Preise
Ausschreibung
Stand: September 2023
Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin vergibt auch 2025 einen Preis für eine bedeutsame Dissertation auf dem Gebiet der Anästhesiologie, Intensiv-, Schmerz- oder Notfallmedizin. Die Auszeichnung ist mit 2.500,-€ dotiert.
Um den Preis können sich alle Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. bewerben. Die näheren Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den u.a. Statuten des Promotionspreises. Berücksichtigt werden Arbeiten, die bis zum 01. April 2025 auf elektronischem Wege eingegangen sind. Dabei ist in einem Begleitschreiben mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist. Die Statuten des Promotionspreises finden Sie unter: Anästh Intensivmed 2015;56:579-580
Statuten
(Beschluss des Erweiterten Präsidiums der DGAI vom 19.11.2014)
- Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) verleiht den Promotionspreis der DGAI jährlich an Mitglieder der Gesellschaft für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der Anästhesiologie, Intensiv-, Schmerz- oder Notfallmedizin. Neben der Förderung des akademischen Nachwuchses in der Anästhesiologie möchte die DGAI durch die Preisverleihung auch einen Beitrag zur Förderung der Attraktivität anästhesiologischer Forschung am Wissenschaftsstandort Deutschland leisten.
Bei der Bewertung sind zu berücksichtigen:
a. Originalität der Arbeit,
b. Exzellenz der Arbeit,
c. methodischer Ansatz und Realisierung,
d. Bedeutung der Arbeit für die Anästhesiologie. - Für den Promotionspreis können Dissertationen eingereicht werden, für welche die Promotionsurkunde in dem der Preisverleihung vorhergehenden Jahr ausgestellt worden ist und die bis zu dem in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Termin bei der Geschäftsstelle der DGAI eingereicht werden. In einem Begleitschreiben ist mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Im Falle einer Veröffentlichung unter Mitarbeit mehrerer AutorInnen ist eine Erklärung beizufügen, aus der hervorgeht, welchen Anteil die/der BewerberIn an der Arbeit hatte.
- Es ist außerdem die Erklärung, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist, und ein im Internet herunterladbarer Bewerbungsbogen abzugeben.
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Der Preis soll in der Regel auf höchstens zwei BewerberInnen aufgeteilt werden.
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Das Präsidium der DGAI setzt eine Kommission mit drei Mitgliedern und zwei Stellvertretungen ein und bestimmt den Vorsitz, dem über die Geschäftsstelle der DGAI die eingereichten Arbeiten übersendet werden.
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Jedes der drei Mitglieder der Kommission wählt aus den eingereichten Dissertationen bis zu zwei preiswürdige Arbeiten aus, bewertet diese und übersendet sie mit einer Begründung, aus der die für die Bewertung maßgeblichen Kriterien hervorgehen, dem Vorsitz. Jedes Mitglied kann bei der Bewertung der von ihm ausgesuchten Arbeiten bis zu 15 Punkte vergeben, wobei alle Punkte auf eine Arbeit konzentriert oder auf die zwei ausgewählten Arbeiten verteilt werden können. Erscheint einem Mitglied der Entscheidungskommission keine Dissertation preiswürdig, so teilt es dies dem Vorsitz mit. Jedes Mitglied der Kommission gibt eine Erklärung zu Interessenkonflikten ab. Ist eine Arbeit zu bewerten, für die von einem Mitglied ein Interessenkonflikt besteht, so scheidet dieses Mitglied für die Bewertung aller Arbeiten aus; an seine Stelle tritt eine Stellvertretung.
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Der Vorsitz übersendet der Geschäftsstelle die ausgewählten Arbeiten und ihre Bewertung oder teilt das negative Ergebnis des Auswahlverfahrens mit.
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Den Preis erhält die Arbeit mit der höchsten Punktzahl. Erreichen zwei Arbeiten die gleiche Punktzahl, so wird der Preis zwischen diesen Arbeiten hälftig geteilt. Erreichen mehr als zwei Arbeiten die gleiche höchste Punktzahl, so entscheidet der Vorsitz, zwischen welchen zwei Arbeiten der Preis zu teilen ist.
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Kommen zwei der drei Kommissionsmitglieder zu dem Ergebnis, dass keine der Arbeiten preiswürdig ist, so wird der Preis in diesem Jahr nicht verliehen. Die für dieses Jahr verfügbaren Mittel werden auf die nächsten Jahre übertragen.
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Die Entscheidungen der DGAI über die Preisverleihung sind abschließend; der Rechtsweg wird ausgeschlossen.
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Die/der PräsidentIn der DGAI gibt jährlich in den Zeitschriften „Anästhesiologie & Intensivmedizin“, „Die Anaesthesiologie“ sowie „Anästhesiologie – Intensivmedizin – Notfallmedizin – Schmerztherapie“ unter Hinweis auf diese Statuten den Bewerbungstermin und die Höhe des Preises bekannt. Zwischen Bekanntgabe und Einsendeschluss soll eine Frist von drei Monaten liegen.
Ausschreibung
Stand: September 2023
Statuten
(Beschluss des Präsidiums der DGAI vom 10.10.2018/ Änderung der Statuten gemäß Sitzung des Präsidiums der DGAI vom 25.01.2021)
Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) verleiht jährlich den von der Firma Narcotrend-Gruppe, Hannover, gestiftete Rudolf-Frey-Preis für Notfallmedizin in Höhe der ihr dafür zur Verfügung gestellten Mittel an Mitglieder der Gesellschaft für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der Anästhesiologie, Intensiv- und Notfallmedizin. Der Bedeutung des Preises entsprechend, der die Persönlichkeit der Preisträgerin/des Preisträgers ehren und ihren Einsatz für die anästhesiologische Forschung würdigen soll, verdienen Arbeiten den Vorzug, die auf mehrjähriger Beschäftigung mit einem umschriebenen Forschungsgebiet beruhen.
Bei der Bewertung sind zu berücksichtigen:
a. Originalität der Arbeit,
b. methodischer Ansatz und Realisierung,
c. Bedeutung der Arbeit für die Klinik.
An der Auswahl nehmen nicht veröffentlichte sowie in dem der Preisverleihung vorhergehenden Jahr veröffentlichte Arbeiten sowie kumulative Habilitationsschriften teil, die bis zu dem in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Termin bei der Geschäftsstelle der DGAI elektronisch eingereicht werden. Dabei ist mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, daß die Arbeit keinen anderen Preis erhalten hat.
Der Preis soll in der Regel auf höchstens zwei Arbeiten aufgeteilt werden. Das Präsidium der DGAI setzt eine Kommission mit drei Mitgliedern ein und bestimmt den Vorsitz, dem über die Geschäftsstelle der DGAI die eingereichten Arbeiten übersendet werden. Jedes der drei Mitglieder der Kommission bewertet diese Arbeiten und übersendet sie mit einer Begutachtung aus der die für die Bewertung maßgeblichen Gesichtspunkte hervorgehen, dem Vorsitz. Jedes Mitglied kann bei der Bewertung bis zu 15 Punkte vergeben, wobei alle Punkte auf eine Arbeit konzentriert oder auf zwei ausgewählte Arbeiten verteilt werden können. Erscheint einem Mitglied der Entscheidungskommission keine Arbeit preiswürdig, so teilt es dies dem Vorsitz mit. Ist eine Arbeit zu bewerten, die von einem Mitglied der Kommission oder aus seinem unmittelbaren Arbeitsbereich stammt, so scheidet dieses Mitglied für die Bewertung aller Arbeiten aus; an seine Stelle tritt eine Stellvertretung. Der Vorsitz übersendet der Geschäftsstelle die ausgewählten Arbeiten und ihre Bewertung oder teilt das negative Ergebnis des Auswahlverfahrens mit. Den Preis erhält die Arbeit mit der höchsten Punktzahl. Erreichen zwei Arbeiten die gleiche Punktzahl, so wird der Preis zwischen diesen Arbeiten hälftig geteilt. Erreichen mehr als zwei Arbeiten die gleiche höchste Punktzahl, so entscheidet der Vorsitz zwischen welchen zwei Arbeiten der Preis zu teilen ist. Kommen zwei der drei Kommissionsmitglieder zu dem Ergebnis, dass keine der Arbeiten preiswürdig ist, so wird der Preis in diesem Jahr nicht verliehen. Die für dieses Jahr verfügbaren Mittel werden auf die nächsten Jahre übertragen. Die Entscheidungen der DGAI über die Preisverleihung sind abschließend; der Rechtsweg wird ausgeschlossen. PreisträgerInnen sind grundsätzlich von einer weiteren Bewerbung für diesen Preis ausgeschlossen. Die/der PräsidentIn der DGAI gibt jährlich in den Zeitschriften "Anästhesiologie & Intensivmedizin", "Die Anaesthesiologie" sowie "Anästhesiologie - Intensivmedizin - Notfallmedizin - Schmerztherapie" unter Hinweis auf diese Statuten den Bewerbungstermin und die Höhe des Preises bekannt. Zwischen Bekanntgabe und Einsendeschluss soll eine Frist von mindestens drei Monaten liegen.
Regionalanästhesie · Schmerzmedizin
Ausschreibung
Die DGAI fördert mit dem von der Firma Sintetica GmbH, Münster, gestifteten Forschungsstipendium in Höhe von insgesamt 2.500,- € wissenschaftliche Projekte in den Bereichen Regionalanästhesie und/oder Schmerzmedizin und steht auch zur Preisvergabe 2025 zur Verfügung. Gefördert werden Projekte aus den Bereichen Grundlagenforschung und klinische Forschung. Das geplante Forschungsprojekt muss Relevanz für die Regionalanästhesie und/oder Schmerzmedizin haben.
Um den Preis können sich alle Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) bewerben, die bereits über erste wissenschaftliche Erfahrung verfügen. Die näheren Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den Statuten* des Sintetica-Forschungsstipendiums Regionalanästhesie/Schmerzmedizin der DGAI. Die einzureichenden Anträge haben sich strikt an das vorgegebene Format zu halten. Unvollständige Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Der unterschriebene Antrag muss via E-Mail (
Statuten
(Beschluss des Engeren Präsidiums der DGAI vom 21.11.2024)
1. Forschungsstipendium der DGAI gestiftet von der Firma Sintetica GmbH
- Die DGAI fördert mit dem von der Firma Sintetica GmbH, Münster gestifteten Forschungsstipendium in Höhe von 2.500,- € wissenschaftliche Projekte in den Bereichen Regionalanästhesie und/oder Schmerzmedizin im Rahmen einer Anschubfinanzierung.
- Gefördert werden Projekte im Bereich Grundlagenforschung und klinische Forschung. Das geplante Forschungsprojekt muss Relevanz für die Regionalanästhesie und/oder Schmerzmedizin haben.
- Das geplante Forschungsprojekt wird mit 2.500,- € unterstützt. Das Stipendium wird in einem Betrag ausgezahlt, eine Aufteilung in mehrere Raten bleibt vorbehalten.
2. Antragstellung
- Der Antragstellende muss Mitglied der DGAI sein und schon zumindest über erste wissenschaftliche Erfahrung verfügen.
- Je nach wissenschaftlicher Erfahrung des Antragstellenden (<5 Jahre), muss er eine(n) erfahrene(n) Mentorin oder Mentor an seiner Einrichtung involvieren, dessen Qualifikation und Aufgaben im Appendix anzugeben sind.
- Die einzureichenden Anträge haben sich strikt an das im Appendix vorgegebene Format zu halten und müssen alle geforderten Informationen beinhalten. Unvollständige Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
- Den Anträgen müssen, falls erforderlich, ein positives Votum der Ethikkommission sowie der exakte Wortlaut der Patienteneinwilligung beiliegen.
- Der unterschriebene Antrag muss via E-Mail (
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ) unter dem Stichwort: "Sintetica Forschungspreis der DGAI" in der Geschäftsstelle der DGAI im Zeitraum bis zum 01.04. des Ausschreibungsjahres eingegangen sein. - Antragstellende können sich mit dem gleichen Projekt nur für einen Preis/ein Stipendium der DGAI bewerben.
3. Auswahlverfahren
- Für die Bewertung der eingereichten Anträge benennt das Engere Präsidium der DGAI für die Laufzeit von 3 Jahren ein Wissenschaftliches Komitee sowie ihre/seinen Vorsitzende/n. Es besteht aus mind. 5 Personen sowie jeweils einer Vertretung.
- Jedes der Mitglieder bewertet diese Arbeiten und übersendet sie mit einer Begutachtung, aus der die für die Bewertung maßgeblichen Gesichtspunkte hervorgehen, dem Vorsitz.
- Jedes Mitglied kann bei der Bewertung bis zu 15 Punkte vergeben, wobei alle Punkteauf eine Arbeit konzentriert oder auf zwei ausgewählte Arbeiten verteilt werden können.
- Erscheint einem Mitglied der Entscheidungskommission keine Arbeit preiswürdig, so teilt dies der Vorsitz mit. Ist eine Arbeitzu bewerten, die von einem Mitglied der Kommission oder aus seinem unmittelbaren Arbeitsbereich stammt, so scheidet dieses Mitglied für die Bewertung aller Arbeiten aus; an seine Stelle tritt eine Stellvertretung.
- Der Vorsitz übersendet der Geschäftsstelle die ausgewählten Arbeiten und ihre Bewertung oder teilt das negative Ergebnis des Auswahlverfahrens mit.
- Den Preis erhält die Arbeit mit der höchsten Punktzahl. Erreichen mehrere Arbeiten die gleiche Punktzahl, so entscheidet die Vorsitzende / der Vorsitzende über die Vergabe des Preises.
- Kommen drei der fünf Kommissionsmitglieder zu dem Ergebnis, dass keine der Arbeiten preiswürdig ist, so wird der Preis in diesem Jahr nicht verliehen. Die für dieses Jahr verfügbaren Mittel werden auf die nächsten Jahre übertragen.
- Die Entscheidung der DGAI über die Preisverleihung sind abschließend; der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Preisträgerinnen und Preisträger sind grundsätzlich von einer weiteren Bewerbung für diesen Preis ausgeschlossen.
4. Preisvergabe
- Die/der Präsidentin/Präsident der DGAI und eine/eine Repräsentantin/Repräsentant der Sintetica GmbH übergeben beim nächsten Jahreskongress der DGAI das Stipendium.
5. Rechtsweg
- Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Ausschreibung
Stand: September 2023
Der vom Georg Thieme Verlag KG, Stuttgart, gestiftete Thieme Teaching Award für herausragende Projekte auf dem Gebiet der Aus-, Fort- und Weiterbildung oder veröffentlichte CME-zertifizierte Übersichtsartikel im Fachgebiet der Anästhesiologie wird auch im Jahr 2025 vergeben. Der Preis ist mit 2.500,- € dotiert.
Bewerben können sich alle Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI). Die näheren Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den Statuten für die Vergabe des Thieme Teaching Award. Berücksichtigt werden Arbeiten, die bis zum 01. April 2025 auf elektronischem Wege eingegangen sind. Dabei ist in einem Begleitschreiben mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist.
Statuten
Beschluss des Erweiterten Präsidiums der DGAI vom 30.01.2004 sowie Aktualisierung durch das Engere Präsidium der DGAI vom 14.08.2009
- Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) verleiht jährlich den von der Thieme-Verlagsgruppe Stuttgart gestifteten "Thieme Teaching Award" in Höhe der ihr dafür zur Verfügung gestellten Mittel für herausragende Projekte auf dem Gebiet der Aus-, Fort- und Weiterbildung oder veröffentlichte CME-zertifizierte Übersichtsartikel in Anästhesiologie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie.
Um den Preis bewerben können sich einzelne Personen oder Arbeitsgruppen.
Die Bewerbung erfolgt auf Vorschlag oder durch Eigeninitiative. Zur Bewerbung eingereicht werden können Vortragsmanuskripte, Vorlesungsunterlagen und/oder sonstige Konzepte für Aus-, Fort- und Weiterbildungsprojekte (Workshops, Seminare, Kurse u.ä.) sowie veröffentlichte CME-Artikel.
Der Bedeutung des Preises entsprechend, der die Persönlichkeit der Preisträgerin/des Preisträgers oder der Preisträgergruppe ehren und seinen/ihren Einsatz für die anästhesiologische Aus-, Fort- und Weiterbildung würdigen soll, verdienen Arbeiten oder Projekte den Vorzug, die auf mehrjähriger Beschäftigung mit einem Fort- und Weiterbildungsthema beruhen.
Besonders berücksichtigt werden sollen Arbeiten bzw. Projekte, die von NachwuchswissenschaftlerInnen eingereicht werden. - An der Auswahl nehmen Artikel oder Projekte teil, die bis zu dem in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Termin der/dem PräsidentenIn der DGAI, elektronisch bei der Geschäftsstelle, eingereicht werden.
Außerdem ist die Erklärung abzugeben, dass der Artikel bzw. das Projekt für keinen anderen Preis der DGAI eingereicht worden ist.
Eingereichte Projekte müssen ausführlich in Bezug auf das zugrunde liegende Konzept, die Durchführung und eine evtl. Evaluierung der Aus-, Fort- und Weiterbildungsmaßnahme beschrieben werden. - Der Preis soll in der Regel an eine/n PreisträgerIn vergeben werden, kann aber auch auf höchstens zwei Arbeiten bzw. Projekte aufgeteilt werden.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wählt eine Kommission die/den PreisträgerIn aus. - Das Präsidium der DGAI setzt eine Gutachterkommission aus zwei Mitgliedern der BDA/DGAI-Kommission Fortbildung AINSP und der Vertretung der Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung im Engeren Präsidium der DGAI ein und bestimmt den Vorsitz. Dieser werden über die Geschäftsstelle der DGAI die eingereichten Arbeiten übersendet.
- Jedes Kommissionsmitglied wählt aus den eingereichten Artikeln bzw. Projekten bis zu zwei preiswürdige Arbeiten/Projekte aus, bewertet sie und übersendet sie mit einer Begründung, aus der die für die Bewertung maßgeblichen Gesichtspunkte hervorgehen, dem Vorsitz. Jedes Mitglied kann bei der Bewertung bis zu 15 Punkte vergeben, wobei alle Punkte auf eine Arbeit/Projekt konzentriert oder auf zwei ausgewählte Arbeiten/Projekte verteilt werden können. Erscheint einem Mitglied der Kommission kein Artikel/kein Projekt preiswürdig, so teilt es dies dem Vorsitz mit. Ist ein Artikel/ein Projekt zu bewerten, die bzw. das von einem Mitglied der Kommission oder aus seinem unmittelbaren Arbeitsbereich stammt, so scheidet dieses Mitglied für die Bewertung aller Arbeiten/Projekte aus; an seine Stelle tritt eine von der Kommission zu benennende Stellvertretung aus den Präsidien der DGAI oder des BDA.
- Bei der Bewertung der Artikel und Projekte sind zu berücksichtigen:
- Originalität und Innovationsgrad
- Methodischer Ansatz und Realisierung
- Bei CME-Artikeln: Vollständigkeit, Verständlichkeit und didaktischer Wert
- Bedeutung und Nachhaltigkeit für Aus-/Fort- und/oder Weiterbildung.
- Den Preis erhält die Arbeit/das Projekt mit der höchsten Punktzahl.
Erreichen zwei BewerberInnen die gleiche Punktzahl, so wird der Preis zwischen diesen Arbeiten/Projekten hälftig geteilt.
Erreichen mehr als zwei Arbeiten/Projekte die gleiche höchste Punktzahl, so entscheidet der Vorsitz, zwischen welchen zwei Arbeiten/Projekten der Preis zu teilen ist. - Kommen zwei der drei Kommissionsmitglieder zu dem Ergebnis, dass keine der Arbeiten/Projekte preiswürdig ist, so wird der Preis in diesem Jahr nicht verliehen.
- Die Entscheidung der DGAI über die Preisverleihung ist abschließend; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
- Die/der PräsidentIn der DGAI gibt jährlich in den Zeitschriften
"Anästhesiologie & Intensivmedizin",
"Die Anaesthesiologie" sowie
"AINS Anästhesiologe - Intensivmedizin - Notfallmedizin - Schmerztherapie"
unter Hinweis auf diese Statuten den Bewerbungstermin und die Höhe des Preises bekannt.
Zwischen Bekanntgabe und Einsendeschluss soll eine Frist von drei Monaten liegen.
Der wissenschaftliche Arbeitskreis „Wissenschaftlicher Nachwuchs (WAKWiN)“ der DGAI vergibt jährlich 5 WAKWiN Reisestipendien über jeweils 200,- € an Studierende, die ein Abstract als Poster oder Vortrag auf dem Jahreskongress der DGAI präsentieren.
Für ein Reisestipendium können sich Studierende bewerben, die ein Abstract für den Jahreskongress der DGAI einreichen und für den Zeitraum des Jahreskongresses eine Studienbescheinigung vorlegen können.
Einreichende bewerben sich direkt bei Einreichung des Abstracts im Einreichungsportal durch betätigen der entsprechenden Checkbox:
„Hiermit möchte ich mich um das WAKWIN Reisestipendium bewerben“
Die Bewerbungsphase endet mit Schließung des Abstractportals am 05.05.2025.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Research-for-Safety
Ausschreibung
Stand: Dez. 2024
An dem wissenschaftlichen Vortragswettbewerb Research-for-Safety nehmen automatisch alle für den Jahreskongress der DGAI eingereichten und angenommenen Abstracts teil. Die besten 6 Abstracts aus den Bereichen “Grundlagenorientierte Forschung“ und „Klinische Forschung“ werden in zwei Vortragswettbewerben zusammengestellt und die jeweils 2 besten wissenschaftlichen Beiträge prämiert. Bei Aufnahme eines Abtracts aus einem Institut, aus dem ein Mitglied der Gutachterkommission entstammt, scheidet dieses Mitgliedautomatisch aus der Begutachtung aller Arbeiten aus und wird durch eine Stellvertreung ersetzt.
Da nur eine begrenzte Anzahl von Abstracts akzeptiert werden kann, wird die Gutachterkommission eine Auswahl nach Qualitätskriterien treffen. Die angenommenen Abstracts werden während der Veranstaltung in ePoster-Sitzungen präsentiert.
Die von der Firma abbvie Deutschland GmbH & Co.KG, Wiesbaden, gestifteten Preise für die besten Abstracts sind wie folgt dotiert:
Grundlagenorientierte Forschung:
1. Preis 1.000,- €
2. Preis 500,- €
Klinische Forschung:
1. Preis 1.000,- €
2. Preis 500,- €
Die Entscheidung über die Vergabe der Preise obliegt einer vom Präsidium der DGAI benannten Gutachterkommission. Die PreisträgerInnen werden in der Zeitschrift Anästhesiologie & Intensivmedizin veröffentlicht.