Folgender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 17. Dezember 2015 in der Fassung des Beschlusses vom 15. September 2016 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 16. November 2016 in Kraft. Gleichzeitig treten die Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung, die Qualitätsmanagement-Richtlinie vertragszahnärztliche Versorgung und die Qualitätsmanagement-Richtlinie Krankenhäuser außer Kraft:
Qualitätsmanagement-Richtlinie: Erstfassung