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Preise

Ausschreibung

Stand: September 2023

Der von der Firma Pajunk Medical Produkte GmbH, Geisingen, gestiftete August-Bier-Preis in Höhe von 2.500,- € für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der klinischen Regionalanästhesie steht auch zur Preisvergabe im Jahre 2025 zur Verfügung.
Um den Preis können sich alle Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin bewerben. Die näheren Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den Statuten des August-Bier-Preises (Anästh. Intensivmed. 11/1997, 588 f.). Berücksichtigt werden Arbeiten, die bis zum 01. April 2025 auf elektronischem Wege eingegangen sind. Dabei ist in einem Begleitschreiben mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist.

Statuten

(Beschluss des Erweiterten Präsidiums der DGAI vom 12. Oktober 1997)

  1. Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) verleiht jährlich den von der Firma PAJUNK® Medical Produkte GmbH, Geisingen, gestifteten August-Bier-Preis in Höhe der ihr dafür zur Verfügung gestellten Mittel an Mitglieder der Gesellschaft für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der klinischen Regionalanästhesie.
    Der Bedeutung des Preises entsprechend, der die Persönlichkeit der PreisträgerInnen ehren und ihren Einsatz für die anästhesiologische Forschung würdigen soll, verdienen Arbeiten den Vorzug, die auf mehrjähriger Beschäftigung mit einem umschriebenen Forschungsgebiet beruhen.

    Bei der Bewertung sind zu berücksichtigen:
    1. Originalität der Arbeit
    2. methodischer Ansatz und Realisierung
    3. Bedeutung der Arbeit für die Klinik.
       
  2. An der Auswahl nehmen nicht veröffentlichte sowie in dem der Preisverleihung vorhergehenden Jahr veröffentlichte Arbeiten sowie kumulative Habilitationsschriften teil, die bis zu dem in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Termin bei der Geschäftsstelle der DGAI elektronisch eingereicht werden. Dabei ist mitzuteilen, ob und ggf. wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit keinen anderen Preis erhalten hat.
  3. Der Preis soll in der Regel auf höchstens zwei Arbeiten aufgeteilt werden.
  4. Das Präsidium der DGAI setzt eine Kommission mit drei Mitgliedern und jeweils einer Stellvertretung ein und bestimmt den Vorsitz, dem über die Geschäftsstelle der DGAI die eingereichten Arbeiten übersendet werden.
  5. Jedes der drei Mitglieder der Kommission bewertet diese Arbeiten und übersendet sie mit einer Begutachtung, aus der die für die Bewertung maßgeblichen Gesichtspunkte hervorgehen, dem Vorsitz.
    Jedes Mitglied kann bei der Bewertung bis zu 15 Punkte vergeben, wobei alle Punkte auf eine Arbeit konzentriert oder auf zwei ausgewählte Arbeiten verteilt werden können.
    Erscheint einem Mitglied der Entscheidungskommission keine Arbeit preiswürdig, so teilt es dies dem Vorsitz mit. Ist eine Arbeit zu bewerten, die von einem Mitglied der Kommission oder aus seinem unmittelbaren Arbeitsbereich stammt, so scheidet dieses Mitglied für die Bewertung aller Arbeiten aus; an seine Stelle tritt eine Stellvertretung.
  6. Der Vorsitz übersendet der Geschäftsstelle die ausgewählten Arbeiten und ihre Bewertung oder teilt das negative Ergebnis des Auswahlverfahrens mit.
  7. Den Preis erhält die Arbeit mit der höchsten Punktzahl. Erreichen zwei Arbeiten die gleiche Punktzahl, so wird der Preis zwischen diesen Arbeiten hälftig geteilt. Erreichen mehr als zwei Arbeiten die gleiche höchste Punktzahl, so entscheidet der Vorsitz, zwischen welchen zwei Arbeiten der Preis zu teilen ist.
  8. Kommen zwei der drei Kommissionsmitglieder zu dem Ergebnis, daß keine der Arbeiten preiswürdig ist, so wird der Preis in diesem Jahr nicht verliehen. Die für dieses Jahr verfügbaren Mittel werden auf die nächsten Jahre übertragen.
  9. Die Entscheidungen der DGAI über die Preisverleihung sind abschließend; der Rechtsweg ist ausgeschlossen. PreisträgerInnen sind grundsätzlich von einer weiteren Bewerbung für diesen Preis ausgeschlossen
  10. Die/der PräsidentIn der DGAI gibt jährlich in den Zeitschriften "Anästhesiologie und Intensivmedizin", "Die Anaesthesiologie" sowie "Anästhesiologie - Intensivmedizin - Notfallmedizin - Schmerztherapie" unter Hinweis auf diese Statuten den Bewerbungstermin und die Höhe des Preises bekannt. Zwischen Bekanntgabe und Einsendeschluß soll eine Frist von mindestens drei Monaten liegen. 

Anmerkung: Der August-Bier-Preis wurde bis 2011 von der Firma AstraZeneca GmbH, Wedel, gesponsert.





Gutachterkommission

Prof. Dr. Th. Volk, Homburg - Federführend
Prof. Dr. W. Gogarten, Münster
Prof. Dr. Th. Steinfeldt, Frankfurt

Stellvertretung:
Prof. Dr. D. Bremerich, Limburg
Priv.-Doz. Dr. Th. Grau, Gütersloh


PreisträgerInnen

Aktuelle Preisträgerin

Lisa Oostvogels 
Universitätsklinikum Münster

Titel der Arbeit:
"Erector spinae plane block for postoperative pain"


Übersicht aller PreisträgerInnen

2024 Lisa Oostvogels, Münster
2023 Dr. med. Christine Kubulus, Homburg
2022 Dr. med. Rosa Nickl, Dresden
2021 Cornelia Knaak, Berlin
2020 Dr. med. Ann-Kristin Schubert, Marburg
2020 Dr. med. Christine Meyer-Frießem, Bochum

PreisträgerInnen vor 2020

2019 Priv.-Doz. Dr. med. Thomas Wiesmann, Marburg
2018 Prof. Dr. med. habil. Peter Kranke, Würzburg
2017 Priv.-Doz. Dr. med. Manuel Wenk, Münster
2016 Priv.-Doz. Dr. med. Alexander Schnabel, Münster - jetzt Würzburg
2015 Dr. med. Anita Breu, Regensburg
2014 Priv.-Doz. Dr. med. York Zausig, Regensburg
2013 Dr. med. Daniel Matthias Pöpping, Münster
2013 Volker Gebhardt, Mannheim
2012 Dr. Antje Gottschalk, Münster
2003 Dr. med. Dr. rer. nat. M. Hollmann, Heidelberg
2003 Dr. med. V. von Dossow, Berlin
2002 Dr. med. C. W. Hönemann, Münster
2001 Priv.-Doz. Dr. med. Dr. phil. G. Brodner, Münster
2000 Priv.-Doz. Dr. med. H. Groeben, Essen
1999 Dr. med. M. Bräu, Gießen
1998 Dr. med. A. E. Marcus, Münster
1998 Priv.-Doz. Dr. med. K.-D. Stühmeier, Düsseldorf
 

BINZ Logo

(Stand: 24.07.2024)

Ausschreibung

Die Stiftung BINZ, Ulm, stellt ein Forschungsstipendium in Höhe von 15.000,- € bereit. Die DGAI fördert damit wissenschaftliche Projekte im Bereich der Notfallmedizin, insbesondere auch an der Schnittstelle zwischen prähospitaler Notfall- und klinischer Akutmedizin. Gefördert werden Projekte in den Bereichen Grundlagenforschung und klinische Forschung. Projekte von interprofessionellen Arbeitsgruppen sind explizit erwünscht.

 

Die antragsstellende Person muss über eine Mitgliedschaft in der DGAI und über erste wissenschaftliche Erfahrungen verfügen. Falls diese weniger als 5 Jahre betragen, muss ein/e erfahrene/r MentorIn an der eigenen Einrichtung involviert werden. Die Qualifikation und Aufgaben sind im Appendix anzugeben. Die einzureichenden Anträge haben sich strikt an das im Appendix vorgegebene Format zu halten und müssen alle geforderten Informationen beinhalten. Unvollständige Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Den Anträgen müssen, falls zutreffend, ein positives Votum der Ethikkommission sowie der exakte Wortlaut der Patienteneinwilligung beiliegen. Der unterschriebene Antrag muss via E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) unter dem Stichwort: „Forschungsstipendium BINZ der DGAI“ in der Geschäftsstelle der DGAI bis zum 31.März eines jeden Jahres eingegangen sein.

 

In einem Ausschreibungsjahr kann sich mit dem gleichen Projekt nur für einen Preis/Stipendium der DGAI beworben werden. Es ist die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist.

 

Die näheren Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den Statuten des Forschungsstipendiums BINZ der DGAI, beschlossen durch das Engere Präsidium der DGAI am 09.08.2024.

 

 

Statuten 

(Beschluss des Engeren Präsidiums der DGAI vom 09.08.2024)

 

1. Forschungsstipendium BINZ der DGAI gestiftet von der Stiftung BINZ, Ulm

  • Die Stiftung BINZ, Ulm, stellt ein Forschungsstipendium in Höhe von 15.000,- € bereit. Die DGAI fördert damit wissenschaftliche Projekte im Bereich der Notfallmedizin, insbesondere auch an der Schnittstelle zwischen prähospitaler Notfall- und klinischer Akutmedizin.
  • Gefördert werden Projekte im Bereich Grundlagenforschung und klinische Forschung.
  • Das geplante Forschungsprojekt wird mit 15.000,- € unterstützt. Das Stipendium wird in einem Betrag ausgezahlt, eine Aufteilung in mehrere Raten bleibt vorbehalten.

2. Antragstellung

  • Die antragsstellende Person muss über eine Mitgliedschaft in der DGAI und über erste wissenschaftliche Erfahrungen verfügen.
  • Falls diese weniger als 5 Jahre betragen muss eine erfahrene MentorIn an der eigenen Einrichtung involviert werden. Die Qualifikation und Aufgaben sind im Appendix anzugeben.
  • Die einzureichenden Anträge haben sich strikt an das im Appendix vorgegebene Format zu halten und müssen alle geforderten Informationen beinhalten. Unvollständige Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
  • Den Anträgen müssen, falls erforderlich, ein positives Votum der Ethikkommission sowie der exakte Wortlaut der Patienteneinwilligung beiliegen.
  • Der unterschriebene Antrag muss via E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) unter dem Stichwort: „Forschungsstipendium BINZ der DGAI“ in der Geschäftsstelle der DGAI bis zum 31.03. eines jeden Jahres eingegangen sein.
  • Ändert sich der Status der antragsstellenden Person, so ist dies der DGAI umgehend in schriftlicher Form mitzuteilen. Änderungen im Status können zu einer Überprüfung der Projektförderung führen.
  • In einem Ausschreibungsjahr kann sich mit dem gleichen Projekt nur für einen Preis/Stipendium der DGAI beworben werden. Es ist die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist.

 

3. Auswahlverfahren

3.1 Für die Bewertung der eingereichten Anträge benennt das Engere Präsidium der DGAI im Einvernehmen mit dem Vorstand der Stiftung BINZ jeweils für die Laufzeit von 3 Jahren ein Wissenschaftliches Komitee sowie die / den Vorsitzende (n). Es besteht aus 3 Personen sowie jeweils einer vertretenden Person. Derzeit sind dies:

PD Dr. Björn Hossfeld, Ulm
Prof. Dr. Claus-Martin Muth, Ulm
Frau Prof. Dr. Camilla Metelmann, Ulm

 

Stellvertretung:

Prof. Dr. Bettina Jungwirth, Ulm
Prof. Dr. Martina Nowak-Machen, Ingolstadt
Prof. Dr. Alexander Brinkmann, Heidenheim                                           

Steht ein Antrag einer antragstellenden Person aus der Einrichtung eines Komiteemitgliedes zur Wahl, erklärt das betroffene Komiteemitglied bei der Bewertung seine Befangenheit, scheidet für die Bewertung aller Arbeiten aus und wird durch die Stellvertretung ersetzt.

 

3.2 Das Wissenschaftliche Komitee bewertet die eingegangenen Anträge. Bei der Bewertung
sind zu berücksichtigen:

  • Originalität des Projekts,
  • methodischer Ansatz und Realisierungsaussichten,
  • Bedeutung des Projekts für die no􀆞allmedizinische Versorgung.

Jedes der drei Mitglieder der Kommission bewertet die Anträge und übersendet sie mit einer Begutachtung, aus der die für die Bewertung maßgeblichen Gesichtspunkte hervorgehen, dem Vorsitz. Jedes Mitglied kann bei der Bewertung bis zu 15 Punkte vergeben, wobei alle Punkte auf eine Arbeit konzentriert oder auf zwei ausgewählte Arbeiten verteilt werden können.

 

Erscheint einem Mitglied der Entscheidungskommission keine Arbeit preiswürdig, so teilt es dies dem Vorsitz mit. Ist eine Arbeit zu bewerten, die von einem Mitglied der Kommission oder aus seinem unmittelbaren Arbeitsbereich stammt, so scheidet dieses Mitglied für die Bewertung aller Arbeiten aus; an seine Stelle tritt eine Stellvertretung. Der Vorsitz übersendet der Geschäftsstelle die ausgewählten Arbeiten und ihre Bewertung oder teilt das negative Ergebnis des Auswahlverfahrens mit.

 

Erreichen mehr als zwei Arbeiten die gleiche höchste Punktzahl, so entscheidet der Vorsitz, zwischen welchen zwei Arbeiten der Preis zu teilen ist. Kommen zwei der drei Kommissionsmitglieder zu dem Ergebnis, dass keine der Arbeiten preiswürdig ist, so wird der Preis in diesem Jahr nicht verliehen. Die für dieses Jahr verfügbaren Mittel werden auf die nächsten Jahre übertragen.


Die Entscheidungen der DGAI über die Preisverleihung sind abschließend; der Rechtsweg wird ausgeschlossen. PreisträgerInnen sind grundsätzlich von einer weiteren Bewerbung für diesen Preis ausgeschlossen.

 

4. Preisvergabe

Die/der PräsidentIn der DGAI und ein Vorstandsmitglied der Stiftung BINZ übergeben auf dem Jahreskongress der DGAI das Stipendium.

 

5. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Anlage: APPENDIX   pdf Appendix BINZ Forschungspreis der DGAI (159 KB)

 

Ausschreibung

Stand: September 2023

Der von der Firma Narcotrend-Gruppe, Hannover, gestiftete Deutsche Reanimationspreis  in Höhe von insgesamt 2.500,- € für herausragende Arbeiten auf dem Gebiet der Reanimatologie steht auch zur Preisvergabe im Jahre 2025 zur Verfügung.

Um den Preis können sich sowohl Einzelpersonen als auch Arbeitsgruppen bewerben mit in deutscher Sprache verfassten Beiträgen. Die näheren Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den Statuten des Deutschen Reanimations-Preises. Berücksichtigt werden Arbeiten, die bis zum 01. April 2025 auf elektronischem Wege eingegangen sind. Dabei ist in einem Begleitschreiben mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist.

Statuten des Deutschen Reanimationspreises

(Fassung aufgrund des Beschlusses des Erweiterten Präsidiums der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin am 08.05.2019) 
Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) verleiht jährlich den von der Firma Narcotrend-Gruppe, Hannover, gestifteten Deutschen Reanimationspreis in Höhe der ihr dafür zur Verfügung gestellten Mittel an Mitglieder der Gesellschaft für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der Reanimatologie. 
Der Bedeutung des Preises entsprechend, der die Persönlichkeit der PreisträgerInnen ehren und ihren Einsatz für die Forschung im Bereich der Reanimatologie würdigen soll, verdienen Arbeiten und Projekte den Vorzug, die auf mehrjähriger Beschäftigung mit einem umschriebenen Forschungsgebiet beruhen. 
Bei der Bewertung sind zu berücksichtigen: 
            a. Originalität der Arbeit, 
            b. methodischer Ansatz und Realisierung, 
            c. Bedeutung der Arbeit für die Praxis 
An der Auswahl nehmen nicht veröffentlichte sowie in dem der Preisverleihung vorhergehenden Jahr veröffentlichte Arbeiten, kumulative Habilitationsschriften und 
Projektskizzen teil, die bis zu dem in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Termin bei der Geschäftsstelle der DGAI elektronisch eingereicht werden. Dabei ist mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit keinen anderen Preis erhalten hat. 
Der Preis ist ausgerichtet auf zum Zeitpunkt der Einreichung nicht habilitierte Mitglieder der Gesellschaft und kann pro Person nur einmal verliehen werden. 
Das Präsidium der DGAI setzt eine Kommission mit drei Mitgliedern ein und bestimmt den Vorsitz, dem über die Geschäftsstelle der DGAI die eingereichten Arbeiten übersendet werden.
Jedes der drei Mitglieder der Kommission bewertet diese Arbeiten und übersendet sie mit einer Begutachtung, aus der die für die Bewertung maßgeblichen Gesichtspunkte hervorgehen, dem Vorsitz. 
Jedes Mitglied kann bei der Bewertung bis zu 15 Punkte vergeben, wobei alle Punkte auf eine Arbeit konzentriert oder auf zwei ausgewählte Arbeiten verteilt werden können. 
Erscheint einem Mitglied der Entscheidungskommission keine Arbeit preiswürdig, so teilt es dies dem Vorsitz mit. Ist eine Arbeit zu bewerten, die von einem Mitglied der Kommission oder aus seinem unmittelbaren Arbeitsbereich stammt, so scheidet dieses Mitglied für die Bewertung aller Arbeiten aus; an seine Stelle tritt eine Stellvertretung. 
Der Vorsitz übersendet der Geschäftsstelle die ausgewählten Arbeiten und ihre Bewertung oder teilt das negative Ergebnis des Auswahlverfahrens mit. 
Den Preis erhält die Arbeit mit der höchsten Punktzahl. Erreichen zwei Arbeiten die gleiche Punktzahl, so wird der Preis zwischen diesen Arbeiten hälftig geteilt. 
Erreichen mehr als zwei Arbeiten die gleiche höchste Punktzahl, so entscheidet der Vorsitz, zwischen welchen zwei Arbeiten der Preis zu teilen ist. Kommen zwei der drei Kommissionsmitglieder zu dem Ergebnis, dass keine der Arbeiten preiswürdig ist, so wird der Preis in diesem Jahr nicht verliehen. Die für dieses Jahr verfügbaren Mittel werden auf die nächsten Jahre übertragen. 
Die Entscheidungen der DGAI über die Preisverleihung sind abschließend; der Rechtsweg wird ausgeschlossen. PreisträgerInnen sind grundsätzlich von einer weiteren Bewerbung für diesen Preis ausgeschlossen. 
Die/der PräsidentIn der DGAI gibt jährlich in den Zeitschriften "Anästhesiologie & Intensivmedizin", "Die Anaesthesiologie" sowie "Anästhesiologie - Intensivmedizin - Notfallmedizin - Schmerztherapie" unter Hinweis auf diese Statuten den 
Bewerbungstermin und die Höhe des Preises bekannt. Zwischen Bekanntgabe und Einsendeschluss soll eine Frist von mindestens drei Monaten liegen. 





Gutachterkommission:

Prof. Dr. M. Fischer, Göppingen - Federführend 
Prof. Dr. J.-Th. Gräsner, Kiel  
Prof. Dr. B. Bein, Hamburg 

Stellvertretung: 

Prof. Dr. M. Welte, Darmstadt 
Dr. B. Metelmann, Greifswald
Prof. Dr. A. Heller, Augsburg 


PreisträgerInnen

Aktueller Preisträger

Dr. med. Miriam Renz, Klinik für Anästhesiologie, Universitätsmedizin Mainz

Titel der Arbeit: "Die synchronisierte Beatmung während Reanimation bei Schweinen erfordert keine hohen Beatmungsdrücke für eine ausreichende Oxygenierung."


Übersicht aller PreisträgerInnen

2024 Dr. med. Miriam Renz, Mainz
2023 Dr. med. univ. Stephan Katzenschlager, Heidelberg
2022 Dr. med. Jens-Christian Schewe, Bonn
2021 Dana M. Spies, Marburg
2020 Dr. med. Stefanie Beck, Hamburg

Die 37. Wissenschaftlichen Arbeitstage der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) werden vom 14. - 15. März 2025 in den Residenzgaststätten B. Neumann in Würzburg, mit freundlicher Unterstützung der Fresenius-Stiftung, veranstaltet. Nach Maßgabe der Statuten* der Wissenschaftlichen Arbeitstage werden hiermit Interessierte eingeladen, ihre Teilnahme durch elektronische Einsendung eines Abstracts an www.wat-wuerzburg.de anzumelden. Die angenommenen Arbeiten nehmen an dem Auswahlverfahren für das DGAI-Forschungsstipendium der Fresenius-Stiftung teil. BewerberInnen um das Forschungsstipendium bitten wir, entsprechend den Vorgaben auf der u. g. Internetseite nach Annahme des Abstracts die weiteren erforderlichen Unterlagen einzureichen.

  Flyer Abstact-Einreichung

2025 wird das DGAI-Forschungsstipendium der Fresenius-Stiftung für eine hervorragende Forschungsarbeit mit 15.000,- € dotiert. Grundlagenforschung und klinische Forschung sollen gleichermaßen gefördert werden.

Einsendeschluss: 22. Dezember 2024

Nähere Informationen: www.wat-wuerzburg.de

 

Statuten der Wissenschaftlichen Arbeitstage der DGAI sowie zur Vergabe des DGAI-Forschungsstipendiums der Fresenius-Stiftung

(Beschluss des Erweiterten Präsidiums der DGAI vom 20.11.1991, ergänzt und z.T. geändert am 06.11.1998, 09.03.2001, 10.04.2018, 26.10.2020 und am 21.11.2024)

 

Präambel

Die Wissenschaftlichen Arbeitstage der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) dienen der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses auf dem Gebiet der Anästhesiologie. Sie verstehen sich als Forum, auf dem junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler über ihre Forschungsergebnisse referieren und diskutieren. Ausgewählte Referentinnen und Referenten sollen die Möglichkeit erhalten, ihre Forschungsergebnisse einem sachkundigen Kollegenkreis darzustellen. 
Das Erweiterte Präsidium der DGAI gibt den Wissenschaftlichen Arbeitstagen folgende Statuten:

§ 1 Vorbereitung der Wissenschaftlichen Arbeitstage (WAT)

1.    Die hier wiedergegebenen Statuten werden in der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" und auf den Webseiten der DGAI sowie der Wissenschaftlichen Arbeitstage veröffentlicht. Verbindlich ist dabei die elektronische Version auf den Webseiten der DGAI.
2.    Die WAT werden einmal jährlich durchgeführt. Sie werden Vod der/dem Vorsitzenden des Wissenschaftlichen Komitees vorbereitet und organisiert.
3.    Zur Teilnahme an den WAT wird in der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" sowie über weitere geeignete Kommunikationskanäle (z.B. Webseiten der DGAI und der Wissenschaftlichen Arbeitstage) eingeladen.  

§ 2 Abstract

1.    Vorgaben zum Format des Abstracts sowie Termin und Prozess der elektronischen Abstract-Einreichung werden vorab in den unter §1 genannten Medien veröffentlicht.
2.    Im Abstract müssen neben den wissenschaftlichen Daten ggf. Informationen zum Ethikvotum (genehmigende Behörde und Nummer) und zum Tierversuchsantrag (genehmigende Behörde und Nummer) enthalten sein. 
3.    Grundsätzlich dürfen im Abstract nur Daten enthalten sein, die nicht bereits in Originalarbeiten oder Übersichtsarbeiten zum Zeitpunkt der Einreichung publiziert worden sind. 
4.    Zusammen mit dem Abstract werden Angaben zur Finanzierung des Projektes und zu Interessenskonflikten aller Autoren eingereicht.


§ 3 Wissenschaftliches Komitee

1.    Das Wissenschaftliche Komitee besteht aus einer/einem Vorsitzenden und acht weiteren Lehrstuhlinhaberinnen und Lehrstuhlinhabern des Fachgebietes Anästhesiologie. Die/der Vorsitzende und die Mitglieder des wissenschaftlichen Komitees werden vom Engeren Präsidium der DGAI auf Vorschlag der Deutschen Lehrstuhlinhaberkonferenz "Anästhesiologie" (Ordinarienkonvent) berufen. Das Engere Präsidium der DGAI kann auf Vorschlag des Wissenschaftlichen Komitees bei Bedarf eine weitere Professorin oder einen Professor für das wissenschaftliche Komitee benennen, um das Spektrum wissenschaftlicher Expertise im Komitee zu ergänzen.  
2.    Die Amtsdauer beträgt 5 Jahre. Die einmalige Wiederwahl der Mitglieder des wissenschaftlichen Komitees ist möglich.


§ 4 Auswahl der Abstracts, Referentinnen/Referenten, Vorsitzende und externe Expertinnen/Experten

1.    Das Wissenschaftliche Komitee mit Ausnahme der/des Vorsitzenden bewertet die Abstracts und entscheidet über die Annahme zum Vortrag. 
2.    Referentinnen und Referenten von ausgewählten Abstracts müssen als nicht-habilitierte Ärztinnen/Ärzte, Naturwissenschaftlerinnen/ Naturwissenschaftler oder Doktorandinnen/Doktoranden einer anästhesiologischen Klinik tätig sein. Jede Referentin/jeder Referent kann nur einen Abstract vortragen.
3.    Die/der Vorsitzendedes Wissenschaftlichen Komitees ernennt für die Leitung jeder Sitzung zwei wissenschaftlich ausgewiesene Vorsitzende, die an anästhesiologischen Universitätskliniken tätig sind.
4.    Eingeladene Referentinnen/Referenten werden im Anschluss an die WAT in der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" vorgestellt, um die Sichtbarkeit der Referentinnen/der Referenten und der Arbeit zu Unterstützen. Zusätzlich können auf Wunsch der Referentin oder des Referenten angenommene Abstracts in der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" veröffentlicht werden. Die Begutachtung der Abstacts und Freigabe zur Publikation erfolgt durch die Vorsitzenden der jeweiligen Sitzung.
5.    Die/der Vorsitzende des Wissenschaftlichen Komitees benennt zudem für jede Sitzung eine externe Expertin oder einen externen Experten des jeweiligen Forschungsgebietes, die/der nicht an einer anästhesiologischen Universitätsklinik tätig ist. Die externe Expertin oder der externe Experte sollte mindestens eine Arbeitsgruppe leiten und mit ihrer/seiner Expertise die Qualität der wissenschaftlichen Diskussion sichern. Zudem soll durch die Einbindung externer Expertinnen/Experten der Auf- und Ausbau interdisziplinärer standortübergreifender wissenschaftlicher Netzwerke gefördert werden.

§ 5 Bewerbung und Vergabe des DGAI-Forschungsstipendiums der Fresenius-Stiftung

1.   Die Fresenius-Stiftung vergibt in jedem Kalenderjahr ein Stipendium von 15.000 €, welches die wissenschaftliche Leistung einer/eines auf den WAT ausgewählte Referentin oder Referenten würdigt und langfristige wissenschaftliche Forschung der Stipendiatin oder des Stipendiaten unterstützt. Es dient als Beitrag für Sachmittel und/oder persönliche Aufwendungen, durch die ihre/seine wissenschaftliche Forschung gefördert wird.
2.    Das Preisträgerkomitee besteht aus den Mitgliedern des wissenschaftlichen Komitees der WAT der DGAI. Die/der Vorsitzende des wissenschaftlichen Komitees hat zugleich den Vorsitz des Preisträgerkomitees inne.
3.    Um das Stipendium können sich alle eingeladenen Referentinnen/Referenten mit Lebenslauf und drei ihrer wichtigsten als Erst- oder Seniorautor veröffentlichten Originalarbeiten in elektronischer Form bewerben.   
4.    Das Preisträgerkomitee wählt die Stipendiatin oder den Stipendiaten unmittelbar im Anschluss an die WAT aus dem Kreis der Bewerberinnen/Bewerber aus.
5.    Steht ein/e KandidatIn aus der universitären Einrichtung eines Komitee-Mitgliedes zur Wahl, erklärt das betroffene Komitee-Mitglied bei der Bewertung seine Befangenheit, scheidet für die Bewertung aller Arbeiten aus und wird durch eine Stellvertretung ersetzt.
6.    Das Preisträgerkomitee entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Vergabe des Stipendiums. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden.
7.    Die/der Vorsitzende des Preisträgerkomitees und eine Repräsentantin/ein Repräsentant der Fresenius-Stiftung übergeben bei der nächsten Jahrestagung der DGAI die Urkunde und das Stipendium.

§ 6 Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wissenschaftliches Komitee (Stand: April 2024)

Prof. Dr. med. P. Meybohm, Würzburg (Vorsitzender)
Prof. Dr. med. M. Adamzik, Bochum
Prof. Dr. med. M. Bauer, Jena

Prof. Dr. B. Jungwirth, Ulm

Prof. Dr. Dr. S. Kreth, München (Expertin)
Prof. Dr. med. C. Nau, Lübeck
Prof. Dr. med. P. Rosenberger, Tübingen
Prof. Dr. med. R. Rossaint, Aachen
Prof. Dr. med. F. Wappler, Köln
Prof. Dr. med. A. Zarbock, Münster


PreisträgerInnen

Aktuelle Preisträgerin

Dr. med. Jakob Johannes Michael Wittenstein
Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden

Titel der Arbeit: 
"Entwicklung und Erprobung eines auf künstlicher Intelligenz basierenden Algorithmus zur dynamischen Optimierung der kontrollierten Beatmung im akuten Lungenversagen – Eine translationale klinische und tierexperimentelle Proof-of-Concept-Studie"

Dr. med. Hauke Basedau 
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie

Titel der Arbeit: 
"Einfluss von Kontext und Rollenerwartung auf symptombasierte Selbstauskunft"


Übersicht aller PreisträgerInnen

2024 Dr. med. Jakob Johannes Michael Wittenstein, Dresden
  Dr. med. Hauke Basedau, Hamburg-Eppendorf
2023 Dr. med. Ann-Kristin Reinhold, Würzburg
2022 Dr. med. Simon Hirschberger, München
  Dr. med. Konrad Peukert, Bonn
2020 Dr. med. Tim Rahmel, Bochum
2019 Dr. med. Andreas Margraf, Münster
  Dr. med. Andreas Körner, Tübingen
   

PreisträgerInnen vor 2019

2018 Dr. med. Lukas Martin, Aachen
2017 Dr. med. Mirjam Jeannette Eberhardt, Hannover
2016 Dr. med. Christina Katharina Weisheit, Bonn
2015 Dr. med. PhD Sina Coldewey, Jena
2014 Dr. med. Simon Schäfer, Essen
2013 Dr. med. Valbona Mirakaj, Tübingen
  Dr. med. Nana-Maria Wagner, geb.Heida, Rostock
2012 Dr. med. Robert Werdehausen, Düsseldorf
2011 Dr. rer. physiol. Dr. med. Simone Kreth, München
2010 Priv.-Doz. Dr. med. Alexander Zarbock, Münster
2009 Dr. med. Rainer Kiefmann, Hamburg-Eppendorf
  Dr. med. Michael Adamzik, Essen
2008 Dr. med. Andreas Leffler, Erlangen-Nürnberg
  Dr. med. Peter Rosenberger, Tübingen
2007 Dr. T. Eckle, Tübingen
2006 Dr. med. J. Reutershan
  Dr. med. H. Rittner
2005 Dr. P. Knüfermann, Bonn
2004 Dr. med. A. Brack, Berlin
2003 Dr. med. M. Anetseder, Würzburg
2002 Dr. med. P. Kienbaum, Essen
  Dr. med. A. Brambrink, Mainz
2001 Dr. med. T. Menges, Gießen
  Dr. med. P. Friedrich, Bonn
2000 Dr. med. B. Preckel, Düsseldorf
  Dr. med. C. Nau, Erlangen
1999 Dr. med. A. Olschewski, Gießen
1998 Dr. med. B. Pannen, Freiburg
  Dr. med. M. Schäfer, Berlin
1997 Dr. med. H. Holthusen, Düsseldorf
1996 Dr. med. M. Bauer, Homburg
1995 Dr. med. A. Weyland, Göttingen
1994 Dr. med. M. Herbert, Würzburg
1993 Dr. med. M. Thiel, München
1992 Dr. med. J. Scholz, Hamburg

Ausschreibung

Stand: Oktober 2024

Der von der Charlotte-Lehmann-Stiftung ausgelobte Forschungspreis in Höhe von 20.000,- € an Wissenschaftlerinnen für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der Anästhesiologie, speziellen anästhesiologischen Intensivmedizin, Schmerztherapie und Notfallmedizin steht auch 2025 zur Preisvergabe zur Verfügung. 

Um den Preis können sich alle wissenschaftlich auf dem Gebiet der Anästhesiologie, speziellen anästhesiologischen Intensivmedizin, Schmerztherapie und Notfallmedizin tätigen Ärztinnen bewerben, die in der Regel jünger als 40 Jahre sind.

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung über unser Bewerbungsformular auf dieser Seite ein und informieren Sie parallel dazu die Geschäftsstelle der Stiftung per E-Mail, dass eine Bewerbung eingereicht wurde: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Dabei ist mitzuteilen, ob und gegebenenfalls, wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde.

Berücksichtigt werden Arbeiten, die bis zum 01. Mai 2025 auf elektronischem Wege eingegangen sind. Maßgeblich ist das Datum, an dem die Bewerbung hochgeladen wurde.


Die näheren Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den Statuen des Forschungspreises der Charlotte-Lehmann-Stiftung unter https://charlotte.lehmann-stiftung.com/modul3/  


Statuten

  1. Die Charlotte Lehmann-Stiftung verleiht jährlich den Forschungspreis der Charlotte Lehmann-Stiftung in Höhe von 20.000 € an wissenschaftlich tätige Anästhesistinnen, die in der Regel jünger als 40 Jahre sind, für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der Anästhesiologie, Intensivmedizin, Schmerztherapie und Notfallmedizin.
     
  2. Der Bedeutung des Preises entsprechend soll die Persönlichkeit der Preisträgerin geehrt und der Einsatz für die anästhesiologische Forschung gewürdigt werden. Für den Forschungspreis können vorzugsweise Arbeiten, die auf mehrjähriger Beschäftigung mit einem umschriebenen Forschungsgebiet beruhen und in hochrangigen internationalen Fachzeitschriften veröffentlicht oder zur Veröffentlichung angenommen wurden, sowie kumulative Habilitationsschriften eingereicht werden.
     
  3. Bei der Bewertung sind zu berücksichtigen:
      a. Originalität der Arbeit
      b. methodischer Ansatz und Realisierung
      c. Bedeutung der Arbeit für die Patientenversorgung oder die Grundlagenforschung.
     
  4. Bewerbungen sind online über die in der Ausschreibung genannten Web-Plattform jeweils bis zum festgesetzten Termin bei der Geschäftsstelle der Charlotte Lehmann-Stiftung einzureichen. Maßgeblich ist das Datum, an dem die Bewerbung hochgeladen wurde. Parallel dazu ist die Geschäftsstelle der Stiftung per E-Mail darüber zu informieren, dass eine Bewerbung eingereicht wurde.
    Postadresse: Neuwieder Straße 9, D-90411 Nürnberg
    E-Mail-Adresse: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Sollten Bewerbungen in demselben Jahr später eingereicht werden, sind diese in das Auswahlverfahren des Folgejahres einzubeziehen.
    In einem Begleitschreiben ist mitzuteilen, ob und ggf. wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit gleichzeitig für keinen anderen Preis eingereicht worden ist und bisher noch keinen Preis erhalten hat.
    Weiterhin ist ein Motivationsschreiben mit aussagekräftigem Lebenslauf unter Angabe bisheriger Publikationen beizufügen.
     
  5. Der Preis soll in der Regel höchstens auf zwei Arbeiten aufgeteilt werden.
     
  6. Die Geschäftsstelle der Stiftung leitet die Bewerbungsunterlagen weiter an den Vorstand der Stiftung. Der Vorstand sichtet und prüft die Bewerbungen auf Vollständigkeit. Sodann übersendet er diese zur wissenschaftlichen Begutachtung der/dem Federführenden einer vom Vorstand bestellten Gutachterkommission, die aus drei Mitgliedern besteht. Die/der Federführende wird vom Vorstand bestimmt.
    Die Kommission wird für fünf Jahre gewählt, eine Wiederwahl der einzelnen Mitglieder ist möglich.
     
  7. Jedes der drei Mitglieder der Gutachterkommission bewertet die eingegangenen Arbeiten nach den unter Nr. 3 bestimmten Kriterien. Bei der Bewertung können bis zu 15 Punkte je Bewerbung vergeben werden, wobei jedem Kriterium nach Nr. 3 jeweils höchstens 5 Punkte zuzuordnen sind.
    Das Gutachterergebnis wird mit einer Begründung der/dem Federführenden übersandt.
    Erscheint einer/einem GutachterIn eine Arbeit grundsätzlich nicht preiswürdig, teilt sie/er dies der/dem Federführenden mit.
     
  8. Ist eine Arbeit zu bewerten, die aus der Klinik eines Mitglieds der Gutachterkommission oder aus seinem unmittelbaren Arbeitsbereich stammt, scheidet dieses Mitglied für die Bewertung aller Arbeiten aus. An seine Stelle tritt ein vom Vorstand benanntes stellvertretendes Mitglied der Gutachterkommission.
     
  9. Die/der Federführende wertet die Gutachtervoten aus und übersendet dem Kuratorium das Gesamtvotum einschließlich der Begründungen oder teilt ihm ggf. negative Voten mit.
     
  10. Den Preis erhält die Arbeit mit der höchsten Punktzahl. Erreichen zwei Arbeiten die gleiche Punktzahl, wird der Preis zwischen diesen Arbeiten geteilt. Erreichen mehr als zwei Arbeiten die gleiche Punktzahl, entscheidet der Vorstand, zwischen welchen zwei Arbeiten zu teilen ist.
     
  11. Kommen zwei der drei Kommissionsmitglieder zu dem Ergebnis, dass keine der Arbeiten preiswürdig ist, wird der Preis in diesem Jahr nicht verliehen.
     
  12. Die Entscheidungen der Stiftung über die Preisverleihung sind endgültig; der Rechtsweg wird ausgeschlossen.
     
  13. Die Ausschreibung des Preises erfolgt jeweils in der Zeitschrift "Anästhesiologie & Intensivmedizin" für das Folgejahr unter Hinweis auf dieses Statut, den Bewerbungstermin und die Höhe des Preises. Zugleich wird die Ausschreibung auf der Website der Stiftung annonciert.
     
  14. Die Preisverleihung findet in einem festlichen Rahmen anlässlich eines anästhesiologischen Jahreskongresses statt und wird von einem Mitglied des Vorstands vorgenommen.
     





Gutachterkommission

Dr. Karin Becke-Jakob, Nürnberg
Prof. Dr. Wiebke Gogarten, Münster
Prof. Dr. Thea Koch (Vorsitz), Dresden

Prof. Dr. Carla Nau (Vertretung), Lübeck


PreisträgerInnen

Aktuelle Preisträgerin

PD Dr. med. Ines Schroeder
Klinik für Anästhesiologie, LMU München
Titel der Arbeit:
„Herausforderungen der intensivmedizinischen Therapie nach Lungentransplantation"


Übersicht aller PreisträgerInnen

2024 PD Dr. med. Ines Schroeder, München
2023 PD Dr. med. Diana Bitzinger, Regensburg
2022 Dr. med. Maria Heinrich, B.Sc., Berlin
2021 Dr. med. Beatrice Oehler, Heidelberg
2020 Dr. med. Miriam Eberhardt, Hannover
2019 Dr. med. Sina Coldewey, Ph.D., Jena

PreisträgerInnen vor 2019

2018 Dr. med. Dania Patricia Fischer, Frankfurt/Main
  Dr. med. Agnes Meidert, München
2017 Priv.-Doz. Dr. med. Andrea Steinbicker, Münster
2016 Priv.-Doz. Dr. med. Nana-Maria Wagner, Monterey/ USA

Ausschreibung

Stand: 23. Juli 2024

Die DGAI fördert mit dem von der Förderstiftung Dierichs, Mettmann gestifteten Forschungsstipendium in Höhe von bis zu 50.000,- € wissenschaftliche Projekte im Bereich der Weiterentwicklung von Anästhesieverfahren und Anästhetika zur Verbesserung der Patientensicherheit in der Anästhesie.

Gefördert werden Projekte in den Bereichen Grundlagenforschung und klinische Forschung.

Die antragsstellende Person muss über eine Mitgliedschaft in der DGAI und über erste wissenschaftliche Erfahrungen verfügen. Falls diese weniger als 5 Jahre betragen, muss ein/e erfahrene/r MentorIn an der eigenen Einrichtung involviert werden. Die Qualifikation und Aufgaben sind im Appendix anzugeben. Die einzureichenden Anträge haben sich strikt an das im Appendix vorgegebene Format zu halten und müssen alle geforderten Informationen beinhalten. Unvollständige Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Den Anträgen müssen, falls zutreffend, ein positives Votum der Ethikkommission sowie der exakte Wortlaut der Patienteneinwilligung beiliegen. Der unterschriebene Antrag muss via E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) unter dem Stichwort: „Forschungsstipendium Dierichs der DGAI“ in der Geschäftsstelle der DGAI bis zum 01. April 2025 eingegangen sein.

Die Auswahl erfolgt in zwei Schritten: Zunächst beurteilt das Wissenschaftliche Komitee alle eingegangenen Anträge. Danach müssen die AntragstellerInnen der am besten bewerteten Anträge das jeweilige Projekt in einem kompetitiven Vortragswettbewerb im Rahmen des Jahreskongresses der DGAI präsentieren. Eine Vertretung ist ausgeschlossen. Auf der Grundlage der Qualität des Antrags und dessen Präsentation wird dann die/der EmpfängerIn des Stipendiums ausgewählt.

Ändert sich der Status der antragstellenden Person, so ist dies der DGAI umgehend in schriftlicher Form mitzuteilen. Änderungen im Status können zu einer Überprüfung der Projektförderung führen. In einem Ausschreibungsjahr kann sich mit dem gleichen Projekt nur für einen Preis/Stipendium der DGAI beworben werden. Es ist die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist.

pdf Förderstiftung Dierichs Appendix 09 05 2022 (105 KB)

Statuten 

(Beschluss des Engeren Präsidiums der DGAI vom 15.11.2021)

1. Forschungsstipendium Dierichs der DGAI gestiftet von der Förderstiftung Dierichs

  • Die DGAI fördert mit dem von der Förderstiftung Dierichs, Mettmann gestifteten Forschungsstipendium in Höhe von bis zu 50.000,- € wissenschaftliche Projekte im Bereich der Weiterentwicklung von Anästhesieverfahren und Anästhetika zur Verbesserung der Patientensicherheit in der Anästhesie.
  • Gefördert werden Projekte im Bereich Grundlagenforschung und klinische Forschung.
  • Das geplante Forschungsprojekt wird mit bis zu 50.000,- € unterstützt. Das Stipendium wird in einem Betrag ausgezahlt, eine Aufteilung in mehrere Raten bleibt vorbehalten.

2. Antragstellung

  • Die antragsstellende Person muss über eine Mitgliedschaft in der DGAI und über erste wissenschaftliche Erfahrungen verfügen.
  • Falls diese weniger als 5 Jahre betragen muss eine erfahrene MentorIn an der eigenen Einrichtung involviert werden. Die Qualifikation und Aufgaben sind im Appendix anzugeben.
  • Die einzureichenden Anträge haben sich strikt an das im Appendix vorgegebene Format zu halten und müssen alle geforderten Informationen beinhalten. Unvollständige Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
  • Den Anträgen müssen, falls erforderlich, ein positives Votum der Ethikkommission sowie der exakte Wortlaut der Patienteneinwilligung beiliegen.
  • Der unterschriebene Antrag muss via E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) unter dem Stichwort: „Forschungsstipendium Dierichs der DGAI“ in der Geschäftsstelle der DGAI bis zum 01.04. eingegangen sein.
  • Ändert sich der Status der antragsstellenden Person, so ist dies der DGAI umgehend in schriftlicher Form mitzuteilen. Änderungen im Status können zu einer Überprüfung der Projektförderung führen.
  • In einem Ausschreibungsjahr kann sich mit dem gleichen Projekt nur für einen Preis/Stipendium der DGAI beworben werden.

3. Auswahlverfahren

3.1 Für die Bewertung der eingereichten Anträge benennt das Engere Präsidium der DGAI im Einvernehmen mit dem Vorstand der Förderstiftung Dierichs für die Laufzeit von 3 Jahren ein Wissenschaftliches Komitee sowie seine Vorsitzenden. Es besteht aus mind. 5 Personen sowie jeweils einer vertretenden Person.

3.2 Das Wissenschaftliche Komitee wählt aus den eingegangenen Anträgen bis zu 6 aus, die durch die jeweiligen AntragstellerInnen im Rahmen eines Kurzvortrages bei einer der Tagungen der DGAI präsentiert werden müssen   pdf (Begutachtungskriterien Stufe 1 PDF) (68 KB) . 

Eine Vertretung ist ausgeschlossen. Das Wissenschaftliche Komitee stellt in dieser Sitzung den Vorsitz. Es soll dabei darauf geachtet werden, dass das Wissenschaftliche Komitee und die antragsstellenden Personen nicht aus der gleichen Klinik stammen. Steht eine antragstellende Person aus der Einrichtung eines Komiteemitgliedes zur Wahl, erklärt das betroffene Komiteemitglied bei der Bewertung seine Befangenheit, scheidet für die Bewertung aller Arbeiten aus und wird durch die Stellvertretung ersetzt.

3.3 Die/der EmpfängerIn des Forschungsstipendiums Dierichs der DGAI wird unmittelbar im Anschluss an die Sitzung aus dem Kreis der Vortragenden durch das Wissenschaftliche Komitee bestimmt. Bei der Auswahl wird neben der vorgetragenen Präsentation und dem Projektantrag auch die bisherige wissenschaftliche Leistung mitbewertet. Es sollten – sofern vorhanden – drei ausgewählte Publikationen mit eingereicht werden.

3.4 Das Wissenschaftliche Komitee entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Vergabe des Stipendiums. Über die Projekte wird einzeln abgestimmt. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden.

4. Preisvergabe

Die/der PräsidentIn der DGAI und ein/e RepräsentantIn der Förderstiftung Dierichs übergeben auf dem Jahreskongress der DGAI das Stipendium.

5. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wissenschaftliches Komitee:

Vorsitzender:

Prof. Dr. B. Pannen, Düsseldorf

Mitglieder:

Prof. Dr. M. Coburn, Bonn

PD Dr. Th. Iber, Baden-Baden

Prof. Dr. B. Jungwirth, Ulm

Prof. Dr. S. Kreth, München

Prof. Dr. M. Weigand, Heidelberg

Stellvertretung:

Prof. Dr. Torsten Brenner, Essen

Prof. Dr. K. Engelhard, Mainz

Prof. Dr. R. Francis, Erlangen

Dr.-Ing. Christin Wenzel, Freiburg

Prof. Dr. S. Stehr, Leipzig


PreisträgerInnen

Aktueller Preisträger
 
Dr. med. Gerd Klinkmann
Universitätsmedizin Rostock

Titel der Arbeit:
Diuretic resistance-strategies in intensive care – albumin transport function as a biomarker for individualized therapy in
diuretic-unresponsive ICU Patients


Übersicht aller PreisträgerInnen

2023
Dr. med. Dr. rer. nat. Benedikt Schmid, DESAIC, Würzburg

2022
PD Dr. med. Agnes Meidert, München

 

Ausschreibung

Stand: August 2023

Der von der Dr. F. Köhler Chemie GmbH, Bensheim, gestiftete Franz-Koehler Inflammation Award in Höhe von 5.000,- € wird für herausragende Verdienste auf dem Gebiet der Erforschung von Pathophysiologie, Prophylaxe und Therapie der Inflammation in ihren unterschiedlichen Ausprägungen im Bereich der perioperativen Medizin vergeben.

Statuten

Beschluss des Erweiterten Präsidiums der DGAI vom 05.04.2011

  1. Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) verleiht jährlich den "Franz-Koehler Inflammation Award". Er ehrt WissenschaftlerInnen, die sich herausragende Verdienste auf dem Gebiet der Erforschung von Pathophysiologie, Prophylaxe und Therapie der Inflammation in ihren unterschiedlichen Ausprägungen im Bereich der perioperativen Medizin erworben haben.
  2. Das Preisgeld wird gestiftet von der Dr. F. Köhler Chemie GmbH.
  3. Die Auswahl der Preisträgerin/des Preisträgers erfolgt durch eine Gutachterkommission der DGAI. Die Kommission setzt sich zusammen aus:
      • GeneralsekretärIn der DGAI (Vorsitz)
      • PräsidentIn der DGAI
      • KongresspräsidentIn des Jahreskongresses der DGAI
      • 1. SprecherIn des wissenschaftlichen Arbeitskreises "Intensivmedizin" der DGAI
      • VertreterIn der Landesvorsitzenden der DGAI
      • Frau Prof. Dr. Claudia Spies als Initiatorin des Preises
    KandidatInnen aus dem In- und Ausland können jeweils bis zum 1. Februar eines Jahres durch Mitglieder der DGAI vorgeschlagen werden. Die Gutachterkommission entscheidet mehrheitlich über die Preisvergabe. Der Preis kann geteilt werden.
  4. Die Verleihung erfolgt jährlich im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung des Jahreskongresses der DGAI. Sie wird vorgenommen durch die Präsidentin/den Präsidenten der DGAI. Der Preis wird zusammen mit einer Urkunde überreicht. Der Preisträgerin/dem Preisträger wird im Rahmen einer wissenschaftlichen Sitzung des Jahreskongresses die Möglichkeit gegeben, ihre/seine Arbeit in Form eines Vortrags zu präsentieren.
     

Gutachterkommission

-festgelegt in der Satzung für die Vergabe des Preises-

GeneralsekretärIn der DGAI (Vorsitz)
PräsidentIn der DGAI
KongresspräsidentIn des HAI der DGAI
1. SprecherIn des wissenschaftlichen Arbeitskreises "Intensivmedizin" der DGAI
VertreterIn der Landesvorsitzenden der DGAI
Frau Prof. Dr. Claudia Spies als Initiatorin des Preises


Aktuelle Laureaten und Übersicht aller Laureaten

Aktueller Laureat

Prof. Dr. med. Tobias Schürholz

Übersicht aller Laureaten

2024 Prof. Dr. med. Tobias Schürholz
2023 Prof. Dr. med. Jan Rossaint, Münster
2022 Prof. Dr. med. Lars I. Eriksson, MD. PhD, FRCA
2021 Prof. Dr. med. Heike Rittner, Würzburg
2020 Prof. Dr. med. Valbona Mirakaj, Tübingen

Laureaten vor 2020

2019 Prof. Dr. med. Holger K. Eltzschig, M.D.,Ph.D., Houston, USA
2018 Sharon Inouye, M.D. MPH, Boston, USA
2017 Prof. José Maldonado, MD, FAPM, FACFE, Stanford, USA
2016 Prof. Dr. med. Patrick Meybohm, Frankfurt
2015 Prof. Dr. Klezin Loy, La Jolla, Kalifornien, USA
2014 Dr. Christof Scheinermann, München
2013 Prof. E. Wesley Ely, MD, MPH, Nashville, Tennessee, USA
2012 Prof. Dr. med. Claudia Spies, Berlin
2011 Prof. Willem A. van Gool, Amsterdam, Niederlande
2010 Prof. Kevin J. Tracy, MD, Manhasset, USA

Ausschreibung

Stand: September 2023

Der von der Firma Drägerwerk  AG & Co. KGaA, Lübeck, gestiftete Heinrich-Dräger-Preis für Intensivmedizin in Höhe von insgesamt 2.500,- € für herausragende Arbeiten und Projekte auf dem Gebiet der Intensivmedizin steht auch zur Preisvergabe im Jahre 2025 zur Verfügung.

Um den Preis können sich alle Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin bewerben. Die näheren Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den Statuten für die Vergabe des Heinrich-Dräger-Preises für Intensivmedizin (Anästh. Intensivmed.12/2004, 748). Berücksichtigt werden Arbeiten, die bis zum 01. April 2025 auf elektronischem Wege eingegangen sind. Dabei ist in einem Begleitschreiben mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist.

Statuten

Stand 30. Mai 2007

  1. Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) verleiht anlässlich ihres jährlich stattfindenden Kongresses den von der Drägerwerk  AG & Co. KGaA, Lübeck gestifteten
    Heinrich-Dräger-Preis für Intensivmedizin
    in Höhe von 2.500,- € an Mitglieder der DGAI für bedeutsame wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der Intensivmedizin.
     
  2. Der Preis wird für Arbeiten in deutscher oder englischer Sprache verliehen, die erstmals in dem der Preisverleihung vorhergegangenen Jahr in in- oder ausländischen wissenschaftlichen Fachzeitschriften publiziert oder von einer dieser Zeitschriften zur Publikation angenommen wurden.
    Berücksichtigt werden Arbeiten, die von den AutorInnen bis zum genannten Termin elektronisch über die Geschäftsstelle der DGAI eingereicht wurden.
    Ausgeschlossen von der Preisverleihung sind Arbeiten, die bereits einen anderen Preis erhalten haben. Eine entsprechende Erklärung ist bei der Einreichung der Arbeiten abzugeben.
     
  3. Die Preiskommission besteht aus drei Mitgliedern sowie zwei stellvertretenden Mitgliedern, die vom Präsidium der DGAI auf jeweils fünf Jahre gewählt werden. Das Präsidium bestimmt den Vorsitzenden.
    Bei Arbeiten von MitarbeiterInnen ihrer eigenen Institute/ Kliniken sind die Mitglieder der Preiskommission von der Abstimmung über die Preisverleihung ausgeschlossen. Hier tritt die Stellvertretung in Kraft.
     
  4. Die Preiskommission entscheidet über die Preisverleihung abschließend; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
    Die Preiskommission kann den Preis auf höchstens zwei Arbeiten aufteilen. Erscheint der Preiskommission keine der eingereichten oder von den Mitgliedern der Preiskommission ausgewählten Arbeiten preiswürdig, so wird der Preis nicht verliehen; die Mittel werden auf das nächste Jahr übertragen.
     





Gutachterkommission

Prof. Dr. G. Marx, Aachen - Federführend
Prof. Dr. M. Gama de Abreu, Dresden
Prof. Dr. C. Werner, Mainz

Stellvertretung:
Prof. Dr. Helene Häberle, Tübingen
Prof. Dr. Thorsten Brenner, Essen


PreisträgerInnen

Aktueller Preisträger:
PD Dr. med. Uwe Liebchen

Klinikum Großhadern, Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) München

Titel der Arbeit:
"Towards model-informed precision dosing of piperacillin: multicenter systematic external evaluation of pharmacokinetic models in critically ill adults with a focus on Bayesian forecasting"


Übersicht aller PreisträgerInnen

2024 PD Dr. med. Uwe Liebchen, München
2023 Dr. med. Martin Müller, München
2022 Priv.-Doz. Dr. med. Christian Bode, Bonn
2021 Mira Küllmar, Münster
2020 Prof. Dr. med. Stefan J. Schaller, Berlin
2019 Prof. Dr. med. Axel Heller, Augsburg

PreisträgerInnen vor 2019

2018 Dr. med. Melanie Meersch, Münster
2017 Dr. med. Martin Schlegel, Tübingen
2016 Priv.-Doz. Dr. med. Christian Stoppe, Aachen
2015 Dr. med. Dipl.-Phys. Johannes Tschöp, München
2014 Priv.-Doz. Dr. med. Serge C. Thal, Mainz
2013 Dr. med. Patrick Schramm, EDIC, Mainz
2012 Priv.-Doz. Dr. med. Sebastian Rehberg, Münster
2011 Priv.-Doz. Dr. med. Alexander Zarbock, Münster
2011 Prof. Dr. med. Holger K. Eltzschig, Denver (USA)
2010 Dr. med. Valbona Mirakaj, Tübingen
2009 Dr. med. Rainer Kiefmann, Eppendorf
2009 Priv.-Doz. Dr. med. Björn Ellger, Münster
2008 Priv. Doz. Dr. med. Tobias Eckle, Tübingen
2008 Dr. Rainer Kiefmann, Eppendorf
2007 Priv.-Doz. Dr. med. M. Westphal, Münster
2007 Dr. T. Johannes, Tübingen
2006 Priv.-Doz. Dr. med. H. K. Eltzschig, Tübingen
2005 Priv.-Doz. Dr. med. M. Thiel, München

Ausschreibung

Stand: September 2023

Der von der Firmengruppe B. Braun Melsungen AG gestiftete Karl-Thomas-Preis in Höhe von 2.500,- € für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der Anästhesiologie, Intensiv- und Notfallmedizin steht auch zur Preisvergabe 2025 zur Verfügung.

http://www.bbraun.de

Um den Preis können sich alle Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin bewerben. Die näheren Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den Statuten des Karl-Thomas-Preises (Anästh. Intensivmed. 9/1991, 276). Berücksichtigt werden Arbeiten, die bis zum 01. April 2025 auf elektronischem Wege eingegangen sind. Dabei ist in einem Begleitschreiben mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist.

Statuten

(Fassung aufgrund der Beschlüsse des Erweiterten Präsidiums der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin am 8.4.1989 und am 13.06.1994.)

  1. Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) verleiht jährlich den von der Firmengruppe B. Braun AG, Melsungen, gestifteten Karl-Thomas-Preis in Höhe der ihr dafür zur Verfügung gestellten Mittel an Mitglieder der Gesellschaft für bedeutsame Arbeiten auf dem Gebiet der Anästhesiologie, Intensiv- und Notfallmedizin.
    Der Bedeutung des Preises entsprechend, der die Persönlichkeit der Preisträgerin/des Preisträgers ehren und ihren/seinen Einsatz für die anästhesiologische Forschung würdigen soll, verdienen Arbeiten den Vorzug, die auf mehrjähriger Beschäftigung mit einem umschriebenen Forschungsgebiet beruhen.
    Bei der Bewertung sind zu berücksichtigen:
    1. Originalität der Arbeit,
    2. methodischer Ansatz und Realisierung,
    3. Bedeutung der Arbeit für die Klinik.
  2. An der Auswahl nehmen nicht veröffentlichte sowie in dem der Preisverleihung vorhergehenden Jahr veröffentlichte Arbeiten sowie kumulative Habilitationsschriften teil, die bis zu dem in der jeweiligen Ausschreibung angegebenen Termin bei der Geschäftsstelle der DGAI elektronisch eingereicht werden. Dabei ist mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, daß die Arbeit keinen anderen Preis erhalten hat.
  3. Der Preis soll in der Regel auf höchstens zwei Arbeiten aufgeteilt werden.
  4. Das Präsidium der DGAI setzt eine Kommission mit drei Mitgliedern ein und bestimmt den Vorsitz, dem über die Geschäftsstelle der DGAI die eingereichten Arbeiten übersendet werden
  5. Jedes der drei Mitglieder der Kommission bewertet diese Arbeiten und übersendet sie mit einer Begutachtung aus der die für die Bewertung maßgeblichen Gesichtspunkte hervorgehen, dem Vorsitz.
    Jedes Mitglied kann bei der Bewertung bis zu 15 Punkte vergeben, wobei alle Punkte auf eine Arbeit konzentriert oder auf zwei ausgewählte Arbeiten verteilt werden können.
    Erscheint einem Mitglied der Entscheidungskommission keine Arbeit preiswürdig, so teilt es dies dem Vorsitz mit.
    Ist eine Arbeit zu bewerten, die von einem Mitglied der Kommission oder aus seinem unmittelbaren Arbeitsbereich stammt, so scheidet dieses Mitglied für die Bewertung aller Arbeiten aus; an seine Stelle tritt eine Stellvertretung.
  6. Der Vorsitz übersendet der Geschäftsstelle die ausgewählten Arbeiten und ihre Bewertung oder teilt das negative Ergebnis des Auswahlverfahrens mit.
  7. Den Preis erhält die Arbeit mit der höchsten Punktzahl. Erreichen zwei Arbeiten die gleiche Punktzahl, so wird der Preis zwischen diesen Arbeiten hälftig geteilt. Erreichen mehr als zwei Arbeiten die gleiche höchste Punktzahl, so entscheidet der Vorsitz, zwischen welchen zwei Arbeiten der Preis zu teilen ist.
  8. Kommen zwei der drei Kommissionsmitglieder zu dem Ergebnis, daß keine der Arbeiten preiswürdig ist, so wird der Preis in diesem Jahr nicht verliehen. Die für dieses Jahr verfügbaren Mittel werden auf die nächsten Jahre übertragen.
  9. Die Entscheidungen der DGAI über die Preisverleihung sind abschließend; der Rechtsweg wird ausgeschlossen. PreisträgerInnen sind grundsätzlich von einer weiteren Bewerbung für diesen Preis ausgeschlossen.
  10. Die/der PräsidentIn der DGAI gibt jährlich in den Zeitschriften "Anästhesiologie & Intensivmedizin", "Die Anaesthesiologie" sowie "Anästhesiologie - Intensivmedizin - Notfallmedizin - Schmerztherapie" unter Hinweis auf diese Statuten den Bewerbungstermin und die Höhe des Preises bekannt. Zwischen Bekanntgabe und Einsendeschluss soll eine Frist von mindestens drei Monaten liegen.





Gutachterkommission

Prof. Dr. K. Zacharowski, Frankfurt/Main - Federführend
Prof. Dr. B. Pannen, Düsseldorf
Prof. Dr. P. Rosenberger, Tübingen

Stellvertretung:
Prof. Dr. K. Engelhard, Mainz
Prof. Dr. P. Zahn, Bochum


PreisträgerInnen

Aktuelle Preisträgerin

Prof. Dr. med. Christian Stoppe 

Klinik und Poliklinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie; Universitätsklinikum Würzburg

Titel der Arbeit:
„Effect of High-Dose Selenium on Postoperative Organ Dysfunction and Mortality in Cardiac Surgery Patients The SUSTAIN CSX Randomized Clinical Trial“


Übersicht aller PreisträgerInnen

2024 Prof. Dr. med. Christian Stoppe, Würzburg
2023 Prof. Dr. med. Nana-Maria Wagner, Münster
2022 Prof. Dr. rer. nat. Tim Hucho, Köln
2021 Dr. rer. nat. David Köhler, Tübingen
2020 Univ.-Prof. Dr. med. Marcelo Gama de Abreu, Dresden
2019 Dr. med. Andreas Körner, Tübingen
  Dr. med. Stefanie Klenke, Essen

PreisträgerInnen vor 2019

2018 Dr. med. Lukas Martin, Aachen
2017 Dr. med. Melanie Meersch, Münster
2016 PD Dr. Christian Brülls, Aachen
2015 PD Dr. med. Christian Stoppe, Aachen
2014 Prof. Dr. med. Alexander Zarbock, Münster
  PD Dr. med. Simon Schäfer, Essen
2013 PD. Dr. med. Dr. med. habil Patrick Meybohm, Frankfurt
  PD Dr. rer.physiol. Martin Albrecht, Kiel
2012 Priv.-Doz. Dr. med. habil. Daniel Chappell, München
2011 Dr. med. Ulrich Frey, Essen
2010 Priv.-Doz. Dr. med. Jörg Reutershan, Tübingen
2009 Priv.-Doz. Dr. med. Alexander Hötzel, Freiburg
2008 Priv.-Doz. Dr. med. Pascal Knüfermann, Bonn
2007 Priv.-Doz. Dr. H. Eltzschig, Tübingen
2006 Dr. med. T. Loop, Freiburg
2005 Dr. M. Eikermann, Essen
2004 Prof. Dr. med. V. Wenzel, Innsbruck
  PD Dr. med. A. Weigand, Heidelberg
2003 PD. Dr. med. G. Mols, Freiburg
2002 Dr. med. P. Kienbaum, Essen
2001 PD Dr. med. B. W. Böttiger, Heidelberg
2000 Dr. med. R. Gust, Heidelberg
1999 Dr. med. T. W. L. Scheeren, Düsseldorf
1998 PD Dr. med. J. Rathgeber, Göttingen
1997 Dr. med. H.-U. Strohmenger, Ulm
  Dr. med. B. M. Graf, Heidelberg
1996 PD Dr. med. U. Kreimeier, München
1995 Dr. med. Dr. rer. nat. E. Hansen, Regensburg
1994 Dr. med. K. F. Waschke, Heidelberg
1993 PD Dr. med. B. Zwissler, München
  PD Dr. med. H. Böhrer, Heidelberg
1992 PD Dr. med. H. J. Bardenheuer, München
1991 PD Dr. med. J. Peters, Düsseldorf
1990 PD Dr. med. N. Roewer, Hamburg
1989 PD Dr. med. H. Stephan, Göttingen
1988 PD Dr. med. E. Pfenninger, Ulm
1987 PD Dr. med. K. Taeger, München
1986 Dr. med. Dr. rer. nat. H. Schwilden, Bonn
1985 PD Dr. med. K.-H. Altemeyer, Ulm/Donau
1984 PD Dr. med. G. Lazarus, Würzburg
1983 PD Dr. med. G. H. Meuret, Freiburg
  Dr. med. J. Schüttler, Bonn
1982 ---
1981 Prof. Dr. med. W. Lorenz, Marburg
  Prof. Dr. med. A. Doenicke, München
1980 Prof. Dr. med. J. O. Arndt, Düsseldorf
1979 Dr. med. F. T. Schuh, Kiel
1978 PD Dr. med. K.-J. Fischer, Bremen
1977 --
1976 Dr. med. V. Hempel, Tübingen
  PD Dr. med. J. Busse, Köln
1975  
1974 Dr. med. H. Sonntag, Göttingen
1973 PD Dr. med. I. Rietbrock, Würzburg
1972 Dr. med. K. Standfuss, Köln
1971 Dr. med. D. Kettler, Göttingen

Ausschreibung

Stand: Juli 2024

Der von der Firma Löwenstein medical gestiftete Pflegeförderpreis der DGAI in Höhe von 1.000,- € für herausragende Projekte in der Pflege zur Verbesserung der anästhesiologischen und intensivmedizinischen Versorgung steht auch zur Preisvergabe 2025 zur Verfügung.

Um den Preis können sich Einzelpersonen oder Arbeitsgruppen von Pflegenden und Funktionskräften aus den Bereichen Anästhesie und Intensivmedizin bewerben. Die näheren Teilnahmebedingungen ergeben sich aus den Statuten des Pflegeförderpreises. Berücksichtigt werden Arbeiten, die bis zum 01. April 2025 auf elektronischem Wege eingegangen sind. Dabei ist in einem Begleitschreiben mitzuteilen, ob und gegebenenfalls wo die Arbeit erstmals veröffentlicht wurde. Es ist außerdem die Erklärung abzugeben, dass die Arbeit für keinen anderen Preis eingereicht worden ist.

Statuten

Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) verleiht jährlich den von der Firma Löwenstein medical gestifteten Anästhesie- und Intensivmedizinpflege-Förderpreis für herausragende Projekte in der Pflege zur Verbesserung der anästhesiologischen und intensivmedizinischen Versorgung in Höhe der ihr dafür zur Verfügung gestellten Mittel. Der Preis wird im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung des Jahreskongresses der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin verliehen. 

Es können Einzelpersonen oder Arbeitsgruppen ausgezeichnet werden. Die Ausschreibung des Preises erfolgt in geeigneter Form im Rahmen der Kongressankündigung.

Eingereichte Projekte müssen ausführlich in Bezug auf das zugrunde liegende Konzept, die Durchführung und eine eventuelle Evaluierung der Aktivitäten in den Bereichen Anästhesie und Intensivmedizin beschrieben werden.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wählt eine Kommission die/den PreisträgerIn aus. Die Kommission setzt sich aus den Mitgliedern der Programmkommission Pflegekongress zusammen. Es soll dabei darauf geachtet werden, dass das Wissenschaftliche Komitee und die antragsstellenden Personen nicht aus der gleichen Klinik stammen. Ist ein Projekt zu bewerten, bei dem für ein Kommissionsmitglied ein Interessenskonflikt besteht, so scheidet dieses für die Bewertung aller Arbeiten aus und wird durch eine Stellvertretung ersetzt.

Jedes Mitglied kann bei der Bewertung 15 Punkte vergeben. Bei der Bewertung der Projekte sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Originalität und Innovationsgrad
  • Methodischer Ansatz
  • Realisierungschancen bzw. Umsetzung
  • Bedeutung und Nachhaltigkeit für die Verbesserung der Versorgung in Anästhesiologie und Intensivmedizin 

Das Projekt mit der höchsten Punktzahl erhält die Auszeichnung. Erreichen zwei BewerberInnen die gleiche Punktzahl, entscheidet die/der Vorsitzende der Programmkommission Pflegekongress über die Vergabe.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.





Gutachterkommission

Prof. T. Müller-Wolff, Ludwigsburg
D. Schindele, M.Sc., Ludwigsburg


PreisträgerInnen:

Aktueller Preisträger

Lars Krüger
Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum, Medizinische Fakultät OWL 
(Universität Bielefeld)

Titel der Arbeit: 
"Prozessverantwortliche Pflege auf der Intensivstation“


Übersicht aller PreisträgerInnen

2024 Lars Krüger, Bad Oeynhausen
2023 David Haubner, Heidelberg

Unterkategorien

ehemalige Preise

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