Eine neue Version der S3-Leitlinie „Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon“ wurde veröffentlicht.

Die Leitlinie wurde federführend von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) erstellt.

Auch die DGAI war an der Erstellung beteiligt.

Gründe für die Themenwahl:
Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland im Strafgesetzbuch gesetzlich verankert. Die Durchführung und Überwachung eines Schwangerschaftsabbruchs sowie die Methodenwahl sind bislang national nicht in einer Leitlinie geregelt. International liegen evidenzbasierte Leitlinien für andere Gesundheitssysteme und andere gesetzliche Ausgangsbedingungen vor. 
Das BMG und die DGGG haben vereinbart, dass eine Leitlinie „Sicherer Schwangerschaftsabbruch“ unter Federführung der DGGG entwickelt wird. Die Leitlinie wurde während des Erstellungsprozesses in „Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon“ umbenannt. Im Dezember 2022 wurde die Leitlinie als S2k-Leitlinie veröffentlicht und ist bis 01/2026 gültig. Im Rahmen der Überarbeitung wird die Klassifizierung von S2K auf S3 angehoben. 

Zielorientierung der Leitlinie: 
Darstellung der medizinischen Grundlagen und der wissenschaftlichen Evidenz zu Methoden und Indikationen sowie zur Beratung der Betroffenen, zur Durchführung, Methodenwahl, Versorgung und Überwachung beim Schwangerschaftsabbruch bis zur 12/0 SSW p.c. 

 

Version 2.1
Veröffentlicht im August 2026
Stand: 01.02.2026
gültig bis: 31.01.2031

 

Sie finden die Leitlinie ab sofort im Register der AWMF