Der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) und der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) haben eine Empfehlung zur Aufteilung der Hybrid-DRG zwischen den beiden Fachgebieten veröffentlicht.

Demnach soll gemeinsam entschieden werden, ob nach Hybrid-DRG oder nach EBM abgerechnet wird, sofern diese Wahlmöglichkeit Bestand haben sollte. Unter der Voraussetzung, dass jeder seine Kosten selbst trägt, wird folgende prozentuale Aufteilung der H-DRG empfohlen: Wird der Aufwachraum durch die Chirurgie betrieben, so erhält die Chirurgie 64 Prozent und die Anästhesie 36 Prozent. Bei Betrieb des Aufwachraums durch die Anästhesie erhält die Chirurgie 60 Prozent und die Anästhesie 40 Prozent.

Die komplette Empfehlung finden Sie im angehängten auf der Webseite der DGAI.

 

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