2018 | Dr. med. Lukas Martin, Aachen |
2017 | Dr. med. Mirjam Jeannette Eberhardt, Hannover |
2016 | Dr. med. Christina Katharina Weisheit, Bonn |
2015 | Dr. med. PhD Sina Coldewey, Jena |
2014 | Dr. med. Simon Schäfer, Essen |
2013 | Dr. med. Valbona Mirakaj, Tübingen |
Dr. med. Nana-Maria Wagner, geb.Heida, Rostock | |
2012 | Dr. med. Robert Werdehausen, Düsseldorf |
2011 | Dr. rer. physiol. Dr. med. Simone Kreth, München |
2010 | Priv.-Doz. Dr. med. Alexander Zarbock, Münster |
2009 | Dr. med. Rainer Kiefmann, Hamburg-Eppendorf |
Dr. med. Michael Adamzik, Essen | |
2008 | Dr. med. Andreas Leffler, Erlangen-Nürnberg |
Dr. med. Peter Rosenberger, Tübingen | |
2007 | Dr. T. Eckle, Tübingen |
2006 | Dr. med. J. Reutershan |
Dr. med. H. Rittner | |
2005 | Dr. P. Knüfermann, Bonn |
2004 | Dr. med. A. Brack, Berlin |
2003 | Dr. med. M. Anetseder, Würzburg |
2002 | Dr. med. P. Kienbaum, Essen |
Dr. med. A. Brambrink, Mainz | |
2001 | Dr. med. T. Menges, Gießen |
Dr. med. P. Friedrich, Bonn | |
2000 | Dr. med. B. Preckel, Düsseldorf |
Dr. med. C. Nau, Erlangen | |
1999 | Dr. med. A. Olschewski, Gießen |
1998 | Dr. med. B. Pannen, Freiburg |
Dr. med. M. Schäfer, Berlin | |
1997 | Dr. med. H. Holthusen, Düsseldorf |
1996 | Dr. med. M. Bauer, Homburg |
1995 | Dr. med. A. Weyland, Göttingen |
1994 | Dr. med. M. Herbert, Würzburg |
1993 | Dr. med. M. Thiel, München |
1992 | Dr. med. J. Scholz, Hamburg |
Preise
Ausschreibung
Stand: September 2023
Der von der Firma Pajunk Medical Produkte GmbH, Geisingen, gestiftete August-Bier-Preis in Höhe von 2.500,- € für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der klinischen Regionalanästhesie steht auch zur Preisvergabe im Jahre 2025 zur Verfügung.
Um den Preis können sich alle Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin bewerben. Die näheren Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den Statuten des August-Bier-Preises (Anästh. Intensivmed. 11/1997, 588 f.). Berücksichtigt werden Arbeiten, die bis zum 01. April 2025 auf elektronischem Wege eingegangen sind. Dabei ist in einem Begleitschreiben mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist.
Statuten
(Beschluss des Erweiterten Präsidiums der DGAI vom 12. Oktober 1997)
- Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) verleiht jährlich den von der Firma PAJUNK® Medical Produkte GmbH, Geisingen, gestifteten August-Bier-Preis in Höhe der ihr dafür zur Verfügung gestellten Mittel an Mitglieder der Gesellschaft für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der klinischen Regionalanästhesie.
Der Bedeutung des Preises entsprechend, der die Persönlichkeit der PreisträgerInnen ehren und ihren Einsatz für die anästhesiologische Forschung würdigen soll, verdienen Arbeiten den Vorzug, die auf mehrjähriger Beschäftigung mit einem umschriebenen Forschungsgebiet beruhen.
Bei der Bewertung sind zu berücksichtigen:- Originalität der Arbeit
- methodischer Ansatz und Realisierung
- Bedeutung der Arbeit für die Klinik.
- An der Auswahl nehmen nicht veröffentlichte sowie in dem der Preisverleihung vorhergehenden Jahr veröffentlichte Arbeiten sowie kumulative Habilitationsschriften teil, die bis zu dem in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Termin bei der Geschäftsstelle der DGAI elektronisch eingereicht werden. Dabei ist mitzuteilen, ob und ggf. wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit keinen anderen Preis erhalten hat.
- Der Preis soll in der Regel auf höchstens zwei Arbeiten aufgeteilt werden.
- Das Präsidium der DGAI setzt eine Kommission mit drei Mitgliedern und jeweils einer Stellvertretung ein und bestimmt den Vorsitz, dem über die Geschäftsstelle der DGAI die eingereichten Arbeiten übersendet werden.
- Jedes der drei Mitglieder der Kommission bewertet diese Arbeiten und übersendet sie mit einer Begutachtung, aus der die für die Bewertung maßgeblichen Gesichtspunkte hervorgehen, dem Vorsitz.
Jedes Mitglied kann bei der Bewertung bis zu 15 Punkte vergeben, wobei alle Punkte auf eine Arbeit konzentriert oder auf zwei ausgewählte Arbeiten verteilt werden können.
Erscheint einem Mitglied der Entscheidungskommission keine Arbeit preiswürdig, so teilt es dies dem Vorsitz mit. Ist eine Arbeit zu bewerten, die von einem Mitglied der Kommission oder aus seinem unmittelbaren Arbeitsbereich stammt, so scheidet dieses Mitglied für die Bewertung aller Arbeiten aus; an seine Stelle tritt eine Stellvertretung. - Der Vorsitz übersendet der Geschäftsstelle die ausgewählten Arbeiten und ihre Bewertung oder teilt das negative Ergebnis des Auswahlverfahrens mit.
- Den Preis erhält die Arbeit mit der höchsten Punktzahl. Erreichen zwei Arbeiten die gleiche Punktzahl, so wird der Preis zwischen diesen Arbeiten hälftig geteilt. Erreichen mehr als zwei Arbeiten die gleiche höchste Punktzahl, so entscheidet der Vorsitz, zwischen welchen zwei Arbeiten der Preis zu teilen ist.
- Kommen zwei der drei Kommissionsmitglieder zu dem Ergebnis, daß keine der Arbeiten preiswürdig ist, so wird der Preis in diesem Jahr nicht verliehen. Die für dieses Jahr verfügbaren Mittel werden auf die nächsten Jahre übertragen.
- Die Entscheidungen der DGAI über die Preisverleihung sind abschließend; der Rechtsweg ist ausgeschlossen. PreisträgerInnen sind grundsätzlich von einer weiteren Bewerbung für diesen Preis ausgeschlossen
- Die/der PräsidentIn der DGAI gibt jährlich in den Zeitschriften "Anästhesiologie und Intensivmedizin", "Die Anaesthesiologie" sowie "Anästhesiologie - Intensivmedizin - Notfallmedizin - Schmerztherapie" unter Hinweis auf diese Statuten den Bewerbungstermin und die Höhe des Preises bekannt. Zwischen Bekanntgabe und Einsendeschluß soll eine Frist von mindestens drei Monaten liegen.
Anmerkung: Der August-Bier-Preis wurde bis 2011 von der Firma AstraZeneca GmbH, Wedel, gesponsert.
(Stand: 24.07.2024)
Ausschreibung
Die Stiftung BINZ, Ulm, stellt ein Forschungsstipendium in Höhe von 15.000,- € bereit. Die DGAI fördert damit wissenschaftliche Projekte im Bereich der Notfallmedizin, insbesondere auch an der Schnittstelle zwischen prähospitaler Notfall- und klinischer Akutmedizin. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Grundlagenforschung und klinische Forschung. Projekte von interprofessionellen Arbeitsgruppen sind explizit erwünscht.
Die antragsstellende Person muss über eine Mitgliedschaft in der DGAI und über erste wissenschaftliche Erfahrungen verfügen. Falls diese weniger als 5 Jahre betragen, muss ein/e erfahrene/r MentorIn an der eigenen Einrichtung involviert werden. Die Qualifikation und Aufgaben sind im Appendix anzugeben. Die einzureichenden Anträge haben sich strikt an das im Appendix vorgegebene Format zu halten und müssen alle geforderten Informationen beinhalten. Unvollständige Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Den Anträgen müssen, falls zutreffend, ein positives Votum der Ethikkommission sowie der exakte Wortlaut der Patienteneinwilligung beiliegen. Der unterschriebene Antrag muss via E-Mail (
In einem Ausschreibungsjahr kann sich mit dem gleichen Projekt nur für einen Preis/Stipendium der DGAI beworben werden. Es ist die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist.
Die näheren Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den Statuten des Forschungsstipendiums BINZ der DGAI, beschlossen durch das Engere Präsidium der DGAI am 09.08.2024.
Statuten
(Beschluss des Engeren Präsidiums der DGAI vom 09.08.2024)
1. Forschungsstipendium BINZ der DGAI gestiftet von der Stiftung BINZ, Ulm
- Die Stiftung BINZ, Ulm, stellt ein Forschungsstipendium in Höhe von 15.000,- € bereit. Die DGAI fördert damit wissenschaftliche Projekte im Bereich der Notfallmedizin, insbesondere auch an der Schnittstelle zwischen prähospitaler Notfall- und klinischer Akutmedizin.
- Gefördert werden Projekte im Bereich Grundlagenforschung und klinische Forschung.
- Das geplante Forschungsprojekt wird mit 15.000,- € unterstützt. Das Stipendium wird in einem Betrag ausgezahlt, eine Aufteilung in mehrere Raten bleibt vorbehalten.
2. Antragstellung
- Die antragsstellende Person muss über eine Mitgliedschaft in der DGAI und über erste wissenschaftliche Erfahrungen verfügen.
- Falls diese weniger als 5 Jahre betragen muss eine erfahrene MentorIn an der eigenen Einrichtung involviert werden. Die Qualifikation und Aufgaben sind im Appendix anzugeben.
- Die einzureichenden Anträge haben sich strikt an das im Appendix vorgegebene Format zu halten und müssen alle geforderten Informationen beinhalten. Unvollständige Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
- Den Anträgen müssen, falls erforderlich, ein positives Votum der Ethikkommission sowie der exakte Wortlaut der Patienteneinwilligung beiliegen.
- Der unterschriebene Antrag muss via E-Mail (
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ) unter dem Stichwort: „Forschungsstipendium BINZ der DGAI“ in der Geschäftsstelle der DGAI bis zum 31.03. eines jeden Jahres eingegangen sein. - Ändert sich der Status der antragsstellenden Person, so ist dies der DGAI umgehend in schriftlicher Form mitzuteilen. Änderungen im Status können zu einer Überprüfung der Projektförderung führen.
- In einem Ausschreibungsjahr kann sich mit dem gleichen Projekt nur für einen Preis/Stipendium der DGAI beworben werden. Es ist die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist.
3. Auswahlverfahren
3.1 Für die Bewertung der eingereichten Anträge benennt das Engere Präsidium der DGAI im Einvernehmen mit dem Vorstand der Stiftung BINZ jeweils für die Laufzeit von 3 Jahren ein Wissenschaftliches Komitee sowie die / den Vorsitzende (n). Es besteht aus 3 Personen sowie jeweils einer vertretenden Person. Derzeit sind dies:
PD Dr. Björn Hossfeld, Ulm
Prof. Dr. Claus-Martin Muth, Ulm
Frau Prof. Dr. Camilla Metelmann, Ulm
Stellvertretung:
Prof. Dr. Bettina Jungwirth, Ulm
Prof. Dr. Martina Nowak-Machen, Ingolstadt
Prof. Dr. Alexander Brinkmann, Heidenheim
Steht ein Antrag einer antragstellenden Person aus der Einrichtung eines Komiteemitgliedes zur Wahl, erklärt das betroffene Komiteemitglied bei der Bewertung seine Befangenheit, scheidet für die Bewertung aller Arbeiten aus und wird durch die Stellvertretung ersetzt.
3.2 Das Wissenschaftliche Komitee bewertet die eingegangenen Anträge. Bei der Bewertung
sind zu berücksichtigen:
- Originalität des Projekts,
- methodischer Ansatz und Realisierungsaussichten,
- Bedeutung des Projekts für die noallmedizinische Versorgung.
Jedes der drei Mitglieder der Kommission bewertet die Anträge und übersendet sie mit einer Begutachtung, aus der die für die Bewertung maßgeblichen Gesichtspunkte hervorgehen, dem Vorsitz. Jedes Mitglied kann bei der Bewertung bis zu 15 Punkte vergeben, wobei alle Punkte auf eine Arbeit konzentriert oder auf zwei ausgewählte Arbeiten verteilt werden können.
Erscheint einem Mitglied der Entscheidungskommission keine Arbeit preiswürdig, so teilt es dies dem Vorsitz mit. Ist eine Arbeit zu bewerten, die von einem Mitglied der Kommission oder aus seinem unmittelbaren Arbeitsbereich stammt, so scheidet dieses Mitglied für die Bewertung aller Arbeiten aus; an seine Stelle tritt eine Stellvertretung. Der Vorsitz übersendet der Geschäftsstelle die ausgewählten Arbeiten und ihre Bewertung oder teilt das negative Ergebnis des Auswahlverfahrens mit.
Erreichen mehr als zwei Arbeiten die gleiche höchste Punktzahl, so entscheidet der Vorsitz, zwischen welchen zwei Arbeiten der Preis zu teilen ist. Kommen zwei der drei Kommissionsmitglieder zu dem Ergebnis, dass keine der Arbeiten preiswürdig ist, so wird der Preis in diesem Jahr nicht verliehen. Die für dieses Jahr verfügbaren Mittel werden auf die nächsten Jahre übertragen.
Die Entscheidungen der DGAI über die Preisverleihung sind abschließend; der Rechtsweg wird ausgeschlossen. PreisträgerInnen sind grundsätzlich von einer weiteren Bewerbung für diesen Preis ausgeschlossen.
4. Preisvergabe
Die/der PräsidentIn der DGAI und ein Vorstandsmitglied der Stiftung BINZ übergeben auf dem Jahreskongress der DGAI das Stipendium.
5. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Anlage: APPENDIX pdf Appendix BINZ Forschungspreis der DGAI (159 KB)
Ausschreibung
Stand: September 2023
Der von der Firma Narcotrend-Gruppe, Hannover, gestiftete Deutsche Reanimationspreis in Höhe von insgesamt 2.500,- € für herausragende Arbeiten auf dem Gebiet der Reanimatologie steht auch zur Preisvergabe im Jahre 2025 zur Verfügung.
Um den Preis können sich sowohl Einzelpersonen als auch Arbeitsgruppen bewerben mit in deutscher Sprache verfassten Beiträgen. Die näheren Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den Statuten des Deutschen Reanimations-Preises. Berücksichtigt werden Arbeiten, die bis zum 01. April 2025 auf elektronischem Wege eingegangen sind. Dabei ist in einem Begleitschreiben mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist.
Statuten des Deutschen Reanimationspreises
(Fassung aufgrund des Beschlusses des Erweiterten Präsidiums der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin am 08.05.2019)
Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) verleiht jährlich den von der Firma Narcotrend-Gruppe, Hannover, gestifteten Deutschen Reanimationspreis in Höhe der ihr dafür zur Verfügung gestellten Mittel an Mitglieder der Gesellschaft für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der Reanimatologie.
Der Bedeutung des Preises entsprechend, der die Persönlichkeit der PreisträgerInnen ehren und ihren Einsatz für die Forschung im Bereich der Reanimatologie würdigen soll, verdienen Arbeiten und Projekte den Vorzug, die auf mehrjähriger Beschäftigung mit einem umschriebenen Forschungsgebiet beruhen.
Bei der Bewertung sind zu berücksichtigen:
a. Originalität der Arbeit,
b. methodischer Ansatz und Realisierung,
c. Bedeutung der Arbeit für die Praxis
An der Auswahl nehmen nicht veröffentlichte sowie in dem der Preisverleihung vorhergehenden Jahr veröffentlichte Arbeiten, kumulative Habilitationsschriften und
Projektskizzen teil, die bis zu dem in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Termin bei der Geschäftsstelle der DGAI elektronisch eingereicht werden. Dabei ist mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit keinen anderen Preis erhalten hat.
Der Preis ist ausgerichtet auf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht habilitierte Mitglieder der Gesellschaft und kann pro Person nur einmal verliehen werden.
Das Präsidium der DGAI setzt eine Kommission mit drei Mitgliedern ein und bestimmt den Vorsitz, dem über die Geschäftsstelle der DGAI die eingereichten Arbeiten übersendet werden.
Jedes der drei Mitglieder der Kommission bewertet diese Arbeiten und übersendet sie mit einer Begutachtung, aus der die für die Bewertung maßgeblichen Gesichtspunkte hervorgehen, dem Vorsitz.
Jedes Mitglied kann bei der Bewertung bis zu 15 Punkte vergeben, wobei alle Punkte auf eine Arbeit konzentriert oder auf zwei ausgewählte Arbeiten verteilt werden können.
Erscheint einem Mitglied der Entscheidungskommission keine Arbeit preiswürdig, so teilt es dies dem Vorsitz mit. Ist eine Arbeit zu bewerten, die von einem Mitglied der Kommission oder aus seinem unmittelbaren Arbeitsbereich stammt, so scheidet dieses Mitglied für die Bewertung aller Arbeiten aus; an seine Stelle tritt eine Stellvertretung.
Der Vorsitz übersendet der Geschäftsstelle die ausgewählten Arbeiten und ihre Bewertung oder teilt das negative Ergebnis des Auswahlverfahrens mit.
Den Preis erhält die Arbeit mit der höchsten Punktzahl. Erreichen zwei Arbeiten die gleiche Punktzahl, so wird der Preis zwischen diesen Arbeiten hälftig geteilt.
Erreichen mehr als zwei Arbeiten die gleiche höchste Punktzahl, so entscheidet der Vorsitz, zwischen welchen zwei Arbeiten der Preis zu teilen ist. Kommen zwei der drei Kommissionsmitglieder zu dem Ergebnis, dass keine der Arbeiten preiswürdig ist, so wird der Preis in diesem Jahr nicht verliehen. Die für dieses Jahr verfügbaren Mittel werden auf die nächsten Jahre übertragen.
Die Entscheidungen der DGAI über die Preisverleihung sind abschließend; der Rechtsweg wird ausgeschlossen. PreisträgerInnen sind grundsätzlich von einer weiteren Bewerbung für diesen Preis ausgeschlossen.
Die/der PräsidentIn der DGAI gibt jährlich in den Zeitschriften "Anästhesiologie & Intensivmedizin", "Die Anaesthesiologie" sowie "Anästhesiologie - Intensivmedizin - Notfallmedizin - Schmerztherapie" unter Hinweis auf diese Statuten den
Bewerbungstermin und die Höhe des Preises bekannt. Zwischen Bekanntgabe und Einsendeschluss soll eine Frist von mindestens drei Monaten liegen.
Die 37. Wissenschaftlichen Arbeitstage der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) werden vom 14. - 15. März 2025 in den Residenzgaststätten B. Neumann in Würzburg, mit freundlicher Unterstützung der Fresenius-Stiftung, veranstaltet. Nach Maßgabe der Statuten* der Wissenschaftlichen Arbeitstage werden hiermit Interessierte eingeladen, ihre Teilnahme durch elektronische Einsendung eines Abstracts an www.wat-wuerzburg.de anzumelden. Die angenommenen Arbeiten nehmen an dem Auswahlverfahren für das DGAI-Forschungsstipendium der Fresenius-Stiftung teil. BewerberInnen um das Forschungsstipendium bitten wir, entsprechend den Vorgaben auf der u. g. Internetseite nach Annahme des Abstracts die weiteren erforderlichen Unterlagen einzureichen.
Flyer Abstact-Einreichung
2025 wird das DGAI-Forschungsstipendium der Fresenius-Stiftung für eine hervorragende Forschungsarbeit mit 15.000,- € dotiert. Grundlagenforschung und klinische Forschung sollen gleichermaßen gefördert werden.
Einsendeschluss: 22. Dezember 2024
Nähere Informationen: www.wat-wuerzburg.de
Statuten der Wissenschaftlichen Arbeitstage der DGAI sowie zur Vergabe des DGAI-Forschungsstipendiums der Fresenius-Stiftung
(Beschluss des Erweiterten Präsidiums der DGAI vom 20.11.1991, ergänzt und z.T. geändert am 06.11.1998, 09.03.2001, 10.04.2018, 26.10.2020 und am 21.11.2024)
Präambel
Die Wissenschaftlichen Arbeitstage der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) dienen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Anästhesiologie. Sie verstehen sich als Forum, auf dem junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über ihre Forschungsergebnisse referieren und diskutieren. Ausgewählte Referentinnen und Referenten sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Forschungsergebnisse einem sachkundigen Kollegenkreis darzustellen.
Das Erweiterte Präsidium der DGAI gibt den Wissenschaftlichen Arbeitstagen folgende Statuten:
§ 1 Vorbereitung der Wissenschaftlichen Arbeitstage (WAT)
1. Die hier wiedergegebenen Statuten werden in der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" und auf den Webseiten der DGAI sowie der Wissenschaftlichen Arbeitstage veröffentlicht. Verbindlich ist dabei die elektronische Version auf den Webseiten der DGAI.
2. Die WAT werden einmal jährlich durchgeführt. Sie werden Vod der/dem Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Komitees vorbereitet und organisiert.
3. Zur Teilnahme an den WAT wird in der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" sowie über weitere geeignete Kommunikationskanäle (z.B. Webseiten der DGAI und der Wissenschaftlichen Arbeitstage) eingeladen.
§ 2 Abstract
1. Vorgaben zum Format des Abstracts sowie Termin und Prozess der elektronischen Abstract-Einreichung werden vorab in den unter §1 genannten Medien veröffentlicht.
2. Im Abstract müssen neben den wissenschaftlichen Daten ggf. Informationen zum Ethikvotum (genehmigende Behörde und Nummer) und zum Tierversuchsantrag (genehmigende Behörde und Nummer) enthalten sein.
3. Grundsätzlich dürfen im Abstract nur Daten enthalten sein, die nicht bereits in Originalarbeiten oder Übersichtsarbeiten zum Zeitpunkt der Einreichung publiziert worden sind.
4. Zusammen mit dem Abstract werden Angaben zur Finanzierung des Projektes und zu Interessenskonflikten aller Autoren eingereicht.
§ 3 Wissenschaftliches Komitee
1. Das Wissenschaftliche Komitee besteht aus einer/einem Vorsitzenden und acht weiteren Lehrstuhlinhaberinnen und Lehrstuhlinhabern des Fachgebietes Anästhesiologie. Die/der Vorsitzende und die Mitglieder des wissenschaftlichen Komitees werden vom Engeren Präsidium der DGAI auf Vorschlag der Deutschen Lehrstuhlinhaberkonferenz "Anästhesiologie" (Ordinarienkonvent) berufen. Das Engere Präsidium der DGAI kann auf Vorschlag des Wissenschaftlichen Komitees bei Bedarf eine weitere Professorin oder einen Professor für das wissenschaftliche Komitee benennen, um das Spektrum wissenschaftlicher Expertise im Komitee zu ergänzen.
2. Die Amtsdauer beträgt 5 Jahre. Die einmalige Wiederwahl der Mitglieder des wissenschaftlichen Komitees ist möglich.
§ 4 Auswahl der Abstracts, Referentinnen/Referenten, Vorsitzende und externe Expertinnen/Experten
1. Das Wissenschaftliche Komitee mit Ausnahme der/des Vorsitzenden bewertet die Abstracts und entscheidet über die Annahme zum Vortrag.
2. Referentinnen und Referenten von ausgewählten Abstracts müssen als nicht-habilitierte Ärztinnen/Ärzte, Naturwissenschaftlerinnen/ Naturwissenschaftler oder Doktorandinnen/Doktoranden einer anästhesiologischen Klinik tätig sein. Jede Referentin/jeder Referent kann nur einen Abstract vortragen.
3. Die/der Vorsitzendedes Wissenschaftlichen Komitees ernennt für die Leitung jeder Sitzung zwei wissenschaftlich ausgewiesene Vorsitzende, die an anästhesiologischen Universitätskliniken tätig sind.
4. Eingeladene Referentinnen/Referenten werden im Anschluss an die WAT in der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" vorgestellt, um die Sichtbarkeit der Referentinnen/der Referenten und der Arbeit zu Unterstützen. Zusätzlich können auf Wunsch der Referentin oder des Referenten angenommene Abstracts in der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" veröffentlicht werden. Die Begutachtung der Abstacts und Freigabe zur Publikation erfolgt durch die Vorsitzenden der jeweiligen Sitzung.
5. Die/der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Komitees benennt zudem für jede Sitzung eine externe Expertin oder einen externen Experten des jeweiligen Forschungsgebietes, die/der nicht an einer anästhesiologischen Universitätsklinik tätig ist. Die externe Expertin oder der externe Experte sollte mindestens eine Arbeitsgruppe leiten und mit ihrer/seiner Expertise die Qualität der wissenschaftlichen Diskussion sichern. Zudem soll durch die Einbindung externer Expertinnen/Experten der Auf- und Ausbau interdisziplinärer standortübergreifender wissenschaftlicher Netzwerke gefördert werden.
§ 5 Bewerbung und Vergabe des DGAI-Forschungsstipendiums der Fresenius-Stiftung
1. Die Fresenius-Stiftung vergibt in jedem Kalenderjahr ein Stipendium von 15.000 €, welches die wissenschaftliche Leistung einer/eines auf den WAT ausgewählte Referentin oder Referenten würdigt und langfristige wissenschaftliche Forschung der Stipendiatin oder des Stipendiaten unterstützt. Es dient als Beitrag für Sachmittel und/oder persönliche Aufwendungen, durch die ihre/seine wissenschaftliche Forschung gefördert wird.
2. Das Preisträgerkomitee besteht aus den Mitgliedern des wissenschaftlichen Komitees der WAT der DGAI. Die/der Vorsitzende des wissenschaftlichen Komitees hat zugleich den Vorsitz des Preisträgerkomitees inne.
3. Um das Stipendium können sich alle eingeladenen Referentinnen/Referenten mit Lebenslauf und drei ihrer wichtigsten als Erst- oder Seniorautor veröffentlichten Originalarbeiten in elektronischer Form bewerben.
4. Das Preisträgerkomitee wählt die Stipendiatin oder den Stipendiaten unmittelbar im Anschluss an die WAT aus dem Kreis der Bewerberinnen/Bewerber aus.
5. Steht ein/e KandidatIn aus der universitären Einrichtung eines Komitee-Mitgliedes zur Wahl, erklärt das betroffene Komitee-Mitglied bei der Bewertung seine Befangenheit, scheidet für die Bewertung aller Arbeiten aus und wird durch eine Stellvertretung ersetzt.
6. Das Preisträgerkomitee entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Vergabe des Stipendiums. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden.
7. Die/der Vorsitzende des Preisträgerkomitees und eine Repräsentantin/ein Repräsentant der Fresenius-Stiftung übergeben bei der nächsten Jahrestagung der DGAI die Urkunde und das Stipendium.
§ 6 Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Ausschreibung
Stand: Oktober 2024
Der von der Charlotte-Lehmann-Stiftung ausgelobte Forschungspreis in Höhe von 20.000,- € an Wissenschaftlerinnen für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der Anästhesiologie, speziellen anästhesiologischen Intensivmedizin, Schmerztherapie und Notfallmedizin steht auch 2025 zur Preisvergabe zur Verfügung.
Um den Preis können sich alle wissenschaftlich auf dem Gebiet der Anästhesiologie, speziellen anästhesiologischen Intensivmedizin, Schmerztherapie und Notfallmedizin tätigen Ärztinnen bewerben, die in der Regel jünger als 40 Jahre sind.
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung über unser Bewerbungsformular auf dieser Seite ein und informieren Sie parallel dazu die Geschäftsstelle der Stiftung per E-Mail, dass eine Bewerbung eingereicht wurde:
Berücksichtigt werden Arbeiten, die bis zum 01. Mai 2025 auf elektronischem Wege eingegangen sind. Maßgeblich ist das Datum, an dem die Bewerbung hochgeladen wurde.
Die näheren Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den Statuen des Forschungspreises der Charlotte-Lehmann-Stiftung unter https://charlotte.lehmann-stiftung.com/modul3/
Statuten
- Die Charlotte Lehmann-Stiftung verleiht jährlich den Forschungspreis der Charlotte Lehmann-Stiftung in Höhe von 20.000 € an wissenschaftlich tätige Anästhesistinnen, die in der Regel jünger als 40 Jahre sind, für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der Anästhesiologie, Intensivmedizin, Schmerztherapie und Notfallmedizin.
- Der Bedeutung des Preises entsprechend soll die Persönlichkeit der Preisträgerin geehrt und der Einsatz für die anästhesiologische Forschung gewürdigt werden. Für den Forschungspreis können vorzugsweise Arbeiten, die auf mehrjähriger Beschäftigung mit einem umschriebenen Forschungsgebiet beruhen und in hochrangigen internationalen Fachzeitschriften veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen wurden, sowie kumulative Habilitationsschriften eingereicht werden.
- Bei der Bewertung sind zu berücksichtigen:
a. Originalität der Arbeit
b. methodischer Ansatz und Realisierung
c. Bedeutung der Arbeit für die Patientenversorgung oder die Grundlagenforschung.
- Bewerbungen sind online über die in der Ausschreibung genannten Web-Plattform jeweils bis zum festgesetzten Termin bei der Geschäftsstelle der Charlotte Lehmann-Stiftung einzureichen. Maßgeblich ist das Datum, an dem die Bewerbung hochgeladen wurde. Parallel dazu ist die Geschäftsstelle der Stiftung per E-Mail darüber zu informieren, dass eine Bewerbung eingereicht wurde.
Postadresse: Neuwieder Straße 9, D-90411 Nürnberg
E-Mail-Adresse:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Sollten Bewerbungen in demselben Jahr später eingereicht werden, sind diese in das Auswahlverfahren des Folgejahres einzubeziehen.
In einem Begleitschreiben ist mitzuteilen, ob und ggf. wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit gleichzeitig für keinen anderen Preis eingereicht worden ist und bisher noch keinen Preis erhalten hat.
Weiterhin ist ein Motivationsschreiben mit aussagekräftigem Lebenslauf unter Angabe bisheriger Publikationen beizufügen.
- Der Preis soll in der Regel höchstens auf zwei Arbeiten aufgeteilt werden.
- Die Geschäftsstelle der Stiftung leitet die Bewerbungsunterlagen weiter an den Vorstand der Stiftung. Der Vorstand sichtet und prüft die Bewerbungen auf Vollständigkeit. Sodann übersendet er diese zur wissenschaftlichen Begutachtung der/dem Federführenden einer vom Vorstand bestellten Gutachterkommission, die aus drei Mitgliedern besteht. Die/der Federführende wird vom Vorstand bestimmt.
Die Kommission wird für fünf Jahre gewählt, eine Wiederwahl der einzelnen Mitglieder ist möglich.
- Jedes der drei Mitglieder der Gutachterkommission bewertet die eingegangenen Arbeiten nach den unter Nr. 3 bestimmten Kriterien. Bei der Bewertung können bis zu 15 Punkte je Bewerbung vergeben werden, wobei jedem Kriterium nach Nr. 3 jeweils höchstens 5 Punkte zuzuordnen sind.
Das Gutachterergebnis wird mit einer Begründung der/dem Federführenden übersandt.
Erscheint einer/einem GutachterIn eine Arbeit grundsätzlich nicht preiswürdig, teilt sie/er dies der/dem Federführenden mit.
- Ist eine Arbeit zu bewerten, die aus der Klinik eines Mitglieds der Gutachterkommission oder aus seinem unmittelbaren Arbeitsbereich stammt, scheidet dieses Mitglied für die Bewertung aller Arbeiten aus. An seine Stelle tritt ein vom Vorstand benanntes stellvertretendes Mitglied der Gutachterkommission.
- Die/der Federführende wertet die Gutachtervoten aus und übersendet dem Kuratorium das Gesamtvotum einschließlich der Begründungen oder teilt ihm ggf. negative Voten mit.
- Den Preis erhält die Arbeit mit der höchsten Punktzahl. Erreichen zwei Arbeiten die gleiche Punktzahl, wird der Preis zwischen diesen Arbeiten geteilt. Erreichen mehr als zwei Arbeiten die gleiche Punktzahl, entscheidet der Vorstand, zwischen welchen zwei Arbeiten zu teilen ist.
- Kommen zwei der drei Kommissionsmitglieder zu dem Ergebnis, dass keine der Arbeiten preiswürdig ist, wird der Preis in diesem Jahr nicht verliehen.
- Die Entscheidungen der Stiftung über die Preisverleihung sind endgültig; der Rechtsweg wird ausgeschlossen.
- Die Ausschreibung des Preises erfolgt jeweils in der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" für das Folgejahr unter Hinweis auf dieses Statut, den Bewerbungstermin und die Höhe des Preises. Zugleich wird die Ausschreibung auf der Website der Stiftung annonciert.
- Die Preisverleihung findet in einem festlichen Rahmen anlässlich eines anästhesiologischen Jahreskongresses statt und wird von einem Mitglied des Vorstands vorgenommen.
Ausschreibung
Stand: 23. Juli 2024
Die DGAI fördert mit dem von der Förderstiftung Dierichs, Mettmann gestifteten Forschungsstipendium in Höhe von bis zu 50.000,- € wissenschaftliche Projekte im Bereich der Weiterentwicklung von Anästhesieverfahren und Anästhetika zur Verbesserung der Patientensicherheit in der Anästhesie.
Gefördert werden Projekte in den Bereichen Grundlagenforschung und klinische Forschung.
Die antragsstellende Person muss über eine Mitgliedschaft in der DGAI und über erste wissenschaftliche Erfahrungen verfügen. Falls diese weniger als 5 Jahre betragen, muss ein/e erfahrene/r MentorIn an der eigenen Einrichtung involviert werden. Die Qualifikation und Aufgaben sind im Appendix anzugeben. Die einzureichenden Anträge haben sich strikt an das im Appendix vorgegebene Format zu halten und müssen alle geforderten Informationen beinhalten. Unvollständige Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Den Anträgen müssen, falls zutreffend, ein positives Votum der Ethikkommission sowie der exakte Wortlaut der Patienteneinwilligung beiliegen. Der unterschriebene Antrag muss via E-Mail (
Die Auswahl erfolgt in zwei Schritten: Zunächst beurteilt das Wissenschaftliche Komitee alle eingegangenen Anträge. Danach müssen die AntragstellerInnen der am besten bewerteten Anträge das jeweilige Projekt in einem kompetitiven Vortragswettbewerb im Rahmen des Jahreskongresses der DGAI präsentieren. Eine Vertretung ist ausgeschlossen. Auf der Grundlage der Qualität des Antrags und dessen Präsentation wird dann die/der EmpfängerIn des Stipendiums ausgewählt.
Ändert sich der Status der antragstellenden Person, so ist dies der DGAI umgehend in schriftlicher Form mitzuteilen. Änderungen im Status können zu einer Überprüfung der Projektförderung führen. In einem Ausschreibungsjahr kann sich mit dem gleichen Projekt nur für einen Preis/Stipendium der DGAI beworben werden. Es ist die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist.
pdf Förderstiftung Dierichs Appendix 09 05 2022 (105 KB)
Statuten
(Beschluss des Engeren Präsidiums der DGAI vom 15.11.2021)
1. Forschungsstipendium Dierichs der DGAI gestiftet von der Förderstiftung Dierichs
- Die DGAI fördert mit dem von der Förderstiftung Dierichs, Mettmann gestifteten Forschungsstipendium in Höhe von bis zu 50.000,- € wissenschaftliche Projekte im Bereich der Weiterentwicklung von Anästhesieverfahren und Anästhetika zur Verbesserung der Patientensicherheit in der Anästhesie.
- Gefördert werden Projekte im Bereich Grundlagenforschung und klinische Forschung.
- Das geplante Forschungsprojekt wird mit bis zu 50.000,- € unterstützt. Das Stipendium wird in einem Betrag ausgezahlt, eine Aufteilung in mehrere Raten bleibt vorbehalten.
2. Antragstellung
- Die antragsstellende Person muss über eine Mitgliedschaft in der DGAI und über erste wissenschaftliche Erfahrungen verfügen.
- Falls diese weniger als 5 Jahre betragen muss eine erfahrene MentorIn an der eigenen Einrichtung involviert werden. Die Qualifikation und Aufgaben sind im Appendix anzugeben.
- Die einzureichenden Anträge haben sich strikt an das im Appendix vorgegebene Format zu halten und müssen alle geforderten Informationen beinhalten. Unvollständige Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
- Den Anträgen müssen, falls erforderlich, ein positives Votum der Ethikkommission sowie der exakte Wortlaut der Patienteneinwilligung beiliegen.
- Der unterschriebene Antrag muss via E-Mail (
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. ) unter dem Stichwort: „Forschungsstipendium Dierichs der DGAI“ in der Geschäftsstelle der DGAI bis zum 01.04. eingegangen sein. - Ändert sich der Status der antragsstellenden Person, so ist dies der DGAI umgehend in schriftlicher Form mitzuteilen. Änderungen im Status können zu einer Überprüfung der Projektförderung führen.
- In einem Ausschreibungsjahr kann sich mit dem gleichen Projekt nur für einen Preis/Stipendium der DGAI beworben werden.
3. Auswahlverfahren
3.1 Für die Bewertung der eingereichten Anträge benennt das Engere Präsidium der DGAI im Einvernehmen mit dem Vorstand der Förderstiftung Dierichs für die Laufzeit von 3 Jahren ein Wissenschaftliches Komitee sowie seine Vorsitzenden. Es besteht aus mind. 5 Personen sowie jeweils einer vertretenden Person.
3.2 Das Wissenschaftliche Komitee wählt aus den eingegangenen Anträgen bis zu 6 aus, die durch die jeweiligen AntragstellerInnen im Rahmen eines Kurzvortrages bei einer der Tagungen der DGAI präsentiert werden müssen pdf (Begutachtungskriterien Stufe 1 PDF) (68 KB) .
Eine Vertretung ist ausgeschlossen. Das Wissenschaftliche Komitee stellt in dieser Sitzung den Vorsitz. Es soll dabei darauf geachtet werden, dass das Wissenschaftliche Komitee und die antragsstellenden Personen nicht aus der gleichen Klinik stammen. Steht eine antragstellende Person aus der Einrichtung eines Komiteemitgliedes zur Wahl, erklärt das betroffene Komiteemitglied bei der Bewertung seine Befangenheit, scheidet für die Bewertung aller Arbeiten aus und wird durch die Stellvertretung ersetzt.
3.3 Die/der EmpfängerIn des Forschungsstipendiums Dierichs der DGAI wird unmittelbar im Anschluss an die Sitzung aus dem Kreis der Vortragenden durch das Wissenschaftliche Komitee bestimmt. Bei der Auswahl wird neben der vorgetragenen Präsentation und dem Projektantrag auch die bisherige wissenschaftliche Leistung mitbewertet. Es sollten – sofern vorhanden – drei ausgewählte Publikationen mit eingereicht werden.
3.4 Das Wissenschaftliche Komitee entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Vergabe des Stipendiums. Über die Projekte wird einzeln abgestimmt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden.
4. Preisvergabe
Die/der PräsidentIn der DGAI und ein/e RepräsentantIn der Förderstiftung Dierichs übergeben auf dem Jahreskongress der DGAI das Stipendium.
5. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Ausschreibung
Stand: August 2023
Der von der Dr. F. Köhler Chemie GmbH, Bensheim, gestiftete Franz-Koehler Inflammation Award in Höhe von 5.000,- € wird für herausragende Verdienste auf dem Gebiet der Erforschung von Pathophysiologie, Prophylaxe und Therapie der Inflammation in ihren unterschiedlichen Ausprägungen im Bereich der perioperativen Medizin vergeben.
Statuten
Beschluss des Erweiterten Präsidiums der DGAI vom 05.04.2011
- Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) verleiht jährlich den "Franz-Koehler Inflammation Award". Er ehrt WissenschaftlerInnen, die sich herausragende Verdienste auf dem Gebiet der Erforschung von Pathophysiologie, Prophylaxe und Therapie der Inflammation in ihren unterschiedlichen Ausprägungen im Bereich der perioperativen Medizin erworben haben.
- Das Preisgeld wird gestiftet von der Dr. F. Köhler Chemie GmbH.
- Die Auswahl der Preisträgerin/des Preisträgers erfolgt durch eine Gutachterkommission der DGAI. Die Kommission setzt sich zusammen aus:
- GeneralsekretärIn der DGAI (Vorsitz)
- PräsidentIn der DGAI
- KongresspräsidentIn des Jahreskongresses der DGAI
- 1. SprecherIn des wissenschaftlichen Arbeitskreises "Intensivmedizin" der DGAI
- VertreterIn der Landesvorsitzenden der DGAI
- Frau Prof. Dr. Claudia Spies als Initiatorin des Preises
- Die Verleihung erfolgt jährlich im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung des Jahreskongresses der DGAI. Sie wird vorgenommen durch die Präsidentin/den Präsidenten der DGAI. Der Preis wird zusammen mit einer Urkunde überreicht. Der Preisträgerin/dem Preisträger wird im Rahmen einer wissenschaftlichen Sitzung des Jahreskongresses die Möglichkeit gegeben, ihre/seine Arbeit in Form eines Vortrags zu präsentieren.
Ausschreibung
Stand: September 2023
Der von der Firma Drägerwerk AG & Co. KGaA, Lübeck, gestiftete Heinrich-Dräger-Preis für Intensivmedizin in Höhe von insgesamt 2.500,- € für herausragende Arbeiten und Projekte auf dem Gebiet der Intensivmedizin steht auch zur Preisvergabe im Jahre 2025 zur Verfügung.
Um den Preis können sich alle Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin bewerben. Die näheren Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den Statuten für die Vergabe des Heinrich-Dräger-Preises für Intensivmedizin (Anästh. Intensivmed.12/2004, 748). Berücksichtigt werden Arbeiten, die bis zum 01. April 2025 auf elektronischem Wege eingegangen sind. Dabei ist in einem Begleitschreiben mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist.
Statuten
Stand 30. Mai 2007
- Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) verleiht anlässlich ihres jährlich stattfindenden Kongresses den von der Drägerwerk AG & Co. KGaA, Lübeck gestifteten
Heinrich-Dräger-Preis für Intensivmedizin
in Höhe von 2.500,- € an Mitglieder der DGAI für bedeutsame wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der Intensivmedizin.
- Der Preis wird für Arbeiten in deutscher oder englischer Sprache verliehen, die erstmals in dem der Preisverleihung vorhergegangenen Jahr in in- oder ausländischen wissenschaftlichen Fachzeitschriften publiziert oder von einer dieser Zeitschriften zur Publikation angenommen wurden.
Berücksichtigt werden Arbeiten, die von den AutorInnen bis zum genannten Termin elektronisch über die Geschäftsstelle der DGAI eingereicht wurden.
Ausgeschlossen von der Preisverleihung sind Arbeiten, die bereits einen anderen Preis erhalten haben. Eine entsprechende Erklärung ist bei der Einreichung der Arbeiten abzugeben.
- Die Preiskommission besteht aus drei Mitgliedern sowie zwei stellvertretenden Mitgliedern, die vom Präsidium der DGAI auf jeweils fünf Jahre gewählt werden. Das Präsidium bestimmt den Vorsitzenden.
Bei Arbeiten von MitarbeiterInnen ihrer eigenen Institute/ Kliniken sind die Mitglieder der Preiskommission von der Abstimmung über die Preisverleihung ausgeschlossen. Hier tritt die Stellvertretung in Kraft.
- Die Preiskommission entscheidet über die Preisverleihung abschließend; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Preiskommission kann den Preis auf höchstens zwei Arbeiten aufteilen. Erscheint der Preiskommission keine der eingereichten oder von den Mitgliedern der Preiskommission ausgewählten Arbeiten preiswürdig, so wird der Preis nicht verliehen; die Mittel werden auf das nächste Jahr übertragen.
Ausschreibung
Stand: September 2023
Der von der Firmengruppe B. Braun Melsungen AG gestiftete Karl-Thomas-Preis in Höhe von 2.500,- € für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der Anästhesiologie, Intensiv- und Notfallmedizin steht auch zur Preisvergabe 2025 zur Verfügung.
Um den Preis können sich alle Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin bewerben. Die näheren Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den Statuten des Karl-Thomas-Preises (Anästh. Intensivmed. 9/1991, 276). Berücksichtigt werden Arbeiten, die bis zum 01. April 2025 auf elektronischem Wege eingegangen sind. Dabei ist in einem Begleitschreiben mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist.
Statuten
(Fassung aufgrund der Beschlüsse des Erweiterten Präsidiums der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin am 8.4.1989 und am 13.06.1994.)
- Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) verleiht jährlich den von der Firmengruppe B. Braun AG, Melsungen, gestifteten Karl-Thomas-Preis in Höhe der ihr dafür zur Verfügung gestellten Mittel an Mitglieder der Gesellschaft für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der Anästhesiologie, Intensiv- und Notfallmedizin.
Der Bedeutung des Preises entsprechend, der die Persönlichkeit der Preisträgerin/des Preisträgers ehren und ihren/seinen Einsatz für die anästhesiologische Forschung würdigen soll, verdienen Arbeiten den Vorzug, die auf mehrjähriger Beschäftigung mit einem umschriebenen Forschungsgebiet beruhen.
Bei der Bewertung sind zu berücksichtigen:- Originalität der Arbeit,
- methodischer Ansatz und Realisierung,
- Bedeutung der Arbeit für die Klinik.
- An der Auswahl nehmen nicht veröffentlichte sowie in dem der Preisverleihung vorhergehenden Jahr veröffentlichte Arbeiten sowie kumulative Habilitationsschriften teil, die bis zu dem in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Termin bei der Geschäftsstelle der DGAI elektronisch eingereicht werden. Dabei ist mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, daß die Arbeit keinen anderen Preis erhalten hat.
- Der Preis soll in der Regel auf höchstens zwei Arbeiten aufgeteilt werden.
- Das Präsidium der DGAI setzt eine Kommission mit drei Mitgliedern ein und bestimmt den Vorsitz, dem über die Geschäftsstelle der DGAI die eingereichten Arbeiten übersendet werden
- Jedes der drei Mitglieder der Kommission bewertet diese Arbeiten und übersendet sie mit einer Begutachtung aus der die für die Bewertung maßgeblichen Gesichtspunkte hervorgehen, dem Vorsitz.
Jedes Mitglied kann bei der Bewertung bis zu 15 Punkte vergeben, wobei alle Punkte auf eine Arbeit konzentriert oder auf zwei ausgewählte Arbeiten verteilt werden können.
Erscheint einem Mitglied der Entscheidungskommission keine Arbeit preiswürdig, so teilt es dies dem Vorsitz mit.
Ist eine Arbeit zu bewerten, die von einem Mitglied der Kommission oder aus seinem unmittelbaren Arbeitsbereich stammt, so scheidet dieses Mitglied für die Bewertung aller Arbeiten aus; an seine Stelle tritt eine Stellvertretung. - Der Vorsitz übersendet der Geschäftsstelle die ausgewählten Arbeiten und ihre Bewertung oder teilt das negative Ergebnis des Auswahlverfahrens mit.
- Den Preis erhält die Arbeit mit der höchsten Punktzahl. Erreichen zwei Arbeiten die gleiche Punktzahl, so wird der Preis zwischen diesen Arbeiten hälftig geteilt. Erreichen mehr als zwei Arbeiten die gleiche höchste Punktzahl, so entscheidet der Vorsitz, zwischen welchen zwei Arbeiten der Preis zu teilen ist.
- Kommen zwei der drei Kommissionsmitglieder zu dem Ergebnis, daß keine der Arbeiten preiswürdig ist, so wird der Preis in diesem Jahr nicht verliehen. Die für dieses Jahr verfügbaren Mittel werden auf die nächsten Jahre übertragen.
- Die Entscheidungen der DGAI über die Preisverleihung sind abschließend; der Rechtsweg wird ausgeschlossen. PreisträgerInnen sind grundsätzlich von einer weiteren Bewerbung für diesen Preis ausgeschlossen.
- Die/der PräsidentIn der DGAI gibt jährlich in den Zeitschriften "Anästhesiologie & Intensivmedizin", "Die Anaesthesiologie" sowie "Anästhesiologie - Intensivmedizin - Notfallmedizin - Schmerztherapie" unter Hinweis auf diese Statuten den Bewerbungstermin und die Höhe des Preises bekannt. Zwischen Bekanntgabe und Einsendeschluss soll eine Frist von mindestens drei Monaten liegen.
Ausschreibung
Stand: Juli 2024
Der von der Firma Löwenstein medical gestiftete Pflegeförderpreis der DGAI in Höhe von 1.000,- € für herausragende Projekte in der Pflege zur Verbesserung der anästhesiologischen und intensivmedizinischen Versorgung steht auch zur Preisvergabe 2025 zur Verfügung.
Um den Preis können sich Einzelpersonen oder Arbeitsgruppen von Pflegenden und Funktionskräften aus den Bereichen Anästhesie und Intensivmedizin bewerben. Die näheren Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den Statuten des Pflegeförderpreises. Berücksichtigt werden Arbeiten, die bis zum 01. April 2025 auf elektronischem Wege eingegangen sind. Dabei ist in einem Begleitschreiben mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist.
Statuten
Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) verleiht jährlich den von der Firma Löwenstein medical gestifteten Anästhesie- und Intensivmedizinpflege-Förderpreis für herausragende Projekte in der Pflege zur Verbesserung der anästhesiologischen und intensivmedizinischen Versorgung in Höhe der ihr dafür zur Verfügung gestellten Mittel. Der Preis wird im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung des Jahreskongresses der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin verliehen.
Es können Einzelpersonen oder Arbeitsgruppen ausgezeichnet werden. Die Ausschreibung des Preises erfolgt in geeigneter Form im Rahmen der Kongressankündigung.
Eingereichte Projekte müssen ausführlich in Bezug auf das zugrunde liegende Konzept, die Durchführung und eine eventuelle Evaluierung der Aktivitäten in den Bereichen Anästhesie und Intensivmedizin beschrieben werden.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wählt eine Kommission die/den PreisträgerIn aus. Die Kommission setzt sich aus den Mitgliedern der Programmkommission Pflegekongress zusammen. Es soll dabei darauf geachtet werden, dass das Wissenschaftliche Komitee und die antragsstellenden Personen nicht aus der gleichen Klinik stammen. Ist ein Projekt zu bewerten, bei dem für ein Kommissionsmitglied ein Interessenskonflikt besteht, so scheidet dieses für die Bewertung aller Arbeiten aus und wird durch eine Stellvertretung ersetzt.
Jedes Mitglied kann bei der Bewertung 15 Punkte vergeben. Bei der Bewertung der Projekte sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Originalität und Innovationsgrad
- Methodischer Ansatz
- Realisierungschancen bzw. Umsetzung
- Bedeutung und Nachhaltigkeit für die Verbesserung der Versorgung in Anästhesiologie und Intensivmedizin
Das Projekt mit der höchsten Punktzahl erhält die Auszeichnung. Erreichen zwei BewerberInnen die gleiche Punktzahl, entscheidet die/der Vorsitzende der Programmkommission Pflegekongress über die Vergabe.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.