und Jugendlichen an ihrer Krebserkrankung, heute allerdings nach manchmal mehr als zehn Jahren onkologischer Therapie. Pädiatrische Palliativmediziner:innen erleben, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen trotz einer bereits früh absehbar schlechten Prognose oft sehr spät, manchmal nur wenige Tage vor ihrem Versterben, und mit sehr hoher Symptomlast in die palliative Versorgung kommen. Dies führt nicht selten zu einer hohen Belastung aller Beteiligten, und erschwert die Palliativversorgung zu Hause, die sich die meisten Familien wünschen. Dies ist den Kinderonkolog:innen bewusst und war ein wesentlicher Motor für die Entwicklung der vorliegenden Leitlinie.
Ein weiterer Grund für die Entscheidung, die Leitlinie auf Kinder und Jugendliche mit einer prognostisch ungünstigen Krebserkrankung (Definition s. Abschnitt 2.1) zu fokussieren, lag darin, dass nur für diese Population eine ausreichende Evidenzbasis besteht, um eine Leitlinie mit der Klassifikationsstufe S3 zu ermöglichen. Kinder und Jugendliche mit z. B. neurologischen Grunderkrankungen oder Frühgeborene zeigen andere Symptomkonstellationen und klinische Verläufe. Im Erwachsenenbereich wurde nach der S3-Leitlinie für onkologische Patient:innen eine separate S2k-Leitlinie für neurologische Palliativpatient:innen erstellt. Dies ist auch im pädiatrischen Bereich gut vorstellbar.
Ziele der Leitlinie sind
• die Verbesserung der Symptomkontrolle und Lebensqualität von Kindern und Jugendlichen mit prognostisch ungünstiger Krebserkrankung und ihren Familien in den verschiedenen Behandlungskontexten (sektorenübergreifend stationär und ambulant),
• die verbesserte Ermittlung und Beachtung des Willens des oder der Patient:in bzw. der stellvertretenden Entscheidungen der Sorgeberechtigten in der medizinischen Behandlung, in Krisen und am Lebensende,
• die Verbesserung der Versorgungsqualität für die Patient:innen und ihre Familien,
• die Förderung der Aufmerksamkeit für den Bedarf an palliativmedizinischer Versorgung für diese Gruppe von Patient:innen.
Version 1.0
Veröffentlicht am: 22.12.2025
Stand: 26.06.2025
gültig bis: 25.06.2030
Sie finden die Leitlinie ab sofort im Register der AWMF
